Drucksache 18 / 16 444 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 10. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2018) zum Thema: Campus für Demokratie: Häuser 12, 13 und 14 und Antwort vom 24. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 16 444 vom 10.September 2018 über Campus für Demokratie: Häuser 12, 13 und 14 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen dennoch eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung der betreffenden landeseigenen Grundstücke betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. 1. In welchem Stadium befinden sich die Gespräche mit dem Bund über einen möglichen Verkauf bzw. eine mögliche Übertragung der Häuser 12, 13 und 14 an den Bund? 2. Hat der Senat die Absicht, die Häuser 12, 13 und 14 oder eines der Häuser dem Bund zu überlassen?? 3. Welche Informationen hat der Senat über eine beabsichtigte Nutzung bzw. einen beabsichtigten Abriss der Häuser 12, 13, 14 durch den Bund? Zu 1., 2. und 3.: Der Bund – hier die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) – hat in mehreren Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes Berlin bekräftigt, dass die Häuser 12, 13 und 14 vom Bund für die Umsetzung des Konzepts eines „Lernort/Campus der Demokratie“ benötigt würden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) prüft gegenwärtig nach eigener Aussage die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die auch einen möglichen Abriss der Gebäude beinhalten. 4. Hält der Senat eine mögliche Nutzung der Häuser 12, 13 und 14 für kulturelle Zwecke, auch vor dem Hintergrund anderweitiger Planungen durch den Bund, unverändert für sinnvoll? Zu 4.: Ja. Die Häuser sind für das Arbeitsraumprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vorgesehen. Derzeit bemüht sich die Senatsverwaltung für Kultur - 2 - und Europa, zusammen mit der BIM GmbH und der BImA sowie dem BKM eine Lösung für die Nutzungskonkurrenz zu finden. 5. Plant der Senat, in den Häusern 12, 13 und 14 eine kulturelle Nutzung zu ermöglichen bzw. eine solche Nutzung auf Dauer zu stellen, wo bereits vorhanden? Zu 5.: Siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 4. und 6. 6. Wie plant der Senat mit den Mietern in Haus 13 umzugehen? Sollen ihre Mietverträge kurz- und mittelfristig kündbar bleiben oder sollen diese Mietverhältnisse, gegebenenfalls nach einer Sanierung, auf Dauer gestellt werden? Zu 6.: Die Abstimmungen mit dem Bund sind noch nicht abgeschlossen. 7. Gibt es für die Häuser 12, 13 und 14 eine Machbarkeitsstudie für kulturelle Nutzung? Wann wurde diese beauftragt? Wann wurde sie fertig gestellt? Zu welchen Ergebnissen kommt die Studie? Zu 7: Es liegt eine Machbarkeitsstudie zur Realisierungsmöglichkeit von Künstler- und Atelierflächen sowie Ausstellungsflächen vor. Die BIM GmbH hat die Studie im Februar 2017 beauftragt. Sie liegt seit Juli 2017 mit dem Ergebnis vor, dass beide Gebäude für das Arbeitsraumprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Europa gut geeignet wären. Haus 13 ist nicht Bestandteil dieser Machbarkeitsstudie. Es wird bereits überwiegend an Musikerinnen und Musiker vermietet. 8. Wann soll die Entscheidung über die Nutzung der Häuser 12, 13 und 14 getroffen werden? Zu 8.: Sobald Einvernehmen mit dem Bund erzielt worden ist, wird die Entscheidung getroffen werden. Berlin, den 24. September 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen