Drucksache 18 / 16 462 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 13. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. September 2018) zum Thema: Belastung mit Holzschutzmitteln in Berliner Gebäuden, hier Gesobau und Antwort vom 27. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16462 vom 13.09.2018 über Belastung mit Holzschutzmitteln in Berliner Gebäuden, hier:Gesobau Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen GESOBAU AG um Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Gebäude im Bestand der Gesobau sind mit giftigen, gegebenenfalls heute verbotenen, Holzschutzmitteln wie z.B. Hylotox belastet? Frage 2: Wie viele Gebäude im Bestand der Gesobau sind mit giftigen, gegebenenfalls heute verbotenen, Holzschutzmitteln wie z.B. Hylotox belastet? Antwort zu 1 und 2: Die GESOBAU verwaltet mehr als 41.000 Wohnungen, von denen rd. 70 % in den letzten Jahren saniert, modernisiert oder neu gebaut wurden. Im Zuge von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurden und werden auch vorhandene Holzbauteile untersucht und Maßnahmen festgelegt. Von den rd. 30 % unsanierten Wohnungen liegen rd. 50 % (rd. 6.200 WE) in Häusern, die bis 1950 erbaut wurden und in denen überwiegend Holz in Decken und Dachstühlen verbaut wurde. Um mögliche Gefahren, nicht nur von Holzschutzmitteln, für die Mieterinnen und Mieter auszuschließen, sind Dachräume und –Böden bei der GESOBAU grundsätzlich für diese nicht zugänglich. Die obersten Geschossdecken wurden, soweit technisch möglich, im Zuge der Geschossdeckendämmung zur Wohnung hin versiegelt. Die Anzahl der tatsächlich mit Holzschutzmitteln im Sinne der Anfrage belasteten Häuser ist nicht bekannt. Die GESOBAU geht davon aus, mit weiteren Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen die Zahl der unsanierten Wohnungen bis 2022 auf ca. 20 % zu reduzieren. Frage 3: Konzentrieren sich die Belastungen auf die Dachgeschosse oder sind auch Belastungen innerhalb der Wohnungen vorhanden? Antwort zu 3: Mögliche Belastungen bezogen sich bisher auf Dachgeschosse und/oder Dachböden. Frage 4: Gibt es wesentliche Unterschiede bei den Beständen im Ost- und Westteil Berlins? Falls ja, welche? Antwort zu 4: Es gibt mit Holzschutzmitteln belastete Dachräume sowohl im ehemaligen Ost- als auch im Westteil von Berlin. In den Beständen der GESOBAU wurde ein Schwerpunkt im Ostteil festgestellt Frage 5: Welche Auswirkungen haben vorgefundene Giftstoffe auf Sanierung und vor allem den Dachgeschossausbau? Antwort zu 5: Bereits im Vorfeld von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden zugängliche, aber auch nicht zugängliche Holzbauteile (z.B. in Geschossdecken) auf mögliche Schädigungen (z.B. Hausschwamm) und Kontaminierungen untersucht. Im Ergebnis werden u. a. Ummantelungen, Verstärkungen und der Ersatz von Holzbauteilen von Fachplanern objektkonkret geplant. In der Regel verzögern und verteuern sich Sanierungsmaßnahmen, wenn Schadstoffe, gleich welcher Art, vor oder während einer Maßnahme festgestellt werden. Frage 6: Entstehen durch die Sanierung / Beseitigung von Bauteilen, die mit giftigen Holzschutzmitteln belastet sind, Mehrkosten? Wenn ja in welcher Höhe? Antwort zu 6: Durch die Sanierung oder Beseitigung kontaminierter Bauteile entstehen Mehrkosten. Die Mehrkosten sind pauschal nicht zu beziffern. Sie hängen von der jeweiligen baulichen Situation, dem Umfang der erforderlichen Maßnahme und der Vorgehensweise ab. Frage 7: Wie werden BewohnerInnen von ggf. belasteten Wohnungen über diese Belastung informiert? Antwort zu 7: Wird im Vorfeld von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen festgestellt, dass es Schadstoffbelastungen in einer Wohnung gibt, so werden Mieterinnen und Mieter umgehend informiert und, abhängig von den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten, wird Ersatzwohnraum angeboten. Frage 8: Wie und wohin werden mit giftigen Holzschutzmitteln belastete Bauteile entsorgt? Antwort zu 8: Die kontaminierten Bauteile werden vorschriftsgemäß über die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH in eine zugewiesene Deponie gebracht. Berlin, den 27.09.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen