Drucksache 18 / 16 412 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 05. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2018) zum Thema: Noch immer dicke Luft in Neukölln – Was unternimmt der Senat im Jahr 2018? und Antwort vom 21. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16412 vom 05.09.2018 über Noch immer dicke Luft in Neukölln – Was unternimmt der Senat im Jahr 2018? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An wie vielen und an welchen Tagen genau wurde der gesetzlich zugelassene Grenzwert für Feinstaub an den einzelnen Luftgütemessstationen in Neukölln im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 überschritten (Darstellung bitte analog der Beantwortung von Frage 2 der Drs. 18/10623)? Antwort zu 1: An den Neuköllner Messstationen MC042 – Nansenstr. 10, 12047 Berlin (städtischer Hintergrund), MC143 – Silbersteinstr. 1, 12051 Berlin (Straße) bzw. MC220 – Karl-Marx-Str. 77, 12043 Berlin (Straße) wurde ein Tagesmittelwert von 50 µg/m³ für PM10 in den angefragten Zeiträumen an der nachfolgend aufgeführten Anzahl von Tagen überschritten: PM10>50µg/m³ MC143 MC220 MC042 2017 28 22 12 Jan-Jun 2018 22 16 10 Im Übrigen kann die Anzahl der Tage mit Überschreitungen von Grenz- bzw. Zielwerten unter https://luftdaten.berlin.de/exceed abgelesen werden. Die zulässige Anzahl von Überschreitungen für das Tagesmittel von 50 µg/m³ beträgt 35 Tage im Kalenderjahr, sie wurde im Jahr 2017 an allen Neuköllner Messstationen eingehalten. Die Überschreitungen traten von Januar 2017 bis Juni 2018 an den folgenden Tagen auf: 2 MC143 2017 Januar 27.1 28.1 29.1.* 30.1.* 31.1 Februar 1.2 2.2 3.2 4.2 5.2 8.2 9.2 10.2 11.2 12.2 13.2 14.2 15.2 16.2 März 28.3 April 1.4 September 27.9 28.9 29.9 Oktober 17.10 18.10 19.10 November 9.11 2018 Januar 10.1 11.1 12.1 Februar 7.2 8.2 9.2 10.2 14.2 20.2 März 2.3 3.3 4.3 5.3 6.3 7.3 8.3 25.3 April 9.4 10.4 11.4 12.4 13.4 MC220 2017 Januar 23.1.* 27.1 28.1 29.1 30.1 31.1.* Februar 1.2 2.2 3.2 4.2* 5.2 8.2.* 9.2 10.2 11.2 12.2 13.2 14.2 15.2 16.2 März 28.3 Oktober 19.10 2018 Januar 10.1 11.1 Februar 7.2 8.2 9.2 10.2 14.2 15.2 März 2.3 3.3 4.3 5.3 6.3 25.3 April 11.4 12.4 MC042 2017 Februar 1.2 2.2* 3.2 4.2.* 9.2* 10.2 11.2 12.2 13.2 14.2 15.2 Oktober 19.10 2018 Januar 10.1 Februar 7.2 8.2 9.2 10.2 März 2.3 3.3 4.3 5.3 6.3 * Die Messwerte wurden im Rahmen der Qualitätskontrolle korrigiert, so dass nun zusätzlich zu den in der Antwort zu Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/10623 angegebenen Terminen Überschreitungen des zulässigen Tagesmittels von 50 µg/m³ festgestellt werden. Frage 2: An wie vielen und an welchen Tagen genau wurde der gesetzlich zugelassene Grenzwert für Stickstoffdioxid an den einzelnen Luftgütemessstationen in Neukölln im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 überschritten (Darstellung bitte analog der Beantwortung von Frage 3 der Drs. 18/10623)? 3 Antwort zu 2: Der Grenzwert für das Stundenmittel von 200 µg/m³ wurde im Jahr 2017 und von Januar bis Juni 2018 von allen Stationen in Neukölln eingehalten. In tabellarischer Darstellung ergibt sich: NO2>200µg/m³ MC143 MC220 MC042 2017 0 0 0 Jan-Jun 2018 0 0 0 Das NO2-Jahresmittel betrug im Jahr 2017 an MC143 48 µg/m³, an MC220 49 µg/m³ und an MC042 26 µg/m³. Der Grenzwert für das NO2-Jahresmittel von 40 µg/m³ wurde also im Jahr 2017 an MC042 eingehalten; an MC143 und MC220 wurde er überschritten. Frage 3: Wie bewertet der Senat die Qualität der an den Neuköllner Luftgütemessstationen gemessenen Luft im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018? Antwort zu 3: Die Werte für NO2 lagen an den Neuköllner Straßenmessstationen im Jahr 2017 oberhalb des zum Schutz der menschlichen Gesundheit zulässigen Grenzwertes von 40 µg/m³ im Jahresmittel. Für alle weiteren Luftschadstoffe wurden die in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz definierten Grenz- und Zielwerte an den Neuköllner Messstationen eingehalten. Für das Jahr 2018 kann noch keine Bewertung der Luftqualität getroffen werden, da die Immissionsgrenzwerte sich auf ein Kalenderjahr beziehen. Die Luftqualität ist in Bezug auf NO2 weiterhin kritisch. Es sind weitere Maßnahmen notwendig. Frage 4: Welche bezirksspezifischen Maßnahmen sieht der aktuelle Luftreinhalteplan für Berlin für die Verbesserung der Qualität der Neuköllner Luft vor und sollten keine Maßnahmen geplant sein, warum nicht? Antwort zu 4: Der Luftreinhalteplan sieht keine bezirksspezifischen Maßnahmenstrategien vor. Unabhängig von Bezirksgrenzen werden für alle Straßen und Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte festgelegt. Dies gilt auch für Gebiete und Straßen in Neukölln, soweit Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden. Berlin, den 21.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz