Drucksache 18 / 16 428 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 10. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2018) zum Thema: Clearingstelle Altglienicke III und Antwort vom 21. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16428 vom 10. September 2018 über Clearingstelle in Altglienicke III ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kosten sind für die Auflösung des bestehenden Mietvertrages für diese Einrichtung entstanden ? 2. Bis zu welchem Zeitpunkt erfolgten Mietzahlungen in welcher Höhe (bitte Angaben zu den jeweiligen Monaten 2017 und 2018)? Zu 1 und 2.: Die monatliche Miete im Jahr 2017 betrug 39.723,15 €. Im Jahr 2017 wurde eine Miete in der Höhe von insgesamt 496.539,38 € gezahlt. Hierzu wird verwiesen auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14769. Für das Jahr 2018 betrug die monatliche Miete 30.875,50 €. Unter Berücksichtigung der noch bestehenden Laufzeit des Vertrages (Vertragslaufzeit bis 31.08.2021) und des - bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren - Rückganges der Zugangszahlen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) wurde eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung der Kosten für das Gebäude vorgenommen und sich im Ergebnis für eine Vertragsauflösung entschieden . Die Verhandlungen unter der Federführung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) führten zu einer Auflösung des Vertrages, wobei ein einmaliger Gesamtaufwand (Abschlagzahlung) von 650.000 € entstand. Die Mietzahlung war in 2018 geringer durch eine Kürzung der Betriebskostenvorauszahlung und erfolgte für die ersten 4 Monate. 2 3. Warum wurde der Mietvertrag zum selben Datum aufgehoben, mit dem die Antwort auf meine Anfrage erstellt wurde? Gab es hier einen Zusammenhang? Zu 3.: Die Aufhebung des Mietvertrages erfolgte unabhängig von der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage. Ein Zusammenhang besteht nicht. 4. Hält es der Senat für zielführend, dass durch den Träger eine neue Immobilie erworben wird, weil ja offensichtlich doch Bedarf da ist, anstatt einen bestehenden Mietvertrag weiter zu führen? Zu 4.: Der Erwerb einer neuen Immobilie war eine Kaufentscheidung des Trägers auf eigene Kosten und grundsätzlich unabhängig vom Betrieb des Vorclearings in der Ortolfstraße . Daran ändert nichts, dass der Träger das Vorclearing übergangsweise in einer Immobilie an dem Standort Josef-Nawrocki Straße 5 in Berlin zunächst fortsetzt, bis über eine endgültige Auswahl von Träger und Standort entschieden worden ist. 5. Welche laufenden Kosten entstehen dem Senat für die neue Immobilie in der Josef-Nawrocki- Straße 5? Zu 5.: Der Senat ist nicht Mieter oder Käufer der Immobilie, d.h. es entstehen ihm keine diesbezüglichen eigenen Kosten. Der Senat vergütet dem dort tätigen Träger die Unterbringung und die pädagogische Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Obhut der Senatsverwaltung, Bildung Jugend und Familie in Form von Tagessätzen. Berlin, den 21. September 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie