Drucksache 18 / 16 469 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 13. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. September 2018) zum Thema: Berlin: Beglaubigte Kopien an Schulen und Antwort vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16469 vom 13. September 2018 über Berlin: Beglaubigte Kopien an Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Haben Schüler und erwachsene Bürger die Möglichkeit sich beglaubigte Kopien (z.B. Zeugnisse) gegen ein Entgelt z.B. im Sekretariat der jeweiligen Schule zu bekommen? Zu 1.: Ja, soweit Urkunden zu beglaubigen sind, die die Schule selbst ausgestellt hat. 1.1 Wenn ja, was kostet eine beglaubigte Kopie? Zu 1.1.: Das Gebührenverzeichnis im Anhang der Verwaltungsgebührenordnung regelt in Tarifstelle 1601 verschiedene Gebührentatbestände. Die Beglaubigung eines Schulzeugnisses kostet 5 Euro. 1.2 Welche Bezahlmöglichkeiten gibt es? 1.3 Gibt es die Möglichkeit bar zu bezahlen? 1.4 Hat jede Schule für solche „Bargeldgeschäfte“ eine Kasse? Zu 1.2 bis 1.4: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 2 1.5 Was passiert mit dem eingenommenen Geld? Zu 1.5: Gemäß § 7 des Schulgesetzes sind öffentliche Schulen nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Die von ihnen bewirtschafteten Gelder sind Haushaltsmittel des Landes Berlin, die die Schulen im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften selbständig für den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie für ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten verwenden. Einnahmen oder Ausgabenminderungen, die eine Schule durch eigenes Handeln erzielt, verbleiben ihr in voller Höhe. Berlin, den 02. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie