Drucksache 18 / 16 433 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 11. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2018) zum Thema: Selbstverteidigungsunterricht für Schüler und Antwort vom 17. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16433 vom 11. September 2018 über Selbstverteidigungsunterricht für Schüler ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gab oder gibt es Schulen, die im Rahmen des Sportunterrichts oder einer AG die Schüler in Selbstverteidigung oder Kampfsport unterrichten, bzw. ihnen dies anbieten? Falls ja, welche Schulen sind dies, in welchen Klassenstufen findet dieser Unterricht statt/wird dieses Angebot unterbreitet? 2. In Abhängigkeit von Frage 1: Wie fällt die Resonanz seitens Schülern, Lehrern und Eltern auf diesen Unterrichtsinhalt/dieses Angebot aus? Zu 1. und 2.: Im Rahmenlehrplan der Jahrgangsstufen 1–10, Fachteil C-Sport, wird „Kämpfen nach Regeln“ als eines von sieben zu unterrichtenden Bewegungsfeldern ausgewiesen . In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 muss jedes Bewegungsfeld, also auch „Kämpfen nach Regeln“, einmal unterrichtet werden. In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 haben die Schulen Wahlmöglichkeiten und können es unterrichten. Die Inhalte, die in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 zu unterrichten sind, beziehen sich jedoch nicht auf Selbstverteidigung oder Kampfsport. Hier bekommen Schülerinnen und Schüler die Aufgabe, spielerisch um Gegenstände, Körperpositionen und Raum zu kämpfen. In den nachfolgenden Jahrgangsstufen können Elemente der Selbstverteidigung und des Kampfsports (z. B. Judo, Ringen) einbezogen werden (z. B. aus unterschiedlichen Ausgangslagen sicher und kontrolliert fallen) bis hin zur Jahrgangsstufe 9 und 10, in denen regelgerecht am Boden und im Stand gekämpft werden kann. Auch der Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufen führt das Thema „Mit/gegen Partner kämpfen“ als eins von acht Grundkursthemen auf. In diesem Grundkurs sind grundlegende Techniken und Handlungen in der Angriffs- und Verteidigungsposition zu unterrichten. Von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden die realisierten Unterrichtsthemen der Jahrgangsstufe 5 bis 10, die durchgeführten Grundkurse im Fach Sport der gymnasialen Oberstufen und Arbeitsgemeinschaften nicht erfasst, so dass keine Aussage zum Umfang des Angebots gemacht werden kann. Berlin, den 17. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie