Drucksache 18 / 16 429 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 10. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2018) zum Thema: Waldausgleich in Brandenburg? und Antwort vom 21. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16429 vom 10. September 2018 über Waldausgleich in Brandenburg? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum sieht das Handlungsprogramm für beschleunigten Wohnungsbau vor, dass durch Baumaßnahmen verursachter Waldausgleich auch außerhalb Berlins, in Brandenburg stattfinden kann? Antwort zu 1: Das Handlungsprogramm zur Beschleunigung des Wohnungsbaus enthält keine Bestimmung, dass durch Baumaßnahmen verursachter Waldausgleich auch außerhalb Berlins in Brandenburg stattfinden kann (vgl. Punkt „1.1.6. Waldbewertung und Waldausgleich“). Waldumwandlungen sind in der Regel auch mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden, so dass eine multifunktionale Kompensation des Eingriffs notwendig sein kann. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen gem. § 17 Absatz 1 des Berliner Naturschutzgesetzes „möglichst innerhalb der in der Landschaftsplanung ausgewiesenen Flächen und Räume“ kompensiert werden; d.h. vorzugsweise im Land Berlin. Wenn Maßnahmen nur im Umland umgesetzt werden können, sind aufgrund der Planungshoheit der Gemeinden dafür gesonderte und umfangreiche Abstimmungen mit den dort zuständigen Verwaltungen und letztendlich auch die Zustimmung der jeweiligen Gemeinde notwendig. Frage 2: Gibt es in Berlin nicht genügend Ersatzflächen bzw. können nicht auch neue Stadtbäume als Ersatz gepflanzt werden? 2 Antwort zu 2: Nein, genügend Ersatzflächen für Wald sind in Berlin nicht vorhanden. Gleichwohl können in den Wäldern Berlins Möglichkeiten für aufwertende waldrechtliche Maßnahmen durchgeführt werden. Wenn mit den in der Frage angeführten Stadtbäumen die Bäume entlang von Straßen (Straßenbäume) oder in Parkanlagen (Parkbäume) gemeint sind, können diese Bäume nicht den Verlust von Waldflächen ersetzen, da Wälder durch ihre Größe, Zusammensetzung, Baumarten, Bodenvegetation usw. andere Qualitäten aufweisen, die es gemäß den Vorgaben der Waldgesetze des Bundes und des Landes zu erhalten gilt. Frage 3: Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um sicher zu stellen, dass Ersatzpflanzungen in Berlin vorgenommen werden? Antwort zu 3: Wie bisher wird bei erforderlichem Waldausgleich intensiv nach Aufforstungsmöglichkeiten auch kleinerer Flächen (z.B. Arrondierungen) in Berlin gesucht. Ist dies nicht möglich, wird auf aufwertende und qualifizierende Maßnahmen in Flächen der Berliner Forsten zurückgegriffen, z.B. Maßnahmen zur Erhöhung der Biologischen Vielfalt im Wald. Berlin, den 21.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz