Drucksache 18 / 16 413 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 05. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2018) zum Thema: Verstetigung des QM Schillerpromenade – Wie geht es weiter mit dem Neuköllner Schillerkiez? und Antwort vom 25. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16413 vom 05.09.2018 über Verstetigung des QM Schillerpromenade - Wie geht es weiter mit dem Neuköllner Schillerkiez? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie begründet der Senat seine Absicht, das Quartiersmanagement im Neuköllner Schillerkiez (QM Schillerpromenade) bis 2020 zu verstetigen und somit die Förderung des Gebiets durch das Programm Soziale Stadt zu beenden, auch vor dem Hintergrund der schwierigen sozialen Situation in den beiden angrenzenden Planungsräumen Silbersteinstraße und Rollberg? Antwort zu 1: Der Gesetzgeber sieht vor (Art. 104b Abs. 2 Satz 2 und 3 GG), dass Finanzhilfen des Bundes befristet einzusetzen und regelmäßig zu überprüfen sind. Dies gilt auch für die Soziale Stadt. Bei der in 2017 für 16 QM-Gebiete durchgeführten Untersuchung wurde zunächst das vom QM-Team verfasste, mit bezirklichen Fachämtern und dem Quartiersrat abgestimmte und durch das Bezirksamt Neukölln beschlossene Integrierte Handlungsund Entwicklungskonzept (IHEK 2015 und 2017) betrachtet. Leitfrage war, inwieweit die durch die Soziale Stadt gesetzten und realistisch erreichbaren Ziele und zugehörigen Maßnahmen realisiert worden sind. Diese Ziele und Maßnahmen beziehen sich zum einen auf die Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie institutionelle Akteurinnen und Akteure vor Ort, den Aufbau und die Stabilisierung von Netzwerken sowie die Investition in soziale Infrastruktur, den öffentlichen Raum (insbesondere Spiel- und Grünflächen) sowie die Etablierung zusätzlicher sozio-integrativer Angebote. Das Ergebnis zeigt, dass die durch das Quartiersmanagement erreichbaren Verbesserungen größtenteils umgesetzt worden sind. 2 Die Soziale Stadt reagiert bewusst kleinteilig auf die Folgen der räumlichen Konzentration sozialer Problemlagen, um passgenaue Maßnahmen für die örtlichen Gegebenheiten entwickeln zu können. Die Betrachtungsebene ist dabei der Planungsraum (PLR) als kleinste Einheit der Lebensweltlich Orientierten Räume (LOR). Für die Entscheidung zur Festlegung des QM Schillerpromenade wurde entsprechend die soziale Lage in den PLR Schillerpromenade und Silbersteinstraße herangezogen. Bei der Entlassung aus dem Förderverfahren ist hingegen der aus dem jeweiligen IHEK abzuleitende Zielerreichungsgrad bzw. Umsetzungsstand der Maßnahmen ausschlaggebend. Die soziale Lage wird hier nur sekundär betrachtet. Allerdings weist der Planungsraum Schillerpromenade, den angrenzenden Planungsräumen zum Trotz eine unauffällige soziale Lage auf: Status-Dynamik-Index (SDI) 3+/- im MSS 2017, 3+ im MSS 2015 und MSS 2013. Es ist nicht erkennbar, dass die soziale Lage in den angrenzenden Planungsräumen einen negativen Effekt auf den PLR Schillerpromenade hat. Insbesondere die Entwicklung im Rollberg-Viertel ist von der Entwicklung im Schillerkiez völlig losgelöst, was mit der unterschiedlichen baulichen Struktur und damit verbundenen Anziehungskraft für bestimmte Bewohnergruppen zu erklären ist. Darüber hinaus ist der PLR Rollberg auch weiterhin über ein QM-Verfahren versorgt; für den PLR Silbersteinstraße wird eine entsprechende Aufnahme ab 2021 geprüft. Frage 2: In welchem Zeitraum fand die Prüfung des Gebiets im Schillerkiez hinsichtlich der Verstetigungsreife statt, wann und in welcher Form wurde das QM Schillerpromenade, der Quartiersrat und deren Kooperationspartner in die Prüfung einbezogen und wann und in welcher Form wurde das QM Schillerpromenade, der Quartiersrat und deren Kooperationspartner über die im Ergebnis der Prüfung geplante Verstetigung informiert? Antwort zu 2: Im Herbst 2016 erfolgte zunächst eine Vorprüfung aller QM-Gebiete durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf Basis des vom Bezirksamt beschlossenen IHEK). Daraufhin wurde u.a. das QM Schillerpromenade für eine vertiefte Untersuchung durch einen externen Gutachter ausgewählt. Die Untersuchung fand im zweiten Halbjahr 2017 statt. Dabei wurden Interviews mit QM-Team, Quartiersrat, der bezirklichen Gebietskoordination, der Gebietskoordination der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie mit einem Partner der Quartierentwicklung vor Ort (hier: Nachbarschaftsheim Neukölln e.V.) geführt. Der Entwurf des Gutachtens wurde den betroffenen Bezirksstadträten am 22.01.2018 vorgestellt. Über die Entscheidung informierte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den zuständigen Bezirksstadtrat und den betroffenen QM-Träger als Vertragspartner mit Schreiben vom 20.4. bzw. 27.4.2018. Die Information des QM-Teams obliegt dem QM-Träger in seiner Funktion als Arbeitgeber; die Information des Quartiersrates ist Aufgabe des QM-Teams. Frage 3: Wie bewertet der Senat die soziostrukturelle Entwicklung des Gebiets im Schillerkiez vor dem Hintergrund des jüngsten Monitorings Soziale Stadtentwicklung (MSS)? 3 Antwort zu 3: Das QM-Gebiet war in den MSS 2013, 2015 und 2017 kein Gebiet mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf. Der SDI zeigt einen niedrigen sozialen Status an bei aktuell stabiler Dynamik. Für die Entscheidung zur Beendigung des QM-Verfahrens ist der SDI jedoch zweitrangig (vgl. Antwort 1). Frage 4: Welche Maßnahmen wird der Senat nach der Verstetigung des QM Schillerpromenade ergreifen, um eine künftige negative soziostrukturelle Entwicklung des aktuellen QM-Gebiets angesichts der Tatsache, dass es an die zwei o.g. Gebiete mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf grenzt, zu verhindern? Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat seit 1999 im QM-Gebiet Schillerpromenade Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts finanziert. Das Programm Soziale Stadt kann und soll nicht die soziostrukturelle Entwicklung beeinflussen, welche exogenen Faktoren wie der Entwicklung am Arbeitsmarkt oder Wohnungsmarkt unterliegt. Mit dem Ende des QM-Verfahrens endet die Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Einzelne Maßnahmen können bei Bedarf noch bis Ende 2024 finanziert werden gemäß dem zu erarbeitenden Aktionsplan. Davon unabhängig sind weitere Senatsverwaltungen im und um das QM-Gebiet Schillerpromenade dauerhaft aktiv. So befindet sich an der Silbersteinstraße ein von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gefördertes Berliner Familienzentrum. Auch erhalten viele Schulen Mittel derselben Verwaltung aus dem Bonusprogramm, dem Programm Lokale Bildungsverbünde und dem Programm Jugendsozialarbeit an Schulen. Frage 5: Wie und mit welchen jeweiligen Bundes-, Landes-, Bezirks- oder sonstigen Mitteln in welcher jeweiligen Höhe wurden bzw. werden Angebote bzw. Fördermaßnahmen im Gebiet um den Körnerpark, die bisher durch das Programm Soziale Stadt (ko-)finanziert wurden, bis 2020 als Regelangebote verstetigt? Antwort zu 5: Derzeit erarbeitet das QM-Team in Abstimmung mit dem Quartiersrat und dem Bezirksamt Neukölln einen Aktionsplan. Dieser wird auch konkrete Vorschläge zur Übernahme in die Regelfinanzierung enthalten. Die Realisierung ist dann Gegenstand der kommenden Haushaltsberatungen. Im QM Schillerpromenade wurden bereits vor den Untersuchungen zur Verstetigung einige Projekte in eine andere Finanzierung übernommen. Zur Zeit wird der Bildungsverbund Schillerpromenade mit 20.000€ über das Programm Lokale Bildungsverbünde der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finanziert. Auch das Mehrgenerationenhaus Mahlower Straße wird bereits seit April 2017 aus dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus finanziert (40.000€/p.a. erstmal bis 2021) und erhält Mittel aus dem Bezirkshaushalt. Der Betrieb des Warthemals/Café im südlichen QM Schillerpromenade erfolgt mittlerweile aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung von Arbeitsamt und Jobcenter. Auch das von der Sozialen Stadt initiierte Projekt 4 Stadtteilmütter hat das Land Berlin inzwischen in einem Landesprogramm im Haushalt verankert, um diese wichtige aufsuchende Familiensozialarbeit kontinuierlich zu gewährleisten. Nicht zuletzt befindet sich derzeit die Stadtteilkoordination des Bezirksamtes im Aufbau, die einige strukturelle Aufgaben des QM-Teams dauerhaft übernehmen kann. Berlin, den 25.09.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen