Drucksache 18 / 16 427 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 10. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2018) zum Thema: Wohnungen für Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen in Berlin und Antwort vom 21. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 427 vom 10. September 2018 über Wohnungen für Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein wurden seit 2013 gestellt (bitte aufgliedern nach Jahren und Bezirken)? Antwort zu 1: Die Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Bezirk 2013 2014 2015 2016 2017 Mitte 6.136 5.580 6.648 8.325 8.582 Friedrichshain-Kreuzberg 4.588 4.379 4.422 5.556 6.045 Pankow 4.019 3.651 4.032 4.952 5.618 Charlottenburg- Wirmersdorf 2.784 2.555 2.889 3.797 4.697 Spandau 1.667 1.834 2.066 3.288 4.830 Steglitz-Zehlendorf 1.968 1.711 1.875 2.494 3.034 Tempelhof-Schöneberg 3.091 2.998 3.973 5.467 6.723 Neukölln 3.967 3.657 4.150 5.515 5.822 Treptow-Köpenick 2.124 1.686 2.117 3.024 4.011 Marzahn-Hellersdorf 2.279 1.850 1.989 3.390 4.727 Lichtenberg 3.716 3.404 3.389 4.594 4.714 Reinickendorf 1.904 1.888 2.158 2.946 3.905 Berlin Gesamt 38.243 35.193 39.708 53.348 62.708 Quelle: Arbeitsstatistik InWo-Teilverfahren "Dialogisiertes Wohngeldverfahren (DiWo)" 2 Frage 2: Wie viele Anträge auf Wohnberechtigungsscheine mit besonderem Wohnbedarf waren darunter? Antwort zu 2: Die Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Bezirk 2013 2014 2015 2016 2017 Mitte 643 586 1.152 2.258 3.789 Friedrichshain-Kreuzberg 887 760 868 1.158 1.993 Pankow 446 401 367 438 964 Charlottenburg-Wilmersdorf 458 430 360 553 1.202 Spandau 258 294 350 644 1.418 Steglitz-Zehlendorf 313 258 274 425 895 Tempelhof-Schöneberg 602 747 726 1.014 1.697 Neukölln 904 1.075 1.378 1.572 1.991 Treptow-Köpenick 250 286 369 645 1.397 Marzahn-Hellersdorf 508 497 586 1.000 2.050 Lichtenberg 427 455 483 458 1.210 Reinickendorf 583 465 575 861 1.411 Berlin gesamt 6.279 6.254 7.488 11.026 20.017 Datenquelle: HST 3001 (Jahresstatistiken) Frage 3: Wie viele Wohnungen landeseigener Wohnungsbaugesellschaften wurden seit 2013 an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen, wie viele an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen mit besonderem Wohnbedarf vergeben (bitte aufgegliedert nach Jahren und Bezirken und Angabe des Anteils an den insgesamt neu gebauten Wohnungen)? Antwort zu 3: Schon mit dem in 2012 in Kraft getretenen Mietenbündnis und dann mit dem Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG) wurde die Wiedervermietung von Bestandswohnungen an soziale Kriterien gebunden. Im Rahmen des Mietenbündnisses wurde festgelegt, bei Neuvermietungen innerhalb des S-Bahn-Rings jede zweite, außerhalb des Rings jede dritte Wohnung zur ortsüblichen Vergleichsmiete an Haushalte mit WBS-Anspruch zu vergeben. Nach dem WoVG waren 55 % aller Wiedervermietungen (ohne Neubau) an Haushalte zu vermieten, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten können. Obwohl das WoVG erst zu Jahresbeginn 2016 in Kraft trat, betrug die Quote der Wiedervermietungen an WBS-berechtigte Haushalte sogar 57,51 % für das Gesamtjahr 2016. Eine weitere gesetzliche Vorgabe betrifft den Umfang der Neuvermietungen für Mieterinnen und Mieter, die einen besonderen Wohnbedarf haben (insbesondere Obdachlose / Wohnungslose, Flüchtlinge / Asylbewerber, betreute Wohnformen und vergleichbare Bedarfsgruppen). Diese Gruppe stellt eine Teilmenge der o.g. Anzahl aller Neuvermietungen an WBS-/Wohnberechtigte dar. Mit dem WoVG wurde diesbezüglich erstmals geregelt, dass 11 % aller Wiedervermietungen an besondere Bedarfsgruppen wie 3 Obdachlose, Flüchtlinge oder betreute Wohnformen erfolgen. Im Jahr 2016 wurde die Quote bereits mit 14,8 % deutlich übererfüllt. Mit der auf dem WoVG aufbauenden KoopV vom 5.April 2017 sind die Vorgaben des Versorgungsauftrages der WBG ggü. besonders benachteiligten Haushalten weiter verschärft worden. Nach der KoopV sind 60 % aller Wiedervermietungen an WBSberechtigte Haushalte zu vermieten. In 2017 wurde die Quote der Wiedervermietungen an WBS-berechtigte Haushalte mit 61,13 % deutlich erfüllt. Mit der KoopV sind außerdem die im Rahmen der Wiedervermietung zu berücksichtigenden besonderen Bedarfsgruppen um die Zielgruppen Studierende und Transfereinkommensbezieher erweitert worden, wobei von den 60 % der zur Wiedervermietung kommenden Bestandswohnungen wiederum 25 % an Wohnberechtigte besonderer Bedarfsgruppen zu vermieten sind. In 2017 wurde diese Vorgabe von den WBG mit einer Quote von 32,0 % deutlich übererfüllt. Die den vorgenannten Quoten zu Grunde liegenden absoluten Zahlen der Wiedervermietungen an WBS-/Wohnberechtigte gesamtstädtisch nach Bezirken sowie davon nach besonderen Bedarfsgruppen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Tabelle 1: Anzahl WE/Wiedervermietungen an WBS-/Wohnberechtigte gesamtstädtisch nach Bezirken und Jahr Tabelle 2: Anzahl WE/Wiedervermietungen an WBS-/Wohnberechtigte nach besonderen Bedarfsgruppen Mit der KoopV wurde beschlossen, dass die WBG bei Neubauprojekten mit Baubeginn ab 01. Juli 2017 grundsätzlich mindestens 50 % der Neubauwohnungen mietpreis- und belegungsgebunden WBS-Berechtigten anbieten. Messbare Daten zur Anzahl der Erst-/ Bezirk 2013 2014 2015 2016 2017 30.06.2018 Charlottenburg-Wilmersdorf 451 149 Friedrichshain-Kreuzberg 546 279 Lichtenberg 1.720 672 Marzahn-Hellersdorf 1.437 659 Mitte 743 267 Neukölln 548 352 Pankow 1.093 534 Reinickendorf 666 247 Spandau 555 202 Steglitz-Zehlendorf 150 50 Tempelhof-Schöneberg 609 297 Treptow-Köpenick 1.148 562 Gesamt 8.356 7.793 7.924 11.029 9.666 4.270 Bzgl. einer Aufgliederung der Daten nach Bezirk liegen dem Senat keine Angaben vor. Jahr Anzahl 2016 2.836 2017 5.063 30.06.2018 2.789 4 Wiedervermietungen im belegungsgebundenen Neubau liegen dem Senat erst ab dem II. Quartal 2018 vor. In diesem Zeitraum erfolgten insgesamt 530 Erst-/Wiedervermietungen im belegungsgebundenen Neubau gesamtstädtisch an WBS-Mieter. (Erhebungen über die Anzahl der Erst-/Wiedervermietungen im belegungsgebundenen Neubau an besondere Bedarfsgruppen liegen dem Senat nicht vor.) Tabelle 3: Anzahl Erst-/Wiedervermietungen im belegungsgebundenen Neubau gesamtstädtisch an WBS-Berechtigte Frage 4: Wie viele barrierefreie Wohnungen wurden von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften seit 2013 neu errichtet (bitte aufgegliedert nach Jahren und Bezirken)? Antwort zu 4: Die landeseigenen WBG haben im Zeitraum von 2015 – Juni 2018 bei 41 Bauvorhaben 628 Wohnungen barrierefrei errichtet. Angaben zur Aufgliederung nach Bezirken liegen dem Senat nicht vor. Frage 5: Wie viele dieser barrierefreien Wohnungen wurden an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen vergeben, wie viele darunter an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen mit besonderem Wohnbedarf? Antwort zu 5: Grundsätzlich liegen dem Senat nur allgemeine Daten zum barrierefreien- bzw. barrierearmen Wohnungsbestand bei den Wohnungsbaugesellschaften vor. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten zu den Schriftlichen Anfragen mit den Drucksachen Nrn. 17/16 376 vom 05. Juni 2015 und 18/14 009 vom 27. April 2018 verwiesen. Bezirk 2013 2014 2015 2016 2017 30.06.2018 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 Friedrichshain-Kreuzberg 104 Lichtenberg 94 Marzahn-Hellersdorf 21 Mitte 85 Neukölln 1 Pankow 22 Reinickendorf 1 Spandau 67 Steglitz-Zehlendorf 0 Tempelhof-Schöneberg 17 Treptow-Köpenick 118 Gesamt 530 Dem Senat liegen keine diesbezüglichen Angaben vor. 5 Berlin, den 21. September 2018 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen