Drucksache 18 / 16 446 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 12. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2018) zum Thema: Versteckte politische Werbung an Schulen? und Antwort vom 28. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 446 vom 12. September 2018 über Versteckte politische Werbung an Schulen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass es an der Schule Oberstufenzentrum Handel 1, Wrangelstraße 98, 10997 Berlin, eine Ausstellung “Demokratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen” der SPD-nahen Friedrich-Ebert- Stiftung seit dem neuen Schuljahr gab oder gibt? Zu 1.: Ja, das ist zutreffend. Die Ausstellung wurde vom 28.08.2018 bis 14.09.2018 gezeigt. 2. Gab oder gibt es diese oder ähnliche Ausstellungen auch noch an anderen Schulen in Berlin? Zu 2.: Das ist nicht bekannt, da es den in eigener pädagogischer Verantwortung unterrichtenden Lehrkräften grundsätzlich freisteht, Material von Trägern außerschulischer Bildung im schulischen Kontext zu Bildungszwecken zu verwenden. 3. Wie bewertet der Senat die Darstellung der Partei, Alternative für Deutschland, in dieser Ausstellung in rechtlicher Hinsicht im Hinblick auf § 4 Abs 1, § 12 Abs 6, § 47 Abs 4, § 48 Abs 5, § 67 Abs 3 Schulgesetz für das Land Berlin? (Anhang der ausgestellten Inhalte anbei). Zu 3.: Eine isolierte Bewertung der Ausstellung ist nicht möglich. Eine Bewertung hat anhand der in Frage 4 dargelegten Maßstäbe unter Berücksichtigung der pädagogischen Begleitung der Ausstellung sowohl in als auch außerhalb des Unterrichtes zu erfolgen. - - 2 4. Welche Maßnahmen unternehmen der Senat und die Schulaufsicht, um eine politische Einflussnahme und Indoktrination von Schülerinnen und Schülern von parteinahen Stiftungen an Berliner Schulen zu unterbinden? Zu 4.: Es steht den eigenverantwortlichen Schulen und den in eigener pädagogischer Verantwortung unterrichtenden Lehrkräften grundsätzlich frei, Material von Trägern außerschulischer Bildung im schulischen Kontext zu Bildungszwecken zu verwenden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Die in dem Material geäußerten Meinungen dürfen nicht gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung verstoßen. 2. Das Material darf im Sinne des Beutelsbacher Konsenses die Schülerinnen und Schüler nicht überwältigen, d.h. es muss die Möglichkeit einer selbständigen, kritischen Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit dem Material erfolgen, die ein kontroverses, multiperspektivisches Urteil erlaubt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt sicher, dass keine Indoktrination von Schülerinnen und Schülern durch Träger außerschulischer Bildung erfolgt, indem Schulleitungen und Lehrkräfte in ihrer Aus- und Weiterbildung auf diese Bedingungen hingewiesen werden. 5. Wenn der Senat die Auffassung verfolgen sollte, dass parteinahe Stiftungen bedenkenlos an Berliner Schulen politische Ausstellungen betreiben dürfen, wäre dann aus Sicht des Senats auch eine Ausstellung der AfD–nahen Desiderius Erasmus Stiftung zum Thema: „Demokratie stärken- Linksextremismus bekämpfen“ zulässig? Zu 5.: Der Senat verfolgt diese Auffassung nicht. Die Schule muss jeweils im Einzelfall prüfen, ob die unter Frage 4 dargelegten Kriterien eingehalten werden. Berlin, den 28. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie