Drucksache 18 / 16 442 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 10. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2018) zum Thema: Stand und Perspektiven der Entwicklung auf dem Campus für Demokratie I und Antwort vom 28. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 442 vom 10. September 2018 über Stand und Perspektiven der Entwicklung auf dem Campus für Demokratie I Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1 a-c: 1.a) Wie weit sind die Vorbereitungen zur 2. Standortkonferenz zur Zukunft des Campus für Demokratie gediehen? 1.b) Wann soll die Konferenz stattfinden? 1.c) Wer soll daran teilnehmen? Antwort zu 1 a-c: Die 2. Standortkonferenz fand am 24. September 2018 statt. An der Konferenz nahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 1. Standortkonferenz, erweitert durch die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer und Nutzerinnen und Nutzer teil. Frage 2 a-b: 2.a) Ist es zutreffend, dass die auf dem Gelände ansässigen Aufarbeitungsinitiativen und Betroffenenverbände nicht zur 2. Standortkonferenz eingeladen werden sollen? 2.b) Wenn ja, warum sollen sie nicht eingeladen werden? Antwort zu 2 a: Nein, siehe Antwort zu 1. a-c. 2 Frage 3: Was sind die Ziele des Senats für die 2. Standortkonferenz? Antwort zu 3: Die 2. Standortkonferenz sollte den intensiven Informations- und Meinungsaustausch aller Akteure vor Ort weiter ausbauen und Verabredungen zur prozessbegleitenden Kommunikationsstruktur treffen. Frage 4: Inwieweit sollen nach Auffassung des Senats die auf dem Campus für Demokratie ansässigen Aufarbeitungsinitiativen und Betroffenenverbände in die weitere Planung des Campus für Demokratie einbezogen werden? Antwort zu 4: Für den weiteren Prozess ist eine Kommunikations- und Gremienstruktur unter Einbeziehung aller Nutzerinnen und Nutzer des Areals vorgesehen. Frage 5: Welche Rolle spielt die STATTBAU GmbH bei der Planung für das Areal? Welche Mittel wurden dafür bereitgestellt? Antwort zu 5: Das Büro STATTBAU GmbH ist als Gebietsbeauftragte für das Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord, in dem das ehem. MfS-Areal liegt, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und des Bezirksamtes Lichtenberg mit der Steuerung integrierter Stadtumbau- und Sanierungsprozesse beauftragt. Hierfür werden Mittel aus dem Programm Stadtumbau bereitgestellt. Frage 6: Wer hat sich nach der Auftragsbekanntmachung „Standortmanagement für das Areal des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“ am 28. Mai 2018 an dem europaweiten Vergabeverfahren für das Standortmanagement beteiligt? Antwort zu 6: Nach der europaweiten öffentlichen Bekanntmachung war die Teilnahme allen interessierten Bieterinnen und Bietern möglich. Frage 7: An wen wurde das Standortmanagement vergeben? Antwort zu 7: Der Zuschlag wurde der Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG erteilt. 3 Frage 8: Nach welchen Gesichtspunkten wurde das Standortmanagement ausgewählt? Antwort zu 8: Die Vergabe erfolgte nach folgenden, mit den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf 1. Qualifikation, Erfahrungen, Organisation des nominierten Teams 2. Aufgabenverständnis und Herangehensweise 3. Präsentation des Bieters, des Teams, von Referenzprojekten 4. Stegreifstellungnahme zur Bewältigung einer Konfliktsituation 5. Stegreifstellungnahme zu einem Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren Frage 9: Warum hat die Vergabe des Standortmanagements seit der letzten Standortkonferenz ein knappes Jahr gedauert? Antwort zu 9: Die Vergabe dauerte etwa 7 Monate. Nach Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 durch das Abgeordnetenhaus am 19.12.2017 waren die Vergabeunterlagen zu erstellen und abzustimmen, darunter ein detailliertes Vertragsmuster einschließlich einer Aufgabenbeschreibung. Nach der Bekanntmachung dauerte die Vergabe unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen bis Anfang August 2018. Frage 10: Welche konkreten Ergebnisse hat die Entscheidung für ein Standortmanagement für die Entwicklung des Campus für Demokratie bislang gebracht? Antwort zu 10: Das Standortmanagement hat seine Arbeit am 15. August 2018 aufgenommen. Es haben Auftaktgespräche mit vielen Akteurinnen und Akteuren stattgefunden, die hauptsächlich der Vorbereitung der 2. Standortkonferenz am 24. September 2018 dienten. Frage 11: Was soll das Standortmanagement für den Campus für Demokratie erreichen? Antwort zu 11: Das Standortmanagement soll in einem kooperativen Prozess die Profilierung des Geländes betreiben, indem es die Planungs- und Entwicklungsprozesse der Akteure vor Ort koordiniert und steuert. 4 Frage 12: Wie hoch sind die Kosten für das Standortmanagement? Antwort zu 12: Für die Einrichtung des Standortmanagements sind in Kapitel 1240 Titel 54010 des Haushaltsplans von Berlin für das Haushaltsjahr 2018 100.000 € und das Haushaltsjahr 2019 200.000 € veranschlagt. Frage 13: Wie und in welchem Umfang hat die auf der 1. Standortkonferenz eingesetzte Projektgruppe gearbeitet? Wer hat in der Projektgruppe mitgearbeitet und welche Ergebnisse wurden erzielt? Antwort zu 13: Es wurde keine Projektgruppe eingesetzt. Frage 14: Wann soll die geplante öffentliche Veranstaltung zur Information der Bürgerinnen und Bürger und Anwohnerinnen und Anwohner stattfinden? Antwort zu 14: Die Information der Bürgerinnen und Bürger und Anwohnerinnen und Anwohner soll im Rahmen einer – öffentlichen – 3. Standortkonferenz voraussichtlich Mitte Januar 2019 erfolgen. Berlin, den 28.09.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen