Drucksache 18 / 16 478 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 13. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2018) zum Thema: Berlin Friedrichshagen – Was passiert am Hirschgartendreieck? und Antwort vom 05. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16478 vom 13. September 2018 über „Berlin Friedrichshagen – Was passiert am Hirschgartendreieck?“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow-Köpenick und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wer ist Eigentümer der Baracken aus DDR-Zeiten auf dem Areal des Hirschgartendreiecks in Berlin Friedrichshagen und inwieweit haben sich die Eigentumsverhältnisse in den vergangenen zehn Jahren geändert? (Aufstellung erbeten.) Antwort zu 1: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) teilte mit, dass sie Eigentümerin des mit diversen Gebäuden aus der Zeit der Nutzung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und das Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung (AfSMW) bebauten Grundstückes Müggelseedamm 109-111 in 12587 Berlin ist. Sie nimmt die Aufgabe seit dem 01.01.2005 gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BGBl. Teil I vom 14.12.2004, S. 3235) aus dem ehemals zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörenden Liegenschaften wahr. Als früherer Eigentümer war der Ministerrat der DDR, Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung, Berlin, im Grundbuch eingetragen. 2 Frage 2: Wer ist für die Bewachung, Einfriedung und gegebenenfalls Müllbeseitigung auf dem Gelände verantwortlich? Antwort zu 2: Grundsätzlich obliegen diese Verpflichtungen dem Eigentümer. Die BIMA teilte dazu mit, dass das Gelände eingefriedet bzw. verschlossen ist und eine Vermietung nicht stattfindet. Frage 3: Welche Pläne bestehen hinsichtlich der zukünftigen Nutzung und/oder Bebauung des Geländes? Antwort zu 3: Gemäß Senatsbeschluss vom 23.02.2016 ist auf dem Grundstück Müggelseedamm 109- 111 die Errichtung von Modularbauten als Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) vorgesehen. Zudem soll dringend benötigter Wohnungsbau erfolgen. Die BIMA teilte dazu mit, dass Ihrerseits keine neuen Nutzungsabsichten bestehen, da der Verkauf des Grundstücks vorgesehen ist. Seit drei Jahren verhandelt die BIMA mit dem Land Berlin und einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft über den Ankauf des Geländes. Die Verhandlungen über den Ankauf des Grundstückes Müggelseedamm 109- 111 in 12587 Berlin mit der BIMA dauern an. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt dazu ergänzend mit: Der angefragte Bereich liegt im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan 9-35b (BA-Beschluss Nr. 334/09 vom 5. Mai 2009, veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin am 28. Mai 2010, Seite 806). Mit dem Bebauungsplan soll derzeit planungsrechtlich u.a. Wohnungsbau gesichert werden. Die WoFIS-Fläche 905_180, Müggelseedamm 109-111(WoFis - Wohnbauflächen-Informationssystem), wird als Perspektivfläche mit derzeit 0 WE (WE- Wohneinheiten) geführt. Dies ist das Ergebnis aus dem SIKo-Prozess (SIKo - Soziale Infrastruktur-Konzept), der die Fläche als nachrangige Potentialfläche u.a. für eine mögliche Schulnutzung führt. Eine abschließende Klärung zur Nutzung steht noch aus. Des Weiteren ist im WoFIS der Hinweis auf eine mögliche Waldeigenschaft vermerkt, auch hier gibt es noch keine abschließende Klärung. Frage 4: Welche Beschwerden hinsichtlich des unrechtmäßigen Abladens und des Ansammelns von Müll auf dem Gelände des Hirschgartendreiecks sind dem Senat bekannt und was wurde bislang dagegen unternommen? Antwort zu 4: Hierzu liegen dem Senat und den angefragten Stellen keine Erkenntnisse vor. 3 Frage 5: Sind dem Senat Beschwerden über wohnungslose Menschen bekannt, welche die Baracken bewohnen und die Tankstelle sowie den Friedhof im direkten Umfeld des Areals stark frequentieren? (Falls ja, wurde diesen Beschwerden nachgegangen und mit welchem Ergebnis?) Antwort zu 5: Dem Senat sind derartige Beschwerden bekannt. In diesem Zusammenhang wurden im Rahmen von Funkwageneinsätzen der Polizei Berlin Identitätsfeststellungen durchgeführt und Platzverweise ausgesprochen. Die BIMA teilte dazu mit, dass ihr bekannt ist, dass sich seit Juni 2018 Personen aus dem osteuropäischen Raum auf dem Grundstück aufhalten und die leerstehenden Baracken als Nachtquartier nutzen. Seit diesem Zeitraum steht die Eigentümerin in engem Kontakt mit dem zuständigen Polizeiabschnitt. Das illegale Betreten des Grundstücks wird grundsätzlich nicht geduldet. Es wurden von Seiten der BIMA gemeinsame Begehungen zur Vorbereitung der Sicherung/Räumung der Gebäude durchgeführt. Unter anderem wurden in diesem Zusammenhang mehrere Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch gegen bestimmte Personen und gegen Unbekannt gestellt. Durch die Polizei angetroffene Personen wurden des Grundstücks verwiesen. Das Gelände wird seit Bekanntwerden der illegalen Nutzung des Grundstücks zweimal wöchentlich durch Hausmeister kontrolliert. Bei der Polizei Berlin eingehende Beschwerden hinsichtlich des häuslichen Niederlassens sind an das zuständige Bezirksamt weitergeleitet worden, sofern keine Gefahren bzw. strafbaren Handlungen vorlagen. Eine entsprechende Sicherung des Geländes wurde durch den Grundstückseigentümer für Oktober 2018 zugesagt. Das Ordnungsamt des Bezirks Treptow-Köpenick übermittelte dazu, dass „wohnungslose Personen sich auf dem nahegelegenen Friedhof mit Wasser versorgen; die eigenen Überprüfungen des Allgemeinen Ordnungsdiensts aber ergebnislos waren.“ Darüber hinaus wurde über den Integrationsbeauftragten des Bezirksamtes Treptow- Köpenick Kontakt zum interkulturellen Jugendverband für Roma und Nicht-Roma „Amaro Foro e.V.“ aufgenommen, um mit den zumeist rumänischen/bulgarischen Staatsbürgern in Kontakt zu treten und für die Räumung/Sicherung der Gebäude eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Die Personen sind vor Ort durch den Leiter/Vorsitzenden des Vereins über die Beendigung des Betretens des Grundstücks zwischenzeitlich in Kenntnis gesetzt worden. Ende September 2018 soll eine gezielte Aktion zur Beräumung aller Gebäude mit anschließender Sicherung der Gebäude vor erneutem Betreten durch Dritte stattfinden. Es wird von Seiten der BIMA in Erwägung gezogen, die Baracken auf dem Grundstück abzureißen, für die massiven Gebäude ist dies derzeit nicht vorgesehen. 4 Frage 6: Sind dem Senat Beschwerden über Übergriffe auf Anwohner/innen im näheren Umfeld des Hirschgartendreiecks durch rumänische oder bulgarische Familien bekannt? (Falls ja, wurde diesen Beschwerden nachgegangen und mit welchem Ergebnis?) Antwort zu 6: Am 5. Mai 2018 wurde eine sexuelle Belästigung angezeigt, zu welcher die Geschädigte einen Bewohner einer Baracke des Waldgebietes Hirschgarten zweifelsfrei als Täter wiedererkannte. Der Vorgang wird bei der Fachdienststelle des Landeskriminalamts (LKA) Berlin bearbeitet. Darüber hinausgehende Beschwerden im Sinne der Fragestellung sind dem Senat nicht bekannt. Frage 7: Zu wie vielen Polizeieinsätzen kam es in den letzten fünf Jahren am bzw. auf dem Areal des Hirschgartendreiecks? (Aufstellung nach Jahren und Deliktsarten erbeten.) Antwort zu 7: Das „Hirschgartener Dreieck“ wird von Müggelseedamm, Fürstenwalder Damm, Peter- Hille-Straße und Aßmannstraße umfasst. Hierbei handelt es sich überwiegend um eine polizeilich nicht relevante Waldfläche. Polizeilich auffällig ist jedoch das Grundstück unter der postalischen Anschrift Müggelseedamm 109-111, auf welchem sich leerstehende, baufällige Baracken befinden und das gegen unbefugten Zutritt bislang nicht gesichert ist. Die Abfrage der polizeilichen Einsätze erfolgte daher zu dieser Anschrift. Jahr Polizeiliche Einsatzanlässe 2014 1x Gefahrenstelle 1x Hilflose Person 2015 1x Belästigung 2x Ermittlungen 1x Gesuchte Person 1x Haftbefehl 4x Hausfriedensbruch 2x Häusliche Gewalt 3x Körperverletzung 3x Randalierende Person 1x Verdächtiges Fahrzeug 1x Verdächtige Person 2016 1x Bedrohung 1x Beleidigung 2x Hausfriedensbuch 1x Häusliche Gewalt 1x Hilflose Person 1x Körperverletzung 2x Selbsttötungsversuch 1x Feuer 2x Ermittlungen 5 2017 1x Ermittlungen 2x Feuer 1x Hilfeersuchen 2018 (01.01.18- 24.09.18) 1x Hilfeersuchen 1x Streitigkeiten 1x Unzulässiger Lärm Abfrage vom 25.09.2018 Frage 8: Gibt es ein offizielles Informationsangebot für die Anwohner/innen im direkten Umfeld über die zukünftige Verwendung des Hirschgartendreiecks und wo ist dieses einsehbar? Antwort zu 8: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Informationsveranstaltungen werden ggf. durch den künftigen Bedarfsträger organisiert. Berlin, den 05.10.2018 In Vertretung S t e f a n T i d o w Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz