Drucksache 18 / 16 425 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 10. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2018) zum Thema: Lärmbelastete Standorte in Berlin – Was tut der Senat? und Antwort vom 21. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16425 vom 10. September 2018 über Lärmbelastete Standorte in Berlin – Was tut der Senat? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um die Lärmbelastung in Auswertung der Ende 2017 veröffentlichten aktuellen Lärmkarte Berlins zu verringern? Antwort zu 1: Der Lärmaktionsplan 2013-2018 wird fortgeschrieben. Der Lärmaktionsplan 2018-2023 enthält Strategien und Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung, die sich aus der Auswertung der Lärmkartierung 2017 und der Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben. Des Weiteren werden Maßnahmen der vorhergehenden Lärmaktionspläne umgesetzt, beispielsweise die Maßnahmen zur Verkehrsentlastung von Oberschöneweide und die Baumaßnahme Friesenstraße. Über den Umsetzungsstand und über weitere Maßnahmen wird der Lärmaktionsplan 2018-2023 berichten. Darüber hinaus verfolgt der Senat weitere Ansätze, die zur Lärmminderung beitragen. Er nutzt Synergien, die sich im Zusammenhang mit den Zielen des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr ergeben, beispielsweise bei der Förderung der Verkehrsträger des Umweltverbundes. Zudem unterstützt das vom Senat auf den Weg gebrachte Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 die Lärmaktionsplanung mit der Förderung lärmarmer Verkehrsträger. Frage 2: Welche Gebiete wurden als besonders lärmbelastet identifiziert? 2 Antwort zu 2: Der Lärmaktionsplan 2018-2023 wird die Lärmschwerpunkte auf Basis der Auswertung der Lärmkartierung 2017 aufführen. Nach wie vor ist der Straßenverkehr die zahlenmäßig größte Lärmquelle. Schwerpunkte sind hier Bereiche dichter Wohnbebauung entlang stärker befahrener Hauptverkehrsstraßen oder der Stadtautobahn. Schienenverkehrslärm führt entlang stark frequentierter S-Bahn-Trassen und an Güterverkehrstrecken zu Lärmkonflikten. Fluglärm fokussiert sich im Wesentlichen auf das östliche und westliche Umfeld des Flughafens Tegel. Weitere Informationen sind im Umweltatlas Berlin unter „07.05 Strategische Lärmkarten (Ausgabe 2017) auf der Internetpräsentation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen veröffentlicht; http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/din_705.htm. Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen sind zukünftig an welchen Orten weiterhin geplant? Antwort zu 3: Bewährte Instrumente, wie die Förderung der Straßensanierung mit lärmarmen Fahrbahnoberflächen und das Schallschutzfensterprogramm werden fortgeführt. Zu den konkreten Maßnahmen an konkreten Orten wird der fertige Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018-2023 Auskunft geben, wenn der Abstimmungsprozess mit den betroffenen Verwaltungen als Teil des Prozesses der Erstellung des Lärmaktionsplanes abgeschlossen ist und er veröffentlicht werden kann. Frage 4: Wann kommt der Entwurf eines vollständigen und aktuellen Lärmaktionsplanes für Berlin? Antwort zu 4: Der Senat beabsichtigt, den Entwurf des Lärmaktionsplans 2018-2023 Anfang 2019 vorzustellen. Berlin, den 21.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz