Drucksache 18 / 16 438 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 11. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2018) zum Thema: Regenwasser Versickerungsbecken und Antwort vom 27. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16438 vom 11. September 2018 über Regenwasser Versickerungsbecken Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: In welchen Bereichen der Stadt (Orts-Teile je Bezirk) gibt es keine Regenwasserkanalisation? Antwort zu 1: Vorrangig befinden sich Bereiche ohne Regenwasserkanalisation in den Randgebieten von Berlin. Eine Auflistung über die einzelnen Berliner Ortsteile liegt nicht vor. Frage 2: Welche Versickerungsbecken für Niederschläge gibt es in welchem Bezirk? Antwort zu 2: Die BWB haben hierzu folgende Auflistung über Regenwasserversickerungsbecken (RVB) geliefert: 2 „Bezirk Marzahn – Hellersdorf: • RVB Marderpfuhl • RVB Kaulbachstraße • RVB Dahlwitzer Straße • RVB Pilgramer Straße / Rahnsdorfer Straße Bezirk Treptow-Köpenick • RVB Hornbacher Weg • RVB Ortolfstraße Bezirk Steglitz – Zehlendorf: • RVB Zum Heckeshorn • RVB Schweizerhofpark Bezirk Reinickendorf • RVB Edelhofdamm/Edelteich neu • RVB Donnersmarkallee Bezirk Spandau • RVB Netphener Weg • RVB Katzwanger Steig • RVB Emil-Basdeck-Straße“ Frage 3: Wer ist für die Instandhaltung der Versickerungsbecken verantwortlich? Antwort zu 3: Für die Instandhaltung der Versickerungsbecken ist der jeweilige Betreiber/ Erlaubnisinhaber verantwortlich. Frage 4: Sind im Laufe der letzten 15 Jahre Versickerungsbecken angelegt worden und wenn ja, wo? Was hat die Anlage der Becken gekostet und von wem wurde die Anlage der Becken beauftragt? Antwort zu 4: Die BWB teilen hierzu folgendes mit: „RVB Pilgramer Str / Rahnsdorfer Straße; Kosten 1,5 Mio € (1.300 m Regenwasserkanal + Versickerungsbecken); Veranlasser Tiefbauamt Marzahn Hellersdorf RVB Im Grund/Buschower Weg derzeit im Bau; Kosten derzeit 266 T€; Veranlasser Tiefbauamt Spandau“ Frage 5: Handelt es sich bei den Versickerungsbecken um technische Bauwerke oder handelt es sich um Gewässer 2. Ordnung? 3 Frage 8: Wer hat die Unterscheidung der Becken in „technisches Bauwerk“ / „Gewässer 2. Ordnung“ getroffen? Frage 9: Welche Kriterien gelten bei der Beurteilung eines Beckens hinsichtlich der Bewertung „technisches Bauwerk“ / „Gewässer 2. Ordnung“? Antwort zu 5, 8 und 9: Bei einem Versickerungsbecken handelt es sich grundsätzlich um ein technisches Bauwerk. Die Beurteilung über das Vorliegen einer Gewässereigenschaft erfolgt durch die Wasserbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Anwendung der Legaldefinition des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. dem Berliner Wassergesetz (BWG). Frage 6: Wer ist für die Entschlammung der Becken verantwortlich? Antwort zu 6: Für die Entschlammung der Becken ist der jeweilige Betreiber/ Erlaubnisinhaber für die Niederschlagsversickerung verantwortlich. Frage 7: Welche der Becken liegen in der Zuständigkeit der Wasserbetriebe und welche Becken liegen in bezirklicher Verantwortung? Antwort zu 7: Die Darstellung der RVB in der Antwort zu Frage 2 beinhaltet die Versickerungsbecken, die sich in der Zuständigkeit der BWB befinden. Eine Statistik zu weiteren Versickerungsbecken, die sich ggfs. in bezirklicher Zuständigkeit befinden, wird nicht geführt. Frage 10: Wer ist für die Kanäle zuständig, mit denen das Regenwasser in die Becken verbracht wird? Antwort zu 10: Die Kanäle gehören dem jeweiligen Betreiber / Erlaubnisinhaber des Versickerungsbeckens. 4 Frage 11: Bei welchem der Becken sind an den Wasserzuleitungen im Laufe der letzten 5 Jahre Reinigungsanlagen angebracht worden? Antwort zu 11: Der Senat führt keine Statistik über die Anzahl von Reinigungsanlagen vor diesen Versickerungsbecken. Frage 12: Welche Bedeutung misst der Senat angesichts des Klimawandels den Versickerungsbecken zu und welche Bedeutung hat in dem Zusammenhang die neu geschaffene Regenwasseragentur für die Weiterentwicklung des Systems der Versickerungsbecken? Antwort zu 12: Der Senat hält vor dem Hintergrund des Klimawandels eine Neuausrichtung im Umgang mit dem Regenwasser für erforderlich: Weg von der reinen Ableitung hin zu einer Bewirtschaftung des Regenwassers vor Ort durch Verdunstung, Nutzung, Versickerung und Speicherung. Dezentrale und semi-zentrale Versickerungsanlagen, worunter auch Versickerungsbecken fallen, stellen ein Instrument zur angestrebten Neuausrichtung im Umgang mit dem Regenwasser dar. Aufgrund ihrer Verdunstungsleistung wirken sie sich positiv auf das lokale Stadtklima aus. Die BWB teilen ergänzend zur Regenwasseragentur hierzu folgendes mit: „Die Regenwasseragentur setzt sich seit Mai 2018 auf kommunikativen Wegen für eine verstärkte dezentrale Bewirtschaftung von Regenwasser in Berlin ein und unterstützt somit das Erreichen der Landesziele für den Umgang mit Regenwasser, nämlich Neubaugebiete mit einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung zu planen sowie Flächen und Grundstücke, die an der Mischkanalisation angeschlossen sind, jährlich um 1% zu reduzieren. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Bereitstellung von Informationen, die Sensibilisierung, Beratung (z.B. im Hinblick auf Fördermöglichkeiten) und Vernetzung der verschiedenen Gruppen an Akteuren sowie die kooperative Entwicklung von Umsetzungsstrategien. Die Regenwasseragentur befasst sich nicht mit der technischen Weiterentwicklung von Systemen.“ Frage 13: Trifft es zu, dass künftig auch in baulichen Entwicklungsgebieten das Regenwasser in neu zu schaffenden Versickerungsbecken dem Grundwasser zugeführt werden soll und wer ist für die Funktionstüchtigkeit der neuen Versickerungsbecken aus wasserwirtschaftlicher Sicht verantwortlich? Antwort zu 13: Bei der Erarbeitung individueller Entwässerungslösungen für die jeweiligen künftigen baulichen Entwicklungsgebiete wird die Niederschlagsentwässerung über dezentrale und semi-zentrale Versickerungsanlagen geprüft und angestrebt. 5 Konkrete Fragen zu Entwässerungslösungen der künftigen Entwicklungsgebiete können jedoch nicht pauschal, sondern erst bei Vorliegen der abschließenden Planungen beantwortet werden. Berlin, den 27.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz