Drucksache 18 / 16 476 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Clara West (SPD), Dr. Robbin Juhnke (CDU), Andreas Otto (GRÜNE), Steffen Zillich (LINKE), Stefan Förster (FDP) vom 15. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2018) zum Thema: Öffnung des ehemaligen Polizeigefängnisses in der Keibelstraße für Besuchergruppen und Antwort vom 01. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Clara West (SPD), Herrn Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU), Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen), Herrn Abgeordneten Steffen Zillich (Die Linke), Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16476 vom 15. September 2018 über Öffnung des ehemaligen Polizeigefängnisses in der Keibelstraße für Besuchergruppen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bezugnehmend auf die Drucksachen 18/0387 und 18/0677 „Ausbau des ehemaligen Polizeigefängnisses Keibelstraße als Erinnerungs- und Lernort (Ehemaliges Polizeigefängnis Keibelstraße: Gedenkstätte für al le)“: Was konkret plant der Senat, um das 1. Obergeschoss in den Zeiten, in denen keine Schülergruppen die Räume nutzen, für andere Besuchergruppen zugänglich zu machen? Zu 1.: Zum 01. September 2018 ist die Agentur für Bildung e.V. als Träger für den Betrieb des außerschulischen Lernorts beauftragt worden. Teil der Beauftragung ist es, den Lernort wochentags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr für Schüler- und andere Besuchergruppen für Veranstaltungen offen zu halten. In den Zeiten, in denen der Lernort nicht durch Schülergruppen genutzt wird, können sich andere Besuchergruppen anmelden. In angemessenem Umfang werden dabei Zeitfenster für andere Besuchergruppen reserviert werden. 2. Zu welchen Terminen haben in den bereits hergerichteten Etagen Führungen und Besichtigungen stattgefunden ? Zu 2.: Bisher wurde außer dem 1. Obergeschoss keine weitere Etage hergerichtet. Es haben auf Anfragen Führungen stattgefunden, die sich nicht auf den Lernort im 1. Obergeschoss, sondern auf den ehemaligen Zellentrakt als Ganzes bezogen. In der Vergangenheit wurden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, insbesondere anlässlich - - 2 bestimmter Ereignisse, jeweils mehrere solcher Führungen durchgeführt. Beispiele sind die Tage des Offenen Denkmals oder auch das Wochenende vor dem 13. August. Weiterhin wurden auf Anfrage oder auf Initiative der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ebenfalls Führungen für institutionelle Besuchergruppen angeboten. Beispielsweise hat eine Delegation der Kultusministerkonferenz im Juni 2018 das ehemalige Polizeigefängnis besucht und eine Gruppe Bundestagsabgeordneter im September 2018. Die Durchführung von Führungen, z.B. durch Stiftungen wie die Gedenkstätte Berlin- Hohenschönhausen, wurde, soweit nicht bauliche Maßnahmen dem entgegenstanden, mehrfach ermöglicht. 3. Sind in nächster Zeit Führungen geplant? Wenn ja, wann und durch wen? Zu 3.: Die nächsten öffentlichen Führungen werden am 3. Oktober 2018 stattfinden. Sie werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie organisiert und durchgeführt. 4. In welchem Rahmen und in welcher Regelmäßigkeit sollen künftig Führungen stattfinden? Zu 4.: Die Agentur für Bildung e.V. wird in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie bis zur Eröffnung des Lernorts etwa 10 weitere Führungen anbieten . 5. Wie ist der Stand der Erarbeitung der Planungsunterlagen als Grundlage zur Herrichtung des gesamten ehemaligen Gefängnisses nebst Anmeldung für den Haushaltsplan 2020/21? Zu 5.: Am 30.08.2018 hat die erste Sitzung des gemäß Senatsbeschluss vom 27.02.2018 vorgesehenen fachkundigen Gremiums stattgefunden. Bei dieser Sitzung wurden die drei weiteren Personen benannt, um die laut Senatsbeschluss das fachkundige Gremium erweitert werden soll. Das erweiterte fachkundige Gremium wird voraussichtlich im November erneut tagen und in 2019 seine Empfehlungen zur Herrichtung des gesamten ehemaligen Gefängnisses aussprechen, auf deren Grundlage eine Machbarkeitsstudie zur baulichen und denkmalpflegerischen Umsetzung in Auftrag gegeben werden kann. Für diese Machbarkeitsstudie müssen im Haushaltsplan 2020/21 Mittel angemeldet werden. Berlin, den 01. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie