Drucksache 18 / 16 479 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 13. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2018) zum Thema: Status quo: Abschlussbericht der Geschäftsstelle der Landeskommission Berlin gegen Gewalt zum Berliner Landesprogramms zur Radikalisierungsprävention und Antwort vom 25. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 16 479 vom 13. September 2018 über: Status quo: Abschlussbericht der Geschäftsstelle der Landeskommission Berlin gegen Gewalt zum Berliner Landesprogramms zur Radikalisierungsprävention ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann und in welcher Form wird der Abschlussbericht der Geschäftsstelle der Landeskommission Berlin gegen Gewalt zum Berliner Landesprogramm zur Radikalisierungsprävention veröffentlicht werden? Zu 1.: Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt hat eine wissenschaftliche Begleitung zum Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention bei der Hochschule für Wirtschaft und Recht für die Zeit vom 01. September 2016 bis 31. Dezember 2017 in Auftrag gegeben. Derzeit wird der Abschlussbericht finalisiert. Im Anschluss wird über die Veröffentlichung entschieden. 2. Welche Maßnahmen und Instrumente sind angedacht die Ergebnisse des Abschlussberichtes der Geschäftsstelle der Landeskommission Berlin gegen Gewalt zum Berliner Landesprogramm zur Radikalisierungsprävention sowohl einer interessierten wie auch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen? (Aufstellung erbeten.) Zu 2.: Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt wird sich voraussichtlich in der nächsten Sitzung mit dem finalisierten Abschlussbericht befassen. In diesem Kontext wird auch über die Art und den Umfang weiterer Veröffentlichungen entschieden. 3. Welche Pläne gibt es, das Berliner Landesprogramm zur Radikalisierungsprävention in den nächsten Jahren fortzuführen und gegebenenfalls auf weitere Projekte und Aktivitäten auszuweiten? Zu 3.: Der Senat beabsichtigt, das Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention auch in den nächsten Jahren fortzuführen. Die Entscheidung über die Schwerpunktsetzung sowie die Projektförderung des Landesprogramms obliegt der Landeskommission Berlin gegen Gewalt. Nach Einschätzung der Geschäftsstelle der Landeskommission sowie der Bewertung durch die wissenschaftliche Begleitung werden die bisherigen Schwerpunkte im Wesentlichen beibehalten. Künftig werden die Themen Radikalisierungsprävention im Internet und in den sozialen Medien, Maßnahmen für Rückkehrerinnen und Rückkehrer, die weitergehende Deradikalisierungsarbeit sowie die Radikalisierungsprävention für Geflüchtete verstärkt betrachtet. Die Kooperation und die strategische Weiterentwicklung in der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit der verschiedenen Ressorts soll weiter verzahnt und die Bereiche Urbane Sicherheit und politischer Extremismus eng miteinander verknüpft werden. Um Maßnahmen der Primärprävention zu bündeln, werden diese Projekte aus dem Landesprogramm seit 01. Januar 2018 von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung, betreut. Nach Auswertung von vorliegenden Evaluationsergebnissen und unter Berücksichtigung der Bundesprogramme zur Islamismusprävention wird die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung, in Abstimmung mit der Landeskommission Berlin gegen Gewalt insbesondere die Primärprävention inhaltlich weiterentwickeln. Nach derzeitigem Auswertungsstand ist mittelfristig geplant, unter anderem sozialraumbezogene Ansätze zu stärken, die Zusammenarbeit muslimischer und nicht-muslimischer Akteure zu fördern und die Wechselbeziehungen von Islamfeindlichkeit und Islamismus in den Blick zu nehmen. 4. Welche Überlegungen gibt es, das Landesprogramm zur Radikalisierungsprävention um weitere Alterszielgruppen zu erweitern? Zu 4.: Das Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention ist bereits für eine breite Altersstruktur ausgelegt (Kinder, Jugendliche, Erwachsene). 5. Nach welchen Kriterien wurden bisher förderungswürdige Projekte und Aktivitäten ausgewählt, bzw. wie sind die Bewerbungsmodalitäten für Projekte, die sich um eine Förderung im Rahmen des Landesprogramms bemühen? Zu 5.: Projekte werden nach den Förderleitlinien zum Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention der Landeskommission Berlin gegen Gewalt im Bereich der Radikalisierungsprävention sowie der Intervention und Deradikalisierung gefördert. Mit der Förderung sollen vorrangig anerkannte gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Initiativen unterstützt werden. Der Projektantragsteller hat sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und muss eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Der Projektinhalt muss sich an den Förderzielen zum Landesprogramm orientieren. Der Projektantrag muss schriftlich bei der Geschäftsstelle der Landeskommission Berlin gegen Gewalt eingereicht werden und unterliegt einer individuellen Prüfung. Gefördert werden Träger, die über eine hohe thematische und methodische Expertise in den jeweiligen Themenfeldern sowie über die Zugänge zu entsprechenden Zielgruppen verfügen. Projekte können nur nach Maßgabe vorhandener Haushaltsmittel vergeben werden. Die ausgewählten Projekte bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung, erreichen ein breites Zielgruppenspektrum, zum Beispiel islamistisch Gefährdete in Justizvollzugs- und Jugendhaftanstalten sowie das dortige Personal, Schülerinnen und Schüler in Berufsschulen, gefährdete Jugendliche im Rahmen der Straßensozialarbeit, Akteure der Jugendbildung, Jugendliche in muslimischen Jugendgruppe. Die Vielfalt der Projektansätze und die Arbeit mit unterschiedlichen pädagogischen Formaten hat sich bisher bewährt, so dass eine weitere Förderung der Projekte in 2019 geplant ist. Grundsätzlich können Anträge zu jeder Zeit bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung mit dem Online-Tool „FAZIT“ gestellt werden. Falls freie Mittel vorhanden sind, werden eingehende Anträge im Hinblick auf Konzeptqualität, Erfahrung des Trägers, Zugang zur Zielgruppe geprüft und danach ausgewählt. 6. Welche Pläne gibt es, die wissenschaftliche Begleitung des Berliner Landesprogramms zur Radikalisierungsprävention in den nächsten Jahren fortzuführen? (Aufstellung erbeten.)7. Sollte die wissenschaftliche Begleitung des Landesprogramms fortgesetzt werden, in welchem Rahmen wird die Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin fortbestehen und welche weiteren Institutionen sollten einbezogen werden und warum? Zu 6. und 7.: Die Weiterführung einer wissenschaftlichen Begleitung zum Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention ist geplant. Zurzeit wird an der thematischen Schwerpunktsetzung und den Anforderungen an eine weiterführende wissenschaftliche Begleitung des Berliner Landesprogramms Radikalisierungsprävention gearbeitet. Der Fachaustausch der Projektträger des Landesprogramms sowie der ressortübergreifende Bund – Länder - Austausch gegen islamistische Radikalisierung beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat wurde abgewartet, um gegebenenfalls neue Herausforderungen und Schwerpunkte einfließen lassen zu können. Berlin, den 25. September 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport