Drucksache 18 / 16 418 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 10. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2018) zum Thema: Zweite Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/13483 „Wir setzen den IMP um …“ – Wie steht es damit im Bereich Jugend und Schule? (3) und Antwort vom 27. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16418 vom 10. September 2018 über Zweite Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/13483 „Wir setzen den IMP um …“ – Wie steht es damit im Bereich Jugend und Schule? (3) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegen nunmehr, wie in der Antwort des Senats zur Nachfrage 18/13810 ausgeführt, in allen Berliner Kitas von der Kita-Aufsicht überprüfte Schutzkonzepte vor? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, von welcher Qualität sind die Schutzkonzepte? Zu 1.: Im Rahmen der Erteilung von Betriebserlaubnissen gemäß § 45 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) müssen alle Träger der Einrichtung für teilstationäre und stationäre Angebote der Jugendhilfe sowie für Tageseinrichtungen für Kinder Schutzkonzepte vorlegen , so dass grundsätzlich alle Einrichtungen über Schutzkonzepte verfügen. In dem aktuellen Prozess sind die Träger der Einrichtungen aufgefordert, die Schutzkonzepte ggf. an die aktuellen Entwicklungen anzupassen und zu aktualisieren. Zu aktualisieren sind insbesondere die einrichtungsbezogenen Verfahren bei besonderen Vorkommnissen (z.B. Gewaltvorfälle, sexuelle Übergriffe u.a.). Die Schutzkonzepte müssen konkrete Verantwortlichkeiten , Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und unterstützende Personen und Institutionen sowie entsprechende Informationsketten enthalten. Ebenso ist im Rahmen von präventiver Arbeit die regelmäßige Thematisierung im laufenden Betrieb festzuschreiben . Die Bandbreite der vorgelegten Konzepte reicht von keinem Änderungsbedarf bis erhöhtem Beratungsbedarf. Eine statistische Auswertung hierüber liegt nicht vor. 2. In wie vielen Kitas gab es anlassbezogene Prüfungen, weil es trotz Schutzkonzepts zu Missbrauchsfällen kam? Zu 2.: Bei dem Verdacht auf Missbrauch kommt es immer zu anlassbezogenen Prüfungen und einer engen Abstimmung zwischen der Kita-Aufsicht und dem Träger. In Bearbeitung des Vorkommnisses werden in Einzelfällen auch die Schutzkonzepte ergänzt bzw. Verfahrensabläufe verbessert. 2 Schutzkonzepte sollen Handlungs- und Verfahrenssicherheit für die Beschäftigten bieten und eine Transparenz der Verfahren sicherstellen. Einen vollständigen Schutz vor Missbrauch können Schutzkonzepte allein nicht gewährleisten. 3. Wie konnte es im Fall eines 46-jährigen Erziehers (Tagesspiegel vom 17.8.2018) zum zweimaligen Missbrauch eines vierjährigen Kita-Kindes kommen? Inwieweit hat der Träger die üblichen Schutzmaßnahmen (polizeiliches Führungszeugnis, Schutzkonzept) eingehalten oder kam es zu Versäumnissen? Zu 3.: Der Träger hat die erforderlichen Schutzmaßnahmen, insbesondere die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses sowie die Vorlage eines Schutzkonzeptes, eingehalten. Derzeit ist ein Ermittlungsverfahren zum Verdacht des sexuellen Missbrauchs anhängig. 4. Wie schätzt der Senat generell die Präventionsarbeit hinsichtlich der Verhinderung von Missbrauch und sexualisierter Gewalt gegenüber den Schutzbefohlenen in Kitas und Schulen ein? Was muss getan werden, um diese Arbeit weiter zu verbessern und wie werden die Eltern in den Kinderschutz einbezogen? Zu 4.: Die Präventionsarbeit in Bezug auf Missbrauch und sexualisierte Gewalt in den Tageseinrichtungen für Kinder und den Schulen hat einen hohen Stellenwert und ist insbesondere seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes noch mehr in den Fokus gerückt. Ziel ist die Sensibilisierung sowohl der Beschäftigten, der Leitungen und der Träger, aber auch der Personensorgeberechtigten zu erhöhen. Um die Arbeit weiter zu verbessern, finden Strategiegespräche zur Gewaltprävention mit allen Verantwortlichen in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Schulämter, der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren sowie der Landeskommission Berlin gegen Gewalt statt. Sie dienen dazu, alle Akteurinnen und Akteure miteinander zu vernetzen, um das vielfältige Angebot bedarfsgerecht nutzen zu können. 5. Hat der Träger Strohhalm e.V. mittlerweile mit der Qualifikation von Lehrkräften einzelner Schulen begonnen (Antwort des Senats zu Nr. 10 der Drucksache 18/13483)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann begann die Maßnahme, welche Schulen wurden nach welchen Kriterien ausgesucht und wie groß ist die Teilnehmerzahl? Zu 5.: Die Schulen entscheiden in Eigenverantwortung, wann sie mit der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes beginnen, ob und in welcher Form sie Unterstützung in Anspruch nehmen . Der Verein Strohhalm e.V. betreut seit 2018 vier Grundschulen, um ein schulspezifisches Schutzkonzept zu entwickeln. Die Schulen haben selbstständig den Kontakt mit dem Verein hergestellt und um seine Unterstützung gebeten. In die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes sind alle an Schule Beteiligten involviert und werden entsprechend vom Verein bedarfsgerecht weitergebildet. Auch andere Träger bieten entsprechende Angebote an. 6. Sind nunmehr mit dem Träger Wildwasser e.V. die Inhalte und Angebote zur Qualifizierung schulischen Personals abgeschlossen? Haben die Maßnahmen bereits begonnen? Wenn ja, wann und für wie viele Teilnehmer? Wenn nein, warum nicht? 3 Zu 6.: Der Träger Wildwasser e.V. hat bereits Erfahrungen bei der Begleitung von Schulen bei der Erarbeitung eines Schutzkonzepts. Basierend auf den Erfahrungen hat der Träger eine Fortbildungsreihe „Was muss geschehen, damit nichts geschieht“ im Rahmen der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ entwickelt. Das Fortbildungsangebot richtet sich an alle Akteure in der Schule mit dem Ziel, Schulen über Schutzkonzepte und ihre Notwendigkeit zu informieren und für die Entwicklung eines Schutzkonzeptes zu gewinnen. Dieses Angebot haben bereits mehrere Schulen genutzt. 7. Warum können Lehrkräfte nach der Antwort des Senats (Drucksache 18/13483) Beratungs-, Präventionsund Fortbildungsangebote in Anspruch nehmen, warum müssen sie es nicht? Wann wird der Senat die Teilnahme für alle Lehrkräfte verpflichtend machen? Zu 7.: Es gibt eine allgemeine Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte gemäß § 67 Absatz 6 Schulgesetz und § 17 Lehrkräftebildungsgesetz. Diese Verpflichtung ist nicht quantifiziert und gibt die Themenbereiche für die individuelle Auswahl der Fortbildungen von Lehrkräften nicht vor. Im Rahmen von schulischen Studientagen ist eine Teilnahme verpflichtend. An einer weitergehenden Vorschrift zur Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte wird derzeit gearbeitet. 8. Wann hat der Senat das von ihm erwähnte Rundschreiben über Handlungsempfehlungen gegen sexuelle Gewalt bei Mädchen und Jungen herausgegeben? Wo ist der Inhalt abrufbar und in welcher Form gelangt es in die Schulen, Freizeiteinrichtungen, Kitas und weitere Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten? Zu 8.: Die Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin wurden als Jugend - Rundschreiben Nr. 2/2009 mit Inkrafttreten im Amtsblatt veröffentlicht (59. Jahrgang Nr. 33) und im Beschäftigtenportal des Landes Berlin Intranet eingestellt. Zudem liegt es in allen Jugendämtern als Arbeitsmaterial im Kinderschutz vor und ist auf der Internetseite des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin – Brandenburg (SFBB) im Rahmen einer Materialsammlung zum interdisziplinären Kinderschutz veröffentlicht (https://sfbb.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/871904). 9. Ist es gelungen, die Beratungszeiten bei den muttersprachlichen Beratungsangeboten der Hotline Kinderschutz wie geplant zu erweitern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie stellt sich das bezogen auf die vorhandenen Sprachangebote dar? Zu 9.: Die muttersprachlichen Beratungsangebote der Hotline Kinderschutz werden durch den freien Träger LebensWelt gGmbH angeboten. Im Rahmen der Zuwendung wurden die Zeitanteile der muttersprachlichen Beraterinnen und Berater erhöht und eine Ausweitung der Beratungsangebote insbesondere am Wochenende vorgenommen. 10. Hat das Land Berlin, wie angekündigt, nunmehr seine spezifischen Länderinhalte in das Fachportal „Schulen gegen sexuelle Gewalt“ eingestellt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Inhalte sind das? 4 Zu 10.: Zum Start der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ am 26. September 2018 können die spezifischen Länderinhalte auf dem Online-Portal abgerufen werden. Das Fachportal beinhaltet für das Land Berlin eine Auflistung von Fachberatungsstellen, rechtlichen Grundlagen und Fortbildungsangeboten. Außerdem wird auf eine Handlungsempfehlung zur Etablierung von institutionellen Schutzkonzepten der AG Schutzkonzepte des Arbeitskreises Kinderschutz Pankow verwiesen, die den Weg zum Schutzkonzept sehr ausführlich beschreibt. Des Weiteren werden für alle möglicherweise betroffenen Personen (Schülerinnen und Schüler, Personensorgeberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer) Ansprechpartner benannt. 11. Ist die Überprüfung der Überarbeitung des Jugend-Rundschreibens 1/2015 abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Die Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere muss die erforderliche Erörterung u.a. mit den Verbänden der Träger der freien Jugendhilfe noch erfolgen. 12. Wie beurteilt der Senat solche Pressestimmen wie z.B. Journalistenwatch vom 14.7.2018, dass die Bezirke trotz Handlungsleitfäden zum Kinderschutz nicht einmal in der Lage seien, die Mindeststandards in diesem Bereich einzuhalten? Zu 12.: Der Senat kann das im Journalistenwatch vom 14.07.2018 dargestellte Bild nicht bestätigen . Dass Meldungen über Kinder und Jugendliche, die von Gewalt und Misshandlung betroffen sind, nicht bearbeitet werden ist weder zulässig noch reale Praxis in den Jugendämtern . Kinderschutzfälle werden in den Jugendämtern prioritär bearbeitet. Neben dem Regionalen Sozialpädagogischen Dienst wurden zusätzlich in mehreren Jugendämtern Kriseninterventionsteams eingerichtet. Es gelten die verbindlichen Vorgaben des Berliner Kinderschutzverfahrens der „Gemeinsamen Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin“ (AV Kinderschutz JugGes Nr. 5 Abs.1 u. 5 und das Jugend-Rundschreiben Nr. 3/2013 über Verbindliche Bewertungs- und Dokumentationsverfahren bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vom 29. November 2013). 13. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem kürzlich bekannt gewordenen Vergewaltigungsfall unter Grundschülern? Wann und wie will er vor diesem Hintergrund die Forderungen 1.1.2. b) aus dem Integrierten Maßnahmeplan gegen sexuelle Gewalt, kurz IMP, umsetzen? Zu 13.: Im o.g. Fall wurde die im Integrierten Maßnahmeplan (IMP) unter Pkt. 1.1.2. b) geforderte verzahnte Interventionskette umgesetzt. Zentrale Aufgabe war die abgestimmte und ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendamt, Kinderschutzambulanzen , spezialisierten Fachberatungsstellen und der Polizei, um den Opferschutz umfassend zu gewährleisten. Weiterhin waren in dieser Zusammenarbeit geeignete Maßnahmen zum 5 Umgang mit den Kindern, die den Übergriff verübt haben zu veranlassen. Da es sich hier um minderjährige Kinder handelt, sind auch für diese Kinder abgestimmte Schutzkonzepte zu entwickeln. Für die Eltern und die betroffenen Kinder steht u.a. die von der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie geförderte Fachberatungsstelle Kind im Zentrum zur Verfügung. Kind im Zentrum hält für Minderjährige, die sexuell missbraucht wurden und missbraucht haben und sich mit ihren Taten auseinander setzen wollen, ein spezielles Beratungs- und Therapieangebot vor. Der Schule muss es zudem langfristig gelingen, den Schulfrieden wiederherzustellen. Zur Unterstützung und Beratung kann die Schule z.B. die schulpsychologischen Fachkräfte des Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrums (SIBUZ) der Region in die Aufarbeitung des Falles mit einbinden. 14. Was will der Senat zur Umsetzung der Forderung 6.4. aus dem IMP unter dem Eindruck, dass Berlin internationaler und zunehmend von kultureller Diversität geprägt wird, tun? Wie will er sein Beratungsnetz interkulturell stärker öffnen, um insbesondere kindliche Opfer mit Migrationshintergrund besser zu schützen? Zu 14.: Die interkulturelle Öffnung der Fachberatungsstellen, vor allem im Hinblick auf Sprache wird von der Senatsverwaltung von Gesundheit, Pflege und Gleichstellung durch Zuwendungsmittel finanziell unterstützt. Die von der Senatsverwaltung geförderte Beratungsstelle „LARA - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen* e.V.“ bietet Beratungen für Frauen, Mädchen und Transgender nach dem 14. Lebensjahr auf Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch und Türkisch. Bei Bedarf werden auch Sprachmittlerinnen zur Verfügung gestellt. Zudem werden im Rahmen der Umsetzung des „Masterplans Integration und Sicherheit“ die mobilen und psychosozialen Beratungsangebote von LARA e.V. für gewaltbetroffene geflüchtete Frauen finanziell unterstützt sowie finanzielle Mittel für die Sprachmittlung und Begleitung der Hilfsangebote von LARA e.V. zur Verfügung gestellt. In einer Vielzahl der berlinweiten Beratungsstellen arbeiten multilinguale Teams, deren Arbeit durch die Kooperation mit Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern ergänzt wird. Der Träger Strohhalm e.V. führt unter anderem Präventionsprogramme in Willkommensklassen durch. 15. Welche Maßnahmen verfolgt der Senat hinsichtlich der stark zunehmenden sexualisierten Gewalt im Netz – Forderung 5.3. des IMP? Wann wird er dazu ein Konzept vorlegen? Zu 15.: Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt im Netz werden jährlich im Rahmen von Fachtagungen und Workshops durch das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin – Brandenburg (SFBB) angeboten. Darüber hinaus führt das SFBB jährlich Grundlagenschulungen zum Thema Handlungsempfehlungen für einen professionellen Umgang mit sexuellem Missbrauch an, in dem das Thema „Sexualisierte Gewalt im Netz“ aufgegriffen wird. Auch in allen weiteren, jährlich wechselnden zielgruppenspezifischen Fortbildungsangeboten zu sexualisierter Gewalt wird das Thema behandelt. 6 Angehende Schulleiterinnen und Schulleiter, angehende Schulaufsichten sowie sonstiges pädagogisches Personal mit koordinierenden Aufgaben werden im Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM ) insbesondere zum Thema Gewaltprävention und Medienbildung geschult. Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ ist integraler Bestandteil der Angebote im LISUM, das sich mit seinen Maßnahmen an Führungskräfte im schulischen Bereich wendet. 16. Wie steht der Senat zum Vorschlag des Kinderschutzbundes, dass Minderjährige eigene Anwälte haben sollten? Würde das Land Berlin eine solche Forderung unterstützen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Verbesserungen würden sich dadurch für den Opferschutz von Kindern und Jugendlichen ergeben? Zu 16.: Seit dem Inkrafttreten des StORMG (Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs – am 30. Juni 2013 in Kraft getreten) haben minderjährige von sexueller Gewalt Betroffene ein Recht auf Bestellung einer Prozessvertreterin bzw. eines Prozessvertreters . Diese Regelung umfasst das gesamte Vorverfahren einschließlich eines Klageerzwingungsverfahrens . Darüber hinaus haben seit dem 1. Januar 2017 besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens . Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der nichtrechtlichen Begleitung für Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung und Unterstützung im gesamten Strafverfahren mit dem Ziel, die individuelle Belastung der Verletzten zu reduzieren. Berlin, den 27. September 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie