Drucksache 18 / 16 467 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) vom 11. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. September 2018) zum Thema: Gesundheitsgefahr durch Zigarettenkippen auf der Straße und Antwort vom 25. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16467 vom 11.09.2018 über Gesundheitsgefahr durch Zigarettenkippen auf der Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zu den Fragen 1, 2 und 8 sowie die Bezirksämter zu den Fragen 3, 4 und 6 um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wurden bei der Beantwortung berücksichtigt. Frage 1: Wie viele Tonnen Zigarettenkippen wurden von der BSR im letzten und im laufenden Jahr eingesammelt? Antwort zu 1: Die Tonnage von Zigarettenkippen kann nicht separat ermittelt werden, da diese gemeinsam mit dem Straßenkehricht aufgesammelt werden bzw. gemeinsam mit Papierkorbabfällen entsorgt werden. Frage 2: In welchem Abstand stehen in Berlin Mülleimer mit einem Zigaretteneinwurf? Antwort zu 2: In Berlin sind durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) derzeit rund 23.000 Papierkörbe über das Stadtgebiet verteilt im Straßenland aufgestellt. Alle Behälter haben eine separate Einwurfsöffnung für Zigarettenkippen. Die Papierkorbdichte variiert anforderungsgerecht je nach Situation vor Ort, so dass keine pauschale Aussage über Abstände von Papierkörben möglich ist. In den innerstädtischen Bereichen sind in der Regel Papierkörbe in Sichtweite verfügbar. 2 Frage 3: Stellt das Wegwerfen einer Zigarettenkippe auf die Straße eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Ordnungswidrigkeitengesetzes dar? Antwort zu 3 Das Wegwerfen einer Zigarettenkippe stellt nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Frage 4: Wenn ja, wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im letzten und im laufenden Jahr bereits festgestellt, wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Antwort zu 4: Bezirke Festgestellte/eingeleitete Ordnungswidrigkeiten Wegwerfen von Zigarettenkippen 2017 Bereits festgestellte/ eingeleitete Ordnungswidrigkeiten Wegwerfen von Zigarettenkippen 2018 Charlottenburg- Wilmersdorf 9/9 6/6 Friedrichshain- Kreuzberg Keine Keine Lichtenberg 31/23 8/6 Marzahn- Hellersdorf Gesonderte statistische Erhebungen liegen hierfür nicht vor Mitte Gesonderte statistische Erhebungen liegen hierfür nicht vor Neukölln -/5 -/1 Pankow Gesonderte statistische Erhebungen liegen hierfür nicht vor Reinickendorf 1/1 Keine Spandau 4/4 10/10 Steglitz-Zehlendorf Gesonderte statistische Erhebungen liegen hierfür nicht vor Treptow-Köpenick Gesonderte statistische Erhebungen liegen hierfür nicht vor Tempelhof- Schöneberg Gesonderte statistische Erhebungen liegen hierfür nicht vor 3 Frage 5: In welcher Höhe wird ein Bußgeld für das Wegwerfen einer Zigarettenkippe erhoben? Antwort zu 5: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Das Wegwerfen einer Zigarettenkippe wird grundsätzlich mit einem Verwarnungsgeld von 30,00 € geahndet. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Es wird im Regelfall ein Verwarnungsgeld von 20,00 € bis 35,00 € erhoben. Bezirksamt Lichtenberg: Die Höhe des Verwarnungsgeldes beträgt 20,00 €. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Im Rahmen des Ermessens werden für diesen Verstoß Bußgelder zwischen 25,00 € bis 50,00 € festgesetzt. Bezirksamt Mitte: Der Regelsatz für Verunreinigungen des öffentlichen Straßenlandes durch Zigarettenkippen beträgt 60,00 €, mindestens jedoch 40,00 €. Verwarnungsgelder werden von 20,00 € bis 35,00 € ausgesprochen. Bezirksamt Neukölln: In der Regel wird ein Verwarnungsgeld von 35,00 € oder ein Regelbußgeld von 60,00 € erhoben. Bezirksamt Pankow: Das Mindestbußgeld beläuft sich auf 50,00 €, der Regelsatz beträgt 100,00 €. Bezirksamt Reinickendorf: Es wird in der Regel ein Bußgeld zwischen 20,00 € bis 35,00 € erhoben. Bezirksamt Spandau: Es werden Verwarnungsgelder zwischen 30,00 € bis 50,00 € erhoben. Bußgelder werden ab 50,00 € erhoben. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: In der Regel wird ein Verwarnungsgeld von 35,00 € erhoben. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Die Festsetzung von Bußgeldern sind Einzelfallentscheidungen, so dass eine globale Angabe zur Höhe nicht gegeben ist. Das Bußgeld-Minimum liegt bei 25,00 €, das Regelbußgeld bei Ersttätern liegt im Bereich um 50,00 €. Bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit kann auch ein Verwarnungsgeld (20,00-35,00 €) in Betracht kommen. Im Wiederholungsfall werden regelmäßig erhöhte Bußgelder festgesetzt. 4 Bezirksamt Treptow-Köpenick: Es ist ein Verwarnungsgeldrahmen von 20,00 € bis 25,00 € vorgesehen. Der Bußgeldrahmen bewegt sich zwischen 40,00 € bis 60,00 €. Frage 6: Wie viele Bußgelder wurden, gestaffelt nach den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 eingenommen? Antwort zu 6: Bezirke Bußgelder 2015 Bußgelder 2016 Bußgelder 2017 Bußgelder 2018 bisher Charlottenburg - Wilmersdorf Es liegen keine Zahlen vor 228,00 € 180,00 € 90,00 € Friedrichhain- Kreuzberg Es wurden keine Bußgeldverfahren durchgeführt Es wurden keine Bußgeldverfahren durchgeführt Es wurden keine Bußgeldverfahren durchgeführt Es wurden keine Bußgeldverfahren durchgeführt Lichtenberg 540,00 € 2 140,00 € 620,00 € 160,00 € Marzahn- Hellersdorf Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Mitte Neukölln 5 125,00 € 4 215,00 € 560,00 € 135,00 € Pankow 785,00 € 1 435,00 € 1 300,00 € 380.00 € Reinickendorf Keine Angaben Keine Angaben 10,00 € Es wurden keine Bußgeldverfahren durchgeführt Spandau Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Steglitz- Zehlendorf Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Treptow- Köpenick Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Tempelhof- Schöneberg Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Frage 7: Welche gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung können durch achtlos auf die Straße geworfene Zigarettenkippen entstehen? Antwort zu 7: Die beim Rauchen übrig bleibenden Zigarettenkippen stellen eine Gesundheitsgefährdung dar. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) können die Filter bis zu 50 Prozent des Teers aus dem Zigarettenrauch aufnehmen. Die Filter sind mit giftigen und krebserzeugenden Substanzen in hoher Konzentration angereichert . Neben Nikotin finden sich in den Zigarettenstummeln u.a. Arsen, Blei, Kupfer, Schwermetalle, Chrom und Cadmium. 5 Durch Regen können diese Giftstoffe aus den Zigarettenkippen herausgewaschen werden und in Gewässer gelangen. Kinder nehmen manchmal aufgefundene Zigarettenstummel in den Mund. Insbesondere bei Kleinkindern kann schon eine einzige verschluckte Kippe zu ernsthaften Vergiftungssymptomen bis hin zum Tod führen. Jährlich müssen in Deutschland 10.000 Kinder wegen Vergiftungen im Krankenhaus behandelt werden, 20 Prozent davon wegen Nikotinvergiftung. Der Giftnotruf Berlin befasste sich beispielsweise im Jahr 2010 allein 921mal mit Notrufen, weil Kinder Zigaretten oder Zigarettenkippen verschluckt hatten. Frage 8: Was tut der Senat, um in der Bevölkerung ein stärkeres Bewusstsein dahingehend zu erreichen, dass Zigarettenkippen nicht auf die Straße geworfen werden? Antwort zu 8: Die richtige Entsorgung von Zigarettenkippen wird im Rahmen der Sauberkeitskampagnen der BSR regelmäßig kommuniziert (z.B. Kampagne „Eimer ist immer für Sie da“). Die Beschäftigten der BSR sprechen darüber hinaus an auffälligen Örtlichkeiten die Grundstücksbesitzer an, wie z.B. vor Kaufhauseingängen vor denen häufig Kippen liegen. Es werden dann gemeinsam Lösungen zur Optimierung herbeigeführt. Derzeit berät der Senat über eine „Gesamtstrategie Saubere Stadt“, mit der auch das Bewusstsein der Bevölkerung für einen vernünftigen und nachhaltigen Umgang mit dem Thema Abfall gefördert werden soll. Berlin, den 25.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz