Drucksache 18 / 16 448 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm, Niklas Schrader und Hakan Taş (LINKE) vom 12. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2018) zum Thema: Rassistischer und nationalistischer Aufmarsch in Chemnitz am 2018 – Polizeikräfte und Berliner Neonazis und Antwort vom 25. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE), Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) und Herrn Hakan Taş (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 448 vom 12. September 2018 über Rassistischer und nationalistischer Aufmarsch in Chemnitz am 2018 – Polizeikräfte und Neonazis ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurden aus dem Bundesland Sachsen im Rahmen der Polizeieinsätze anlässlich der rechten Aufmärsche am 27. und 30. August und 1. September 2018 in Chemnitz jeweils Polizeidienstkräfte des Landes Berlin zur Unterstützung angefordert? Wenn ja, a. wie viele jeweils? b. wie viele Berliner Polizeidienstkräfte welcher Untergliederungseinheiten waren in Chemnitz im Einsatz (bitte eine Einzelaufschlüsselung nach Anzahl der Dienstkräfte, genauen Untergliederungseinheiten, Datum und jeweiligen Einsatzzeiträumen)? Zu 1. a. und b.: Das Land Sachsen wurde am 30. August 2018 durch die 2. Bereitschaftspolizeiabteilung und die 23. Einsatzhundertschaft mit insgesamt 72 Dienstkräften der Polizei Berlin unterstützt. 2. Hat der Senat Kenntnisse darüber, ob und inwiefern aus dem Bundesland Sachsen im Rahmen der rechten Aufmärsche am 27. und 30. August und 1. September 2018 in Chemnitz Polizeidienstkräfte anderer Bundesländer oder des Bundes zur Unterstützung für die unter 1. genannten Einsätze angefordert wurden? Wenn ja, wie viele jeweils? Zu 2.: Valide Informationen über den Gesamtumfang von Unterstützungsersuchen anderer Bundesländer liegen dem Senat von Berlin nicht vor. 3. Über welche genauen Kommunikationswege übermitteln die Länder Anfragen nach unterstützenden Polizeidienstkräften für besondere Einsatzlagen, die sie mit eigenen Kräften nicht bewältigen können? 2 Zu 3.: Das jeweilige Bundesland übermittelt entsprechende Unterstützungsersuchen über Formelle Nachrichten an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Von dort erfolgt eine Einbindung der Polizei Berlin. 4. Hat die Berliner Polizei jeweils vor den rechten Aufmärschen in Chemnitz am 27. und 30. August und 1. September 2018 Kenntnis von Aufrufen extrem rechter Organisationen oder Einzelpersonen erlangt, aus Berlin zum Aufmarsch in Chemnitz anzureisen? Wenn ja, wo, wodurch, durch wen, und von welchen genauen extrem rechten Organisationen (Parteien, Vereinen, Hooligan-Gruppierungen etc.) gingen die Aufrufe aus? Zu 4.: Im Vorfeld zu dem Versammlungsgeschehen am 30. August und 1. September 2018 in Chemnitz lagen der Polizei Berlin hinsichtlich der Mobilisierung Erkenntnisse vor. Durch den Verein „Wir für Deutschland“ sowie eine weitere Einzelperson wurde im Internet für eine Anreise nach Chemnitz, respektive für eine Teilnahme an den dortigen Versammlungen geworben. Darüber hinaus wurde in dem sozialen Netzwerk Facebook eine Mobilisierung für die Versammlung am 1. September 2018 aus dem Fanspektrum des Berliner Fußballvereins BFC Dynamo festgestellt. 5. Hat das Land Berlin den sächsischen Behörden aus eigener Initiative anlässlich des Polizeieinsatzes im Rahmen des rechten Aufmarsches am 27. August 2018 die Entsendung von Polizeidienstkräften nach Chemnitz angeboten? Wenn ja, wann? Zu 5.: Die Polizei Berlin hat aus eigener Initiative keine Dienstkräfte angeboten. Grundlage für die Entsendung war das Vorliegen eines entsprechenden Unterstützungsersuchens. 6. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, wie viele Teilnehmer*innen der rechten Aufmärsche am 27. und 30. August und 1. September 2018 in Chemnitz aus Berlin angereist sind, und welchen extreme rechten Organisationen und Gruppierungen, insbesondere den folgenden, gehörten diese Teilnehmer*innen jeweils an: a. NPD und ihrer Jugendorganisation, b. Reichsbürger-Szene, c. neonazistischen Kameradschaften, d. dem rechtspopulistischen Bündnis „Wir für Deutschland“, e. der Gruppierung „Soldiers of Odin“? Zu 6. a. – e.: Zu einer Demonstration am 01.09.2018 reisten in geringer Anzahl Personen aus dem Netzwerk muslimen- und fremdenfeindlicher Rechtsextremisten nach Chemnitz an. Darunter waren auch Mitglieder des Vereins „Wir für Deutschland“ (WfD). Ebenso wurden einzelne Mitglieder der „Soldiers of Odin“ festgestellt. Der Bundesorganisationsleiter und stellvertretende Berliner Landesvorsitzende der NPD hatte mehrmals an den Demonstrationen in Chemnitz teilgenommen. 3 Ein überregional als „Volkslehrer“ bekannter Berliner Rechtsextremist gab in Chemnitz gegenüber Medienvertretern ein Interview, in dem er mutmaßte, dass die Vorgänge dort ggf. inszeniert seien, um damit einen Bürgerkrieg auszulösen. Insgesamt war nach Kenntnis des Senats ein heterogenes Spektrum Berliner Rechtsextremisten im unteren (bis mittleren) zweistelligen Bereich an den Demonstrationen in Chemnitz beteiligt. 7. Hat der Senat Kenntnis darüber, dass die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses Hugh Bronson, Frank Christian Hansel, Dr. Kristin Brinker oder Gunnar Lindemann an dem extrem rechten Aufmarsch am 1. September 2018 in Chemnitz teilgenommen haben und welche weiteren Personen des öffentlichen Lebens mit Bezug zu Berlin haben nach Kenntnissen des Senats an diesem Aufmarsch teilgenommen? Zu 7.: Dem Senat von Berlin liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Berlin, den 25. September 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport