Drucksache 18 / 16 465 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 13. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. September 2018) zum Thema: Umsetzungsstand des Projektes Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen und OSZ (Pro WebeSo) und Antwort vom 21. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 465 vom 13. September 2018 über Umsetzungsstand des Projekts Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen und OSZ (Pro WebeSO) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den Umsetzungsstand der Empfehlungen des Abschlussberichts des Projektes „Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen und OSZ“ (Pro WebeSo)? 2. Welche der Empfehlungen des „Pro WebeSo“ wurden noch in der 17. Wahlperiode umgesetzt? Welche Empfehlungen hat der Senat in der 18. Wahlperiode umgesetzt? Zu 1. und 2.: Der im Februar 2016 vorgelegte Abschlussbericht des Projekts „Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren“ (Pro WebeSO I) enthielt eine Reihe von Handlungsempfehlungen für eine umfassende Schul- und Standortentwicklungsplanung. Die Adressaten des Projekts, die beruflichen Schulen und Oberstufenzentren bzw. ihre Schulleitungen, vor allem auch die Stakeholder der beruflichen Bildung in Politik, Verwaltung und Wirtschaft Berlins haben bekundet, sich überwiegend mit den Vorschlägen und Handlungsempfehlungen identifizieren zu können. Aus diesem Grund startete im April 2016 das Folgeprojekt Pro WebeSO II. Ziel war es, in neuer Zusammensetzung und neuer Projektstruktur die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts Pro WebeSO I zu realisieren. Das Projekt gliederte sich in drei Teilprojektgruppen, die sich an den im Abschlussbericht benannten Handlungsfeldern und Handlungsoptionen orientierten. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) war infolge ihrer Zuständigkeit für die außerschulische berufliche Bildung ein fester Partner im Projekt 2 und deshalb sowohl in der erweiterten Projektleitung wie in die Steuerung des Projekts eingebunden. Während der Projektlaufzeit wurden in den einzelnen Teilprojektgruppen Handlungsfelder des Projektauftrages wie folgt realisiert: Teilprojektgruppe 1: Steuerung und Qualitätsmanagement eigenverantwortlicher Schulen - Erarbeitung eines Web-Portals als zentrales Informationsangebot für Prozessbeschreibungen, aktuelle Informationen, Dokumente und Formulare aller vorhandenen Instrumente zur Wahrnehmung der Eigenverantwortlichkeit von Schule - Pilotierung der Lernortkooperation an acht Berliner Oberstufenzentren zur Stärkung der Qualität der dualen Ausbildung beginnend mit dem Schuljahr 2018/19 für die Dauer von drei Schuljahren. Ziel ist es, insbesondere für die duale Ausbildung, aber auch für das Berliner Ausbildungsmodell, die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung und vollschulische Bildungsgänge z. B. im Bereich Sozialwesen bzw. bei Berufsfachschulen ohne duales Pendant Systematisierungsansätze für das Land Berlin, Indikatoren für gute Lernortkooperation sowie verbindliche Formate der kontinuierlichen Kooperation der Lernorte zu entwickeln, die im Nachgang zu verbindlichen Standards bei Lernortkooperationen in Berlin werden können. Die Durchführung wird unterstützt, wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Teilprojektgruppe 2: Bildungsangebote und Bildungsgangstrukturen - Analyse der mehrjährigen Berufsfachschulen anhand kriteriengeleiteter Interviews und Dokumentenanalyse - Erarbeitung eines Konzepts für das das neue Berliner Ausbildungsmodell (BAM) - Pilotierung des Berliner Ausbildungsmodell (BAM) mit dem Schuljahr 2017/18 an vier Berliner Oberstufenzentren im Rahmen eines Schulversuchs sowie beginnend mit dem Schuljahr 2018/19 an zwei weiteren Berliner Oberstufenzentren. Ziel ist die begleitete Überführung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer binnen des ersten Ausbildungsjahres in eine duale Erstausbildung. Teilprojektgruppe 3: Schulentwicklungsplanung - Referentenentwurf des Schulentwicklungsplans der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren (OSZ) für das Land Berlin (2019 - 2024) - Referentenentwurf eines Leitfadens zur Umsetzung einer Fusion 3. Wurde durch den Senat eine Steuerungsgruppe zur "Reform der beruflichen Bildung in Berlin" eingesetzt? Zu 3.: In der Phase zwei des Projekts zur Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren (Laufzeit April 2016 bis Januar 2018) wurde das Projekt von einer Steuerungsgruppe bestehend aus den verantwortlichen Stellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Famile, den Schulleiterinnen und Schulleitern der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie den Stakeholdern der beruflichen Bildung in Berlin begleitet und gesteuert. Hierzu gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen 3 Gewerkschaftsbundes, der Unternehmerverbände Berlin-Brandenburg, der Industrieund Handelskammer Berlin, der Handwerkskammer Berlin und der Vereinigung der Leitungen berufsbildender Schulen in Berlin. 4. Hat der Senat ein Interessenbekundungsverfahren für die Pilotierung der Weiterentwicklung der eigenverantwortlichen Schule (EVS) durchgeführt? Zu 4.: Im Rahmen der Projektphase zwei hat die Teilprojektgruppe Eigenverantwortliche Schule und Qualitätsmanagement im Einvernehmen mit den Leitungen der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren kein Interessenbekundungsverfahren für eine Pilotierung zur Weiterentwicklung der eigenverantwortlichen Schule vorgenommen. 5. Wurde eine Arbeitsgruppe zum Qualitätsmanagement bestehend aus Schulleitungen und Schulaufsicht berufen und mit der Erarbeitung eines Rahmenkonzepts beauftragt? Zu 5.: Zum Zwecke der Qualitätssteigerung arbeitet ein Arbeitsbündnis aus Schulleitungen und Schulaufsicht an der Verbesserung von zentralen Geschäftsprozessen wie zum Beispiel die Einrichtung des Schuljahres. Ziel ist es, die berufliche Bildung in Berlin zu stärken. Vor diesem Hintergrund wird die Organisationsstruktur der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weiterentwickelt. Der Entwicklung eines gemeinsamen Qualitätsleitbildes kommt eine herausragende Bedeutung zu. Ausgehend von diesem einheitlichen Qualitätsverständnis sollen die Instrumente zur Qualitätssteuerung in der beruflichen Bildung in Form eines Rahmenkonzeptes aufgeführt und dort deren systematische und aufeinander abgestimmte Nutzung transparent und nachvollziehbar beschrieben sowie verbindliche Mindeststandards festgelegt werden. Die individuelle Qualitätsentwicklung der Einzelschule wird zukünftig durch das Berliner Indikatorenmodell unterstützt. 6. Plant der Senat eine Novellierung des § 5 Abs. 2 SchulG um eine verbindliche Lernortkooperation zwischen den ausbildenden Betrieben und den Schulen zu etablieren? Zu 6.: Der Senat plant momentan diesbezüglich keine Novellierung des § 5 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG). 7. Plant der Senat die Einführung einer zentralen Schülerdatenbank, um den Übergang der Schülerinnen und Schüler von der Schule in den Beruf zu beobachten? Soll der Schülerdatenbank ein Abgleich mit Meldedaten ermöglicht werden? 4 Zu 7.: Eine Schülerdatenbank alleine könnte die Längsschnittverfolgung von jungen Menschen im berufsqualifizierenden Bereich nicht leisten. Bei Implementierung der Lehrer- und Schülerdatenbank (LuSD) können alle Wege der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen und öffentlichen beruflichen Schulen von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II (inklusive der Bildungsgänge an den beruflichen Schulen) individuell abgebildet werden, nicht jedoch Phasen in anderen Fördersystem wie die der Jugendhilfe, der Jobcenter und in einigen Maßnahmen der Agenturen für Arbeit. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Bundesagentur für Arbeit ein Pilotprojekt zur Entwicklung eines Kerndatensatzes Jugend für eine rechtskreisübergreifende Abbildung der Bildungswege von jungen Menschen unter 25 Jahren mit einigen Bundesländern gestartet. Berlin war daran nicht beteiligt. Nach einer ersten Projektentwicklungsphase müssen die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für den Transfer zwischen Schuldaten und den Sozialdaten der Sozialgesetzbücher geprüft werden. Deshalb liegen ein bewertbares Zwischenergebnis zu diesem Pilotprojekt und eine Einschätzung des Senats zu diesem Vorhaben noch nicht vor. 8. Strebt der Senat die Wiedereinführung des 11. Pflichtschuljahres an? Zu 8.: Im Senat gibt es zu diesem Vorhaben noch keine Entscheidungslage, weil die qualitativen und quantitativen Bedarfe für Qualifizierungsplätze bei einer Gesetzesänderung noch geprüft werden müssen. Da schon jetzt Berufsschulpflicht für die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) und die Einstiegsqualifizierung (EQ) gelten, die von den Agenturen für Arbeit gefördert werden, müssten analog anderer Bundesländer auch Angebote in der Schulpflicht Berücksichtigung finden, die keine reinen schulischen Angebote sind, z.B. auch die Freiwilligendienste. 9. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Durchlässigkeit der Berufsschulen im Hinblick auf den Erwerb von Zusatzqualifikationen, wie die Fachhochschulreife, zu erhöhen? Wird der Senat dafür Sorge tragen, dass in allen Berufsschulen 12 Unterrichtsstunden pro Woche, entsprechend der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz, zur Grundlage werden? Zu 9.: Alle neuen Berufsschülerinnen und Berufsschüler werden zu Beginn ihrer Berufsschulzeit von der Berufsschule (Klassenleiterin/Klassenleiter) über die Möglichkeit des Erreichens oder der Verbesserung von Schulabschlüssen in Kenntnis gesetzt. Im Bedarfsfall wird an den Berufsschulstandorten Zusatzunterricht organisiert. 10. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um das Berliner Ausbildungsmodell (BAM) insbesondere für Migrantinnen und Migranten zu öffnen bzw. ihnen den Zugang hierzu zu erleichtern? 5 Zu 10.: In das Berliner Ausbildungsmodell aufgenommen werden können Personen bis zur Vollendung ihres 25. Lebenjahres ohne abgeschlossene berufliche Erstausbildung, die bei der Berufsberatung als Bewerberin oder Bewerber registiert sind und belegen, sich mehrfach erfolglos um einen dualen Ausbildungsplatz im jeweiligen Berufsfeld beworben zu haben. Sie müssen für den Beruf geeignet sein, ihren Hauptwohnwitz in Berlin haben und sollten höchsten den mittleren Schulabschluss erworben haben. Die Eignungsprüfung erfolgt in Form einer Kompetenzfeststellung an der jeweiligen Schule. Abweichende Zulassungsvoraussetzungen für Migrantinnen und Migraten sind nicht vorgesehen. 11. Hat der Senat das Curriculum der Willkommensklassen in beruflichen Schulen für einen Übergang in die integrierte Berufsvorbereitung oder andere Bildungsmaßnahmen bzw. für einen Übergang in die duale Berufsausbildung weiterentwickelt? Zu 11.: Der Senat hat die Impulse aus der Curriculum-Entwicklung für die Willkommensklassen in der Berufsschule auch für die nachfolgenden Bildungsgänge der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung übernommen. In allen drei Bildungsgängen werden Curricula auf der Grundlage der Normung des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) und GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) entwickelt. So wird seit 12 Monaten an dem Curriculum für die zukünftige Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) gearbeitet. Die sich bereits abzeichnenden Inhalte, Strukturen und Kompetenzen sowohl des berufsfeldübergreifenden als auch des berufsfeldbezogenen Unterrichts werden in Entwurfsfassungen abgebildet. Diese sind nachfolgend Grundlage der parallel organisierten Fortbildungen, die der Senat insbesondere für Lehrkräfte von Flüchtlingen in der Berufsvorbereitung (Berufsqualifizierende Lehrgänge, Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung) anbietet. Mit den Ressourcen des Masterplans für Integration und Partizipation werden seit 2017 die Schwerpunkte Sprachentwicklung und Bildungsbegleitung permanent fortgebildet. In der dualen Berufsausbildung werden Geflüchtete seit dem Schuljahr 2018/19 mit dem Angebot zusätzlicher BAMF-Berufssprachkurse (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) an den schulischen Standorten versorgt. 12. Plant der Senat die Einführung einer zweijährigen Berufsfachschule (BFS), welche den Übergang in die duale Ausbildung sowie den Erwerb einer Fachhochschulreife ermöglicht? Betrachtet der Senat diese Empfehlung durch die Einführung des Berufsabiturs in Berlin als umgesetzt? Zu 12.: Im Rahmen des Projekts zur Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren erfolgte eine differenzierte Ananlyse der mehrjährigen Berufsfachschulen. Das Ergebnis weist einen Refombedarf für dieses Bildungsgangebot aus. Entsprechend der Verantwortung des Landes für das Schulberufssystem werden Veränderungen unter der Prämisse erfolgen, dass es 6 sich einerseits um ein subsidiäres Angebot handelt, andererseits die Aktzeptanz schulischer Berufsausbildung auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen ist. Eine Entscheidung zur künftigen Struktur der Bildungsgangstruktur Berufsfachschule ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen worden. Der Schulversuch „Berufsausbildung mit Abitur“ ist hiervon unabhängig. 13. Hat der Senat einen Schulentwicklungsplan ausgearbeitet, der den Flächenbedarf für die schulische berufliche Bildung schülerbezogen definiert und mithilfe der Schülerzahlenprognose einen Gesamtflächenbedarf ermittelt? Wurde auf den Flächenbedarf aufbauend ein Raumkonzept entwickelt, das den Anforderungen an zeitgemäßen berufsbildenden Unterricht gerecht wird? Zu 13.: Der Schulentwicklungsplan der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren für das Land Berlin 2019 – 2024 liegt als Referentenentwurf vor. Der Prozess zur Ermittlung der Planungsgrundlagen für eine standortgenaue Betrachtung ist im Schulentwicklungsplan beschrieben. In diesem Prozess ist im Benehmen mit der Schulleitung jeder zu betrachtenden Schule festzulegen, welche Kapazität die Schule derzeit hat und in welchen Schritten die Schule an einen erhöhten Standard – ein Element der Unterrichtsverbesserung im Schulentwicklungsplan – herangeführt werden kann. Die Reihenfolge der zu betrachtenden Schulen wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie festgelegt. 14. Plant der Senat die Fusion bzw. Zusammenlegung von beruflichen Schulen? Hat der Senat einen Masterplan zur Fusion von Schulen entwickelt? Welche Schulen wurden bereits fusioniert? a. Welche Maßnahmen zum Ausgleich von Disparitäten bei Soll-Ist-Schülerplatzkapazitäten hat der Senat getroffen? Plant der Senat hierfür die Fusion von beruflichen Schulen? b. Sollen Schulen, bei denen eine Fusion vorgesehen ist eine zusätzliche Stelle (von 0,5 Vollzeitäquivalenten) zur Unterstützung dieses Vorgangs erhalten? Zu 14.: Der Senat plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Fusionen. Ein „Leitfaden zur Umsetzung einer Fusion“ liegt als Referentenentwurf vor. Auf Grundlage dieses Entwurfes sind noch keine Schulen fusioniert worden. Die Fusion der Martin-Wagner- Schule und der Marcel-Breuer-Schule zur Max-Bill-Schule erfolgte davor. Zu 14.a: Der Senat hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Maßnahmen zum Ausgleich von Disparitäten getroffen, weil die Kapazitäten erst auf Grundlage des Entwurfes des Schulentwicklungsplans ermittelt werden müssen. Fusionen sind nicht geplant. Zu 14.b: Im Rahmen einer Fusion ist keine zusätzliche Stelle für die beteiligten Schulen vorgesehen. Beratungsbedarfe sind jeweils im Einzelfall zu ermitteln. 15. Plant der Senat die Empfehlung des Zwischenberichts des „Pro WebeSo“, analog zu staatlichen Schulen auch in privaten beruflichen Schulen Schulinspektionen durchzuführen, umzusetzen? 7 Zu 15.: Die Schulinspektion hat den Auftrag, alle allgemeinbildenden und berufsbildenden öffentlichen Schulen zu inspizieren. Derzeit gibt es keine Rechtsgrundlage für die Einbeziehung der Schulen in freier Trägerschaft in die Schulinspektion: Die externe Evaluation (§ 9 SchulG) erstreckt sich nur auf öffentliche Schulen. Berlin, den 21. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie