Drucksache 18 / 16 471 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 13. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. September 2018) zum Thema: Berlin: Mängelmeldesystem an Schulen und Antwort vom 28. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 471 vom 13. September 2018 über Berlin: Mängelmeldesystem an Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Bezirk Mitte hat ein Mängelmeldesystem für Schulen mit Online-Zugang installiert. Wie hoch waren die Installationskosten insgesamt für den Bezirk und wie hoch sind die monatlichen Folgekosten für die einzelnen Schulen? Zu 1.: Die Kosten für die Installation betrugen 15.420,00 Euro. Die jährlichen Folgekosten belaufen sich auf 1.350,00 Euro, monatlich entspricht das einem Wert von 112,50 Euro. 2. Welchen Nutzen verspricht sich der Senat durch das Meldesystem? Zu 2.: Der größte Nutzen besteht darin, die Mängel gleich nach Eingang oder Bekanntgabe in das Meldesystem einzutragen. Es erfolgt dann eine umgehende Zuordnung des zuständigen Bearbeiters bei der Serviceeinheit Facility Management. Meldewege und Informationswege werden bei diesem Verfahren extrem verkürzt. 3. Mussten oder müssen Lehrer oder Hausmeister für dieses Meldesystem extra geschult werden? 2 Zu 3.: Nein. Die/Der für die entsprechende Schule zuständige Schulhausmeisterin/Schulhausmeister füllt in der Regel einen vom Schulamt bereitgestellten Vordruck aus und reicht diesen entweder persönlich, per Fax oder auch per E-Mail an seine/seinen Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im Schulamt weiter. Diese/Dieser trägt die Daten entsprechend der Beschreibung in das System ein. In Ausnahmesituationen hat jede Schule auch die Möglichkeit telefonisch Meldungen weiterzugeben, die aufgrund ihrer Natur der unabdingbaren sofortigen Dringlichkeit ad hoc eingetragen werden müssen. 4. Wer betreibt das Meldesystem? Welche Kosten entstehen dadurch? Zu 4.: Der Bezirk Mitte ist Betreiber des Meldesystems, hier die Serviceeinheit Facility Management. Kosten: siehe Antwort zu Frage 1. 5. Wer hat Zugriffsrechte auf das System? Zu 5.: Zugriffsrechte haben die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulamtes, sowie die entsprechenden Behördenbauleiterinnen/Behördenbauleiter der Serviceeinheit Facility Management. Die öffentlichen Schulen im Bezirk Mitte haben seit kurzem eine Leseberechtigung. So hat jede Schule die Möglichkeit den aktuellen Stand der Bearbeitung abzurufen. 6. Wie wird der Datenschutz der einzelnen Personen, die eine Meldung machen, gewährleistet? Zu 6.: Es werden hier Daten der meldenden Person erfasst, die über die Daten aus dem bezirkseigenen Telefonbuch nicht hinausgehen. Konkret werden der Name der/des Melderin/Melders und somit Ansprechpartnerin/Ansprechpartner, die Telefonnummer der/des Melderin/Melders und ihre/seine E-Mailadresse erfasst, um ihr/ihm eine Rückmeldung aus dem System heraus geben zu können. Somit bleibt der Datenschutz gewahrt. 7. Welche Erfahrungen gibt es mit dem System? Benutzen bereits andere Bundesländer das System? Zu 7.: Bisherige Rückmeldungen der einzelnen Nutzer sind überwiegend positiv. Meldewege verkürzen sich, Mitteilungen über die einzelnen Schritte bis zum Abschluss der Meldung werden den Schulen so umgehend übermittelt. Informationen zur Berücksichtigung eventuell anderer Zuständigkeiten erfolgen in der Regel mit dem System ebenfalls umgehend. Das Mängelmeldesystem wurde in den 3 vergangenen Jahren in anderen Bundesländern in der privaten Wirtschaft eingesetzt. Ein Einsatz in den öffentlichen Verwaltungen in anderen Bundesländern findet nicht statt. Berlin, den 28. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie