Drucksache 18 / 16 458 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 11. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. September 2018) zum Thema: Feuerwehr Berlin: Notfallsanitäterzulage und Antwort vom 24. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16458 vom 11. September 2018 über Feuerwehr Berlin: Notfallsanitäterzulage ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Rettungsassistenten haben im Land Berlin seit 2016 erfolgreich eine Qualifizierung zum Notfallsanitäter absolviert? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 1.: Qualifizierung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter 2016 51 2017 109 2018 181 2. Wie viele von ihnen wurden bzw. werden bei der Berliner Feuerwehr als Notfallsanitäter beschäftigt und wie viele sind trotz Qualifizierung weiterhin als Rettungsassistenten beschäftigt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 2.: Alle zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter qualifizierten Dienstkräfte werden entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt. 3. Wie gestaltet sich formell der Beschäftigungswechsel vom Rettungsassistenten hin zum Notfallsanitäter ? (Gegebenenfalls Aufstellung über Bewerbungsmodalitäten und Qualifikationsnachweise erbeten .) Zu 3.: Seite 2 von 3 Die Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten der Berliner Feuerwehr befinden sich nahezu alle im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Durch die Qualifizierung zur Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter ändert sich an diesem Status nichts. Entsprechendes gilt für die wenigen Kräfte, die sich in einer Tarifbeschäftigung befinden . Alle Beamtinnen und Beamte, die die Qualifikation zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter erlangt haben und die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, können sich auf Stellen der Besoldungsgruppe 9 der Besoldungsordnung A (Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister) bewerben, die permanent ausgeschrieben sind. Die Beförderungen können in der Regel drei Monate nach der bestandenen Prüfung vollzogen werden. 4. Wie viele der unter 1. erfragten Rettungsassistenten erhalten eine monatliche Zulage für Notfallsanitäter in Höhe von 200 Euro und wie viele von ihnen haben im Zeitraum von 2016 bis heute die einmalige Leistungsprämie in Höhe von 500 Euro erhalten? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 4.: Derzeit erhalten insgesamt 280 Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die sich zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter fortgebildet haben, die Zulage für Notfallsanitäterinnen / Notfallsanitäter. Seit dem Jahr 2016 haben insgesamt 266 Beamtinnen und Beamte eine einmalige Leistungsprämie für das Bestehen der staatlichen Prüfung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter erhalten. Die Prämien wurden wie folgt gewährt: Jahr Prämiengewährungen 2016 58 2017 65 2018 143 Das Jahr des erfolgreichen Abschlusses der Qualifikation, also das Jahr der Urkundenausstellung , muss nicht zwangsläufig mit dem Jahr der Prämiengewährung übereinstimmen , da die Prämie erst nach Vorlage der Urkunde bei der Behörde zur Anweisung gebracht wird. 5. Wie werden die Höhe der monatlichen Zulage für Notfallsanitäter von 200 Euro sowie die einmalige Leistungsprämie von 500 Euro festgesetzt und begründet? Zu 5.: Die Höhe der Zulage für Notfallsanitäterinnen / Notfallsanitäter ist in Nummer 10 Absatz 3 der Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin (BBESG BE) festgelegt. Bei der Festsetzung wurde das besondere Maß an Verantwortung, das mit der Wahrnehmung der Funktion einer Notfallsanitäterin / eines Notfallsanitäters verbunden ist, berücksichtigt. Ebenfalls berücksichtigt wurden die hohen Anforderungen, die an die Selbstständigkeit der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gestellt werden. Die Höhe der einmaligen Leistungsprämie wurde von der Berliner Feuerwehr im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport festgesetzt. Bei der Festsetzung wurde berücksichtigt, dass es sich um eine sehr anspruchsvolle Ergänzungsqualifikation zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter handelt, die mit einer staatlichen Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung abschließt. Seite 3 von 3 6. Dürfen ausgebildete Notfallsanitäter im Rahmen der ärztlichen Delegation selbstständig Maßnahmen durchführen, welche ein Rettungsassistent nicht durchführen kann bzw. darf und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich dabei? (Aufstellung erbeten.) Zu 6.: Auf der Grundlage von § 9 Absatz 3 Satz 1 und 2 i.Vm. § 5b Absatz 2 Nummer 3 RDG dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen im Rahmen der Delegation durchführen. Diese Regelung beschränkt sich auf Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten sind hierzu nicht befugt und wurden dafür auch nicht ausgebildet. Die Maßnahmen sind insbesondere invasive Maßnahmen sowie jegliche Applikation von Arzneimitteln . In den Jahren 2017 und 2018 wurden konkret 5 medizinische Behandlungsstandards (Krampfanfall, Hypogykämie, akutes Koronarsyndrom, obstruktive Atemnot , Intoxikation) und die dazugehörigen Maßnahmen der Medikamentengabe (intravenös , intramuskulär und nasal) sowie die Atemunterstützung mittels Beatmungsgerät (NIV-Beatmung) geschult und überprüft. Weitere Delegation von heilkundlichen Maßnahmen sind geplant. 7. Ist gewährleistet, dass ab 2026 (vgl. § 23 Abs. 2 a) RDG) genügend Notfallsanitäter ausbildet und geprüft sein werden, um die Notfallrettung gemäß § 9 Abs. 2 a) RDG zu gewährleisten und wie wird dies sichergestellt? (Aufstellung erbeten.) Zu 7.: Ja. Die Qualifizierung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter ist derzeit ein Schwerpunkt an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie. Berlin, den 24. September 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport