Drucksache 18 / 16 473 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 14. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2018) zum Thema: Schönhauser Allee (VIII) und Antwort vom 28. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16473 vom 14. September 2018 über Schönhauser Allee (VIII) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Parklets sollen in der Schönhauser Allee aufgestellt werden? Antwort zu 1: Vier. Frage 2: An welchen Standorten werden die Parklets in der Schönhauser Allee aufgestellt? (Bitte Hausnummern angeben) Antwort zu 2: Schönhauser Allee Arcaden, Schönhauser Allee 80 Blumencafé, Schönhauser Allee 127 A Klax Kreativwerkstatt, Schönhauser Allee 59 (2 Stück) Frage 3: Wann werden die Parklets in der Schönhauser Allee aufgestellt? Antwort zu 3: Die Aufstellung des ersten Parklets ist für Mitte Oktober geplant. Die anderen werden sukzessive bis Ende November folgen. 2 Frage 4: Welche Nutzungen sind in bzw. auf den einzelnen Parklets geplant? Antwort zu 4: Da die Parklets teilweise im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative über das Förderprojekt „Klimaschutz im Radverkehr“ gefördert werden, ist eine Nutzung als Fahrradabstellanlage vorgesehen. Frage 5: Wer ist für die Aufstellung der Parklets zuständig? Antwort zu 5: Die Parklets werden in enger Absprache mit dem Baulastträger (Bezirk Pankow) durch einen, von der Hauptverwaltung beauftragten, Dienstleister aufgestellt. Frage 6: Wer ist für den Unterhalt, die Wartung und Reinigung der Parklets zuständig? Antwort zu 6: Hier ist eine Kombination aus Zuständigkeiten durch den Bezirk (Grundunterhalt), die BSR (Reinigung) und sogenannte Paten (soziale Kontrolle) vorgesehen. Frage 7: Wie lange ist der Verbleib der Parklets in der Schönhauser Allee geplant? Frage 8: Wer ist für den Abbau der Parklets in der Schönhauser Alle zuständig? Antwort zu 7 und zu 8: Im Rahmen des genannten Förderprojektes (s. Antwort zu 4) darf der Zuwendungsempfänger, das Land Berlin, über Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszweckes hergestellt werden (hier: Parklets), erst nach Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung (hier: 31.12.2019) verfügen. Solange ist die Aufstellung der Parklets mindestens vorgesehen. 3 Die Verlängerung der Aufstellung in der Schönhauser Allee bzw. die Umsetzung oder der Abbau der Parklets muss - zum gegebenen Zeitpunkt – zwischen der Hauptverwaltung und dem Baulastträger, dem Bezirk Pankow besprochen und festgelegt werden. Frage 9: Wie und wann beabsichtigt der Senat das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung“ insbesondere zum Schutz des Fußverkehrs auf der Schönhauser Allee umzusetzen? Antwort zu 9: Derzeit befindet der Abschnitt Vier des Berliner Mobilitätsgesetzes in Erarbeitung. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Erstellung des Referentenentwurfes. Somit ist frühestens mit einer Einspeisung dieses Entwurfes in den politischen Entscheidungsprozess im Frühjahr 2019 zu rechnen. Eine Umsetzung, der dann im Gesetzesteil formulierten Ziele des Fußverkehrs, kann demnach erst nach der politischen Beschlusslage und des Inkraftsetzung des Gesetzesteils erfolgen. Frage 10: Welche Gutachten wurden seit 2011 im Auftrag des Senates zur Schönhauser Allee erstellt, um die verkehrlichen Gegebenheiten der Schönhauser Allee zu erfassen und zu verändern? Antwort zu 10: Im Jahr 2017 wurde das Büro Hoffmann + Leichter mit einer „Machbarkeitsstudie zum temporären Modellprojekt in der Schönhauser Allee in Berlin-Pankow“ beauftragt. Die Studie befasst sich speziell mit dem Abschnitt Stargarder bis Wichertstraße. Sie wurde im Rahmen des genannten Förderprojektes (siehe Antwort zu 4), als Voruntersuchung zu den darin geplanten Maßnahmen, durchgeführt. Weitere Verkehrsuntersuchungen sind dem Senat für den genannten Zeitraum nicht bekannt. Frage 11: Ist dem Senat der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Pankow (Drs. VIII-0577) bereits bekannt, der konkrete Veränderungen, insbesondere im Bereich zwischen Stargarder und Wichertstraße, beinhaltet? Frage 12: Teilt der Senat das Anliegen der BVV Pankow (Frage 11) und wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Antwort zu 11 und zu 12: Dem Senat ist der besagte Beschluss aus der Presse bekannt. Die Initiative des Bezirks Pankow, sich für die Verbesserung der Nutzbarkeit eines durch hohe Nutzungskonflikte – zwischen einzelnen Verkehrsträgern – geprägten Verkehrsraumes einzusetzen, wird grundsätzlich begrüßt. Da der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz jedoch bisher kein förmliches Stellungnahmeersuchen des Bezirksamtes Pankow vorliegt, 4 kann über weitere Details (wie etwa eine Zeitplanung, o. ä.) auch keine Auskunft gegeben werden. Berlin, den 28.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz