Drucksache 18 / 16 408 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 10. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2018) zum Thema: Berlin: Arrivo Servicebüro III und Antwort vom 25. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16408 vom 10.09.2018 über Berlin: Arrivo Servicebüro III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage 18/16408 bezieht sich mit einigen Fragen auf die Schriftlichen Anfragen 18/15119 und 18/15436. Da sich die Antworten zu den beiden letztgenannten Schriftlichen Anfragen auf den Leistungszeitraum vom 01.06.2016 bis 31.03.2018 beziehen, wird bei korrespondierenden Fragen in der Schriftlichen Anfrage 18/16408 auch auf diesen Leistungszeitraum Bezug genommen. 1. Laut Antwort auf die Frage 1 der Schriftl. Anfrage 18/15436 kann der Senat keine konkreten Angaben machen. Der Senat spricht von „kurzen Telefonaten“ und von „längere Dauer“. Wie bewertet der Senat diese Aussagen? Zu 1.: Der Senat bewertet diese Aussagen als zutreffend im Kontext zur relevanten Fragestellung in der Schriftlichen Anfrage 18/15436. 1.1. Laut Senatsantworten auf die Schriftlichen Anfragen 18/15119 und 18/15436 werden im Schnitt 20 Beratungen pro Monat durchgeführt! Wieso kann der Senat hierzu keine konkreten Angaben zur Dauer und/oder Umfang der Beratungen machen? 2 Zu 1.1.: Die Anzahl der Beratungen wird statistisch erhoben. Nicht statistisch erhoben werden Dauer und Aufwand pro Beratungsanliegen. 2. Werden die Beratungen bei der Arrivo dokumentiert? Zu 2.: Ja. 2.1. Falls ja – wie? (schriftl., Dauer der Beratung, etc.) Zu 2.1.: Die Dokumentation erfolgt in Form von Beratungsprotokollen. 2.2. Falls nein – warum nicht? Zu 2.2.: Entfällt. 2.3. Liegen dem Senat konkret aufgeschlüsselte Verwendungsnachweise (finanzielle Zuweisung, Verwendung, Art und Umfang der Tätigkeiten/Maßnahmen) zur Verfügung? Zu 2.3.: Nein, weil die Fristen für die Vorlage der Verwendungsnachweise noch nicht abgelaufen sind. Nähere Informationen zum Nachweis und der Prüfung der Verwendung von Zuwendungsmitteln sind den Nummern 10 und 11 der Ausführungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den Nummern 6 und 7 der „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) zu entnehmen. 3. Welche Abteilung und welche Unterabteilung kontrolliert diese Nachweise? (Bitte Verantwortliche benennen) Zu 3.: Keine, da der Senat mit der Prüfung der Verwendungsnachweise eines wesentlichen Teils der von der Abt. Arbeit und Berufliche Bildung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales über die zgs consult GmbH ausgereichten Zuwendungen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt hat. 3.1. Welche Abteilung und welche Unterabteilung bewilligt die finanziellen Zuwendungen? Zu 3.1.: Über die Bewilligung von Zuwendungen der ARRIVO Teilprojekte wird in der Abt. Arbeit und Berufliche Bildung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales entscheiden. Die Erstellung des Zuwendungsbescheides erfolgt durch die zgs consult GmbH. Unterabteilungen gibt es in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nicht. 3 4. Wie schlüsseln sich die Personalmittel konkret auf? (Arbeitgeberbrutto – bitte nach Kalenderjahr und Stelle aufschlüsseln – sonstiges) 4.1. Über welche konkreten Eignungen verfügen die Mitarbeiter, und auf welcher Grundlage (Tarifvertrag o. ä.) werden diese Stellen dotiert? Zu 4. und zu 4.1.: Eine konkrete Aufschlüsselung der Personalmittel lässt Rückschlüsse auf die individuelle Vergütung/Bezahlung zu und unterbleibt deshalb an dieser Stelle, um datenschutzrechtliche Probleme zu vermeiden. Die Projektleitung und die zwei Projektmitarbeiterinnen werden entsprechend ihrer Eignung analog zum Tarifvertrag bezahlt und eingestuft (E 12 Projektleitung und E 10 Mitarbeiterinnen). Die Verwaltungskraft ist nicht nach Tarifvertrag, sondern im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung anteilig für das Projekt beschäftigt. 5. Zu Antwort auf die Frage 6 der schriftl. Anfrage 18/15436: Von den bewilligten Fördermitteln wurden tatsächlich nur 362.060,25 Euro verausgabt. Wie wurden die übrigen Fördermittel in Höhe von 81.380,23 Euro verwendet? (Bitte konkret und nachvollziehbar aufschlüsseln) Zu 5.: Nicht verbrauchte Haushaltsmittel des jeweiligen Haushaltstitels sind regelmäßig, wie im vorliegenden Fall, nicht in das nächste Haushaltsjahr übertragbar und werden zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres durch die Senatsverwaltung für Finanzen in den allgemeinen Landeshaushalt zurückgeführt. 6. Zu Antwort auf die Frage 6 der Schriftl. Anfrage 18/15436: Wie wurden die Sachmittel konkret verwendet? (Bitte aufschlüsseln nach: Kalenderjahr, Miete, PR-Mittel, Kosten für Werksleistungen, IT/Telefon- Infrastruktur, Büromaterial und sonstiges) Zu 6.: Die konkrete Verwendung der Sachmittel kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden. Der Senat verweist auf die Angaben in der Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin 6.1. Wer ist der Vermieter des Arrivo Servicebüro? Zu 6.1.: Vom 01.08.2016 bis zum 21.12.2018 war MB Eagle S.à.r.l der Vermieter des Servicebüros. Seit 01.01.2018 hat das Servicebüro Räume in der Innung für Metall- und Kunststofftechnik angemietet (die auch gleichzeitig Vermieterin ist). 7. Wie hoch sind die Eigenmittel für die IHK und der Handwerkskammer? (Bitte nach Kalenderjahr und Stelle aufschlüsseln) Zu 7.: Die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer Berlin (HWK) unterstützen das Servicebüro in Form von Personal: Es stehen anteilig und je nach Beratungsbedarf Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aus der Beratung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, aus der Rechtsberatung sowie aus der Ausbildungsberatung im Servicebüro zur Verfügung. Eine Abrechnung der 4 Personalkosten gegenüber dem Zuwendungsgeber erfolgt nicht. 8. Wie viele Betriebe/Firmen haben sich seit Projektbeginn an das Servicebüro mit dem Anliegen einer Beratung gewandt? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln) Zu 8.: Siehe Anlage. 8.1. Wie viele dieser Betriebe/Firmen sind Mitglied des UVB (Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.)? (Bitte aufschlüsseln) Zu 8.1.: Die „Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V.“ (UVB e. V.) ist, wie der Name schon sagt, eine Vereinigung von Unternehmensverbänden, deren Mitglieder Unternehmensverbände sind, nicht Betriebe. Unabhängig davon werden im Rahmen der Beratung des ARRIVO Servicebüros die Mitgliedschaften der Betriebe nicht erfasst. Berlin, den 25. September 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Anlage zur schriftlichen Anfrage 18/16408 ARRIVO Servicebüro, Projektnummer: 2016011227 (Laufzeit 30.06. bis 31.03.2018) Beratungsfälle (Monatl. Aufschlüsselung) Sept. - Dez. Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember gesamt 2016 39 39 2017 22 22 25 21 34 22 43 27 17 20 22 15 290 2018 18 27 29 74 403