Drucksache 18 / 16 447 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 12. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2018) zum Thema: Zugriff auf private Datenträger durch die so genannte Ausländerbehörde – Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/15903 und Antwort vom 21. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16447 vom 12. September 2018 über Zugriff auf private Datenträger durch die so genannte Ausländerbehörde – Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/15903 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatten die Betroffenen aus den Antworten zu 1 bis 4 der Schriftlichen Anfrage 18/15903 jeweils? Zu 1.: Alle Betroffenen waren zum Zeitpunkt der Datenträgerauswertung vollziehbar ausreisepflichtig . 2. In wie vielen der aufgeführten Fälle war das Auslesen der Mobiltelefone notwendig zur eindeutigen Klärung der Identität des Betroffenen, in wie vielen Fällen führte es zu keinem eindeutigen Ergebnis ? Zu 2.: In allen Fällen war das Auslesen der Mobiltelefone notwendig zur eindeutigen Klärung der Identität des Betroffenen, da die Betroffenen in keinem Fall einen Pass oder ein sonstiges Identitätsdokument vorgelegt hatten oder sich die Identität anderweitig klären ließ. 3. In wie vielen Fällen wichen die durch das Auslesen der Mobiltelefone gewonnenen Erkenntnisse von den sonstigen Angaben der Betroffenen ab? Zu 3.: Durch das Auslesen der Mobiltelefone können Erkenntnisse über eine mögliche Staatsangehörigkeit der Betroffenen gewonnen werden. Sofern Erkenntnisse über eine mögliche Staatsangehörigkeit aus der Datenträgerauswertung gewonnen werden konnten, stimmten diese in 4 Fällen mit den Angaben der Betroffenen über ihre mögliche Staatsangehörigkeit überein. In 13 Fällen wichen die Erkenntnisse über eine mögliche Staatsangehörigkeit von den diesbezüglichen Angaben des Betroffenen ab. In 10 Fällen stimmten die Angaben der Betroffenen zur möglichen Staatsan- Seite 2 von 2 gehörigkeit zwar mit den gewonnenen Erkenntnissen zur möglichen Staatsangehörigkeit überein, allerdings gab es in diesen 10 Fällen Hinweise auf weitere mögliche Staatsangehörigkeiten. 4. In wie vielen Fällen führten die Erkenntnisse aus dem Auslesen der Mobiltelefone zu einer Neubeurteilung der aufenthaltsrechtlichen Situation? In wie vielen davon zu einer Beendigung der Aufenthaltsberechtigung ? Zu 4.: In keinem Fall führten die Erkenntnisse aus dem Auslesen der Mobiltelefone zu einer Neubeurteilung der aufenthaltsrechtlichen Situation, weil alle Betroffenen weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig waren. Da sich die Betroffenen nicht erlaubt im Bundesgebiet aufgehalten haben, wurde entsprechend auch kein rechtmäßiger Aufenthalt beendet. 5. Welche Betreiber welcher Infrastruktur, Hersteller welcher Geräte oder Anbieter welcher Dienstleistungen sind mit „Provider“ in der Antwort zu 1 bis 4 der Schriftlichen Anfrage 18/15903 gemeint (nach Möglichkeit bitte aufschlüsseln)? Zu 5.: Mit „Provider“ sind geschäftsmäßige Telekommunikationsdienstleister gemäß § 48a Abs. 1 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes gemeint, mithin die bekannten Mobilfunkanbieter . 6. Werden die von den „Providern“ (Frage 5) erlangten Daten zur Öffnung von Gerätesperren, Verschlüsselungen oder SIM-Sperren genutzt? Zu 6.: Die von den Providern erlangten Daten werden zur Öffnung von SIM-Kartensperren genutzt. Berlin, den 21. September 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport