Drucksache 18 / 16 480 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 13. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2018) zum Thema: Umsetzung der behindertenpolitischen Leitlinien bis 2020 und Antwort vom 26. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16480 vom 13.09.2018 über Umsetzung der behindertenpolitischen Leitlinien bis 2020 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand der durchgeführten Maßnahmen der jeweils einzelnen BPL für die Jahre 2015-2017? Zu 1.: Senatsverwaltung Umsetzungsstand Behindertenpolitischen Leitlinien (BPL) 2015- 2017 Senatskanzlei Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung meldet Fehlanzeige. Antwort Senatskanzlei: BPL 2 Barrierefreiheit: Auf die Erweiterung des barrierefreien Angebots des rbb über die Möglichkeiten von Hbb TV (Internetgestütztes Fernsehen) wird hingewirkt. In den Bereichen Untertitelung und Audiodeskription erfolgte in den vergangenen Jahren ein kontinuierlicher Ausbau des linearen Angebotes, das zugleich positive Auswirkungen auf die nichtlinearen barrierefreien Angebote hatte. Zudem gibt es einen verstärkten Einsatz von gebärdendolmetschenden Personen in den Mediatheken sowie Verbesserungen bei der Barrierefreiheit der Internetangebote. Der Senat hat in der Ländergemeinschaft die Vorgaben zur Verbesserung des barrierefreien Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – und damit auch des rbb – mit eingefordert und staatsvertraglich umgesetzt. Der rbb richtet im Bereich Rundfunk seine Bemühungen insbes. auf hör- und sehgeschädigte Personen. Speziell 2 die rbb-Innovationsprojekte setzen neue Technologien ein, um den Zugang zu den Angeboten des rbb für Hör- und Sehgeschädigte zielgruppengerecht zu gestalten. Zum Beispiel übersetzen Kinder und Jugendliche den „Sandmann“ in Gebärde, wobei die Gebärdenvideos vom rbb täglich über das Internet verbreitet werden. Für die Produktion der „Sandmann“-Folgen arbeitet der rbb mit dem „Zentrum für Kultur und visuelle Kommunikation der Gehörlosen in Berlin & Brandenburg e. V.“ (ZfK) zusammen. BPL 6 Teilhabe: Der Senat von Berlin prüft bei der nächsten, mit dem Land Brandenburg zu verhandelnden Novellierung des rbb- Staatsvertrages (rbb-StV), inwieweit bei der Besetzung des Rundfunkrates ein Sitz für eine Vertreterin oder einen Vertreter von Menschen mit Behinderungen vergeben werden kann. Die Senatskanzlei und die Staatskanzlei Brandenburg haben sich bereits auf eine im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierung des rbb- Staatsvertrages bis 2020 verständigt. Bei der nächsten Novellierung dieses Vertrages wird die Zusammensetzung des rbb-Rundfunkrates überprüft werden. Dabei wird auch die Frage einer Vertretung von Menschen mit Behinderungen diskutiert werden. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bereich Schule (einschließlich berufliche Schulen): Im Rahmen der Konkretisierung der Behindertenpolitischen Leitlinien des Berliner Senats wurden von der zuständigen Senatsverwaltung auf der Basis des Gesamtkonzepts „Inklusive Schule in Berlin“ und unter Berücksichtigung der im Februar 2013 vom Beirat „Inklusive Schule in Berlin“ vorgelegten 20 Empfehlungen an der Entwicklung von Konzepten im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gearbeitet. In der Folgezeit wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: Einrichtung eines Fachbereichs Inklusionspädagogik an den gemeinsam mit den Schulpsychologischen Beratungszentren neugegründeten Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) sowie deren personeller Aufbau bis zum Jahr 2018 sowie die haushälterische Absicherung der Arbeit der SIBUZ Organisation und Finanzierung von umfassenden Qualifizierungsmaßnahmen für sämtliche in Schule arbeitenden pädagogischen Kräfte Profilierung von zunächst sechs allgemeinbildenden Schulen als Inklusive Schwerpunktschulen zum Schuljahr 2016/17 sowie jeweils weiterer fünf Schulen zu den Schuljahren 2017/18 und 2018/19 einschließlich der Bereitstellung von zusätzlichem Personal Rechtliche Absicherung der Inklusiven Schwerpunktschulen als besondere Profilierung allgemeinbildender Schulen durch Einfügung des § 37a in den Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes im Jahr 2018 Änderungen in der Diagnostik und Beratung bei vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf in den 3 Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache ab Schuljahr 2017/18 Sukzessive Einführung einer verlässlichen Grundausstattung (personelle Ressource) für die sonderpädagogische Förderung in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache ab Schuljahr 2017/18 auf der Basis des vom Beirat „Inklusive Schule in Berlin“ entwickelten Modells Erarbeitung eines Papiers zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit erheblichen emotionalem, sozialem und psychosozialem Förderbedarf durch Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen und mit unterschiedlichen Professionen Bereitstellung von Mitteln (2014 und 2015: jeweils 1 Mill. EUR, 2016 und 2017: jeweils 1,75 Mio. EUR, 2018: 6 Mio. EUR, 2019: 4,5 Mio. EUR) zur Schaffung von baulicher Barrierefreiheit vorrangig an den Inklusiven Schwerpunktschulen durch die Schulträger Schaffung von Strukturen in den beruflichen Schulen zur Unterstützung der inklusiven Schulentwicklung (Koordinatorinnen und Koordinatoren für Inklusion sowie Beratungslehrkräften an allen beruflichen Schulen, Zumessung von personellen Ressourcen zur sonderpädagogischen Förderung, Aufbau eines Netzwerks inklusiver beruflicher Schulen, Verstetigung des Unterrichtsangebotes für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Bildungsgang BQL-FL). Bereich Lehrkräftebildung: Die Lehrkräftebildung bemüht sich verstärkt, Menschen mit körperlichen Einschränkungen alle beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten zu öffnen. Es soll sichtbar werden, dass behinderte Mitarbeiterinnenn und Mitarbeiter auch in der beruflichen Entwicklung unterstützt werden. So verfügt Berlin beispielsweise seit zwei Jahren über das (vermutlich bundesweit) erste Inklusions-Fachseminar im Förderschwerpunkt „Hören“, das von einem gehörlosen Ausbilder geleitet wird. Bereich Lebenslanges Lernen Das im Jahr 2014 gegründete Berliner Grundbildungszentrum hat sich als niederschwellige Anlaufstelle für funktionale Analphabetinnen und Analphabeten zu einer strategischen Leitstelle und Fortbildungsstätte für Kursleiterinnen und –leiter etabliert. Unter anderem wurden mit der Erarbeitung einer Senatsstrategie (2014 bis 2018) das Thema Alphabetisierung und Grundbildung prominent auf die politische Agenda gesetzt und im Moment wird an einer Fortsetzung der Senatsstrategie gearbeitet. Das Projekt „ERW-IN“ - Berliner Erwachsenenbildung inklusiv - ist ein maßgebliches Angebot für die weitere Arbeit in den Berliner Volkshochschulen. Im Rahmen der Laufzeit (2014 bis 2016) konnten die bestehenden zielgruppenspezifischen Kursangebote der Berliner Volkshochschulen, z. B. für Menschen mit kognitiver 4 Behinderung ausgeweitet werden. Die Volkshochschule Berlin (VHS) und die Lebenshilfe Bildung gGmbH setzten das Projekt gemeinsam um, das nach Ablauf der Projektförderung nun in Teilen weiter läuft. Mit einer Bedarfserhebung und Thematisierung sowie der konkreten Formulierung von Angeboten der Erwachsenenbildung für Menschen mit und ohne Behinderung zielt dieses Projekt ebenso darauf, Kurse in Leichter Sprache und langsamen Lerntempo zu organisieren, zu bewerben, umzusetzen und zu evaluieren. Diese Kurse an den Berliner VHS sind für Menschen mit und ohne Behinderungen Interessenten offen. Die Landeszentrale für politische Bildung hat einige Publikationen in leichter und einfacher Sprache veröffentlicht. Der Abbau aller Barrieren, um die volle, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe aller zu gewährleisten, wird angestrebt, die Erarbeitung didaktischer Materialien in einfacher Sprache wird ein weiterer Baustein sein. Senatsverwaltung für Finanzen Die jahresdurchschnittliche Beschäftigtenquote gem. der Anzeige nach § 80 Abs. 2 SGB IX der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) betrug im Jahr 2015 10,71 %. Die jahresdurchschnittliche Beschäftigtenquote gem. der Anzeige nach § 80 Abs. 2 SGB IX der SenFin betrug im Jahr 2016 10,46 %. Für das Jahr 2017 betrug die Beschäftigtenquote gem. der Anzeige nach § 80 Abs. 2 SGB IX der SenFin 10,76 %. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei Bewerbungsverfahren wurde und wird bei SenFin fortlaufend unterstützt und gefördert. So erfolgen im Rahmen von Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren grundsätzlich die Einbeziehung und Einladung behinderter Menschen zu Vorstellungsgesprächen sowie im Rahmen der Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber die bevorzugte Berücksichtigung behinderter Menschen bei gleicher Eignung. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Ein Großteil der Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK sind auch pflegebedürftige Personen nach dem SGB XI. Mit Stand 2015 gibt es im Land Berlin 116.424 Personen mit Leistungsbezug nach dem SGB XI, davon ca. 28.299 vollstationär Pflegebedürftige, ca. 30.313 Personen benötigen ambulanten Pflegedienst und ca. 57.812 Personen werden ausschließlich durch ihre Angehörigen zu Hause gepflegt. Für 2030 wird eine Zahl von 170.000 pflegebedürftigen Personen prognostiziert, davon ca. 42.500 vollstationär Pflegebedürftige, ca. 42.000 Personen werden ambulanten Pflegedienst benötigen und ca. 86.400 Personen werden ausschließlich durch ihre Angehörigen zu Hause gepflegt werden. (Quelle: Landespflegeplan 2016) Von zentraler Bedeutung für den genannten Personenkreis ist sowohl 5 eine gute pflegerische Versorgung als auch eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Wesentliche Instrumente zur Sicherstellung dieser Ziele sind: barrierefreier Zugang sowie eine barrierefreie Nutzung von Unterstützungsangeboten im Land Berlin barrierefreie Gestaltung der Information und Beratung zu Unterstützungsangeboten im Land Berlin. sowie der Einbezug bei der Entwicklung neuer Angebote und Strukturen im Bereich der Pflege (Beteiligung) Zur Sicherstellung von Barrierefreiheit in stationären und teilstationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gibt es im Land Berlin über das Heimrecht eine verbindliche gesetzliche Regelung. In der Wohnteilhabe-Bauverordnung Berlin (WTG-BauV) wird die barrierefreie Ausstattung und Gestaltung von stationären Einrichtungen (nach § 1 WTG- BauV) als allgemeine Anforderung gesetzlich verankert (§ 2 WTG- BauV). Für die zentralen Beratungsstellen in Berlin, die 36 Pflegestützpunkte, wurde die Barrierefreiheit vertraglich geregelt. Im Landesrahmenvertrag gemäß § 7c SGB XI vom 7.Mai 2009 zwischen Kassen und dem Land Berlin wurde vereinbart, dass „ein barrierefreier Zugang und Infrastruktur in einem angemessenen Zeitraum sicherzustellen ist“ (Anlage 3 zum Landesrahmenvertrag). Zur Herstellung der räumlichen Barrierefreiheit in den Beratungsstellen der landesseitigen Berliner Pflegestützpunkten wurden beispielsweise 2015 im Rahmen einer Ausschüttung von PS Sparmitteln diverse Umbaumaßnahmen und Anschaffungen finanziert. Bei Umzügen wird auf Barrierefreiheit besonderes Augenmerk gelegt. Zur barrierefreien Internetgestaltung fanden bereits Schulungen statt. Der Auftritt der Berliner Pflegestützpunkte auf seiner Homepage und seine bislang 41 Informationsblätter sind weitestgehend barrierefrei. Als weitere Maßnahmen seien beispielhaft genannt: Für Familien mit versorgungsintensiven behinderten, pflegebedürftigen Kindern wird modellhaft eine neue Versorgungskoordination in Ergänzung bestehender Case- Management-Angebote erprobt. An den im Oktober 2016 konsentierten Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Nationalen Strategie zur Umsetzung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland hat Berlin aktiv mitgewirkt und hat in 2017 einen diskutiven Prozess zur Umsetzung in Berlin begonnen. Hier wird auch die Handlungsempfehlung "Palliativversorgung und hospizliche Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung" behandelt werden. Für Menschen mit geistigen Behinderungen werden weiterhin zahlreiche Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorgehalten. BPL 2 Barrierefreiheit: Im Facility-Management wird großes Augenmerk darauf gelegt, dass das Dienstgebäude für Menschen mit Behinderungen 6 gut zugänglich ist. In der Umsetzung ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) dabei natürlich auf die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) angewiesen, die diese Thematik ebenfalls mit hoher Aufmerksamkeit verfolgt. Alle Internetangebote werden intensiv hinsichtlich der Barrierefreiheit überprüft und ständig angepasst. BPL 4 Arbeit/Beschäftigung: Die SenGPG übererfüllte in den Jahren 2015-2017 die Beschäftigungspflichtquote von 5 % von Menschen mit Behinderung (10,56 % in 2017, 10,21 5 in 2016, 10,82 % in 2015). BPL 5 Beteiligung: In der alten Ressortzusammensetzungen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenAIF) fanden Sitzungen der Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“ statt. Inhaltliche Schwerpunkte waren die Themen „Arbeit, Berufsbildung und Ausbildung“, „Inklusion in der Berufsorientierung und Übergang von der Ausbildung in den ersten Arbeitsmarkt“ (mehrfacher Schwerpunkt unter verschiedenen Unterthemen/ Gesichtspunkten) sowie „Behinderung, Migrationshintergrund, Flucht und Asyl“. Senatsverwaltung für Inneres und Sport BPL 1 Bewusstseinsbildung: Die AG Menschen mit Behinderungen tagt seit 2015 regelmäßig dreimal im Jahr, zu der die Koordinierungsstelle der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) einlädt. In der SenInnDS nehmen an den regelmäßigen Sitzungen der AG Menschen mit Behinderungen Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Fachabteilung teil und diskutieren fachbezogen die Themenstellungen. Die Bedürfnisse und Notwendigkeiten von Menschen mit Behinderung werden dabei deutlich herausgearbeitet. Inhouse-Schulungen zum Thema "Barrierefreiheit / Inklusion, barrierefreie Dokumente und barrierefreies Web" und "Akademie vor Ort - Umsetzung der UN-BRK - Herausforderung und Gewinn für die öffentliche Verwaltung" fanden auf Initiative SenInnDS in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie (VAk) in dem o. g. Zeitraum statt. Die Fortbildungen waren nicht Teil des offenen Fortbildungsprogramms. Darüber hinaus wird im Jahr 2018 ein Inhouse-Seminar für Praxisanleitungen, interessierten Beschäftigten und Führungskräften mit externer Expertise (Lebenshilfe e. V.) konzipiert. Ziel der Sensibilisierung ist es, einen Perspektiv- und Ideologiewechsel zu ermöglichen, den wertschätzenden Umgang von Menschen mit Behinderungen während der Ausbildung, eines Praktikums oder der laufbahnrechtlichen Probezeit zu gewährleisten und das Erkennen der spezifischen Bedarfe / Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu erkennen und zu fördern. Die Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen informiert in den vierteljährlich erscheinenden SBV-Info, das elektronisch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugesandt wird) u.a. über das Thema Inklusion. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die SBV auch die Auslage von Flyern und Broschüren. Die Gewährleistung des Zugangs zu Broschüren 7 und Flyern erfolgt darüber hinaus durch Auslage entsprechender Exemplare in den jeweiligen dezentralen Büroleitungen. BPL 2 Barrierefreiheit: Mit dem Berliner E-Government-Gesetz vom 30.5.2016 wurde die Rechtsgrundlage zur barrierefreien Gestaltung aller digitalen Leistungangebote der Behörden der Berliner Verwaltung geschaffen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit wurden auch für die digitalen Abläufe innerhalb der Behörden verbindlich und gehen nun über die diesbezüglichen Festlegungen der Arbeitsstättenverordnung hinaus. Gleichzeitig wurde für die Berliner Verwaltung die weitgehende zentrale IKT-Steuerung eingeführt. Das Gesetz sieht ausdrückliche Kompetenzen der IKT-Staatsekretärin zur Förderung der Barrierefreiheit in der IKT vor. In Ausführung des Gesetzes wurde das Amtsblatt digitalisiert (eAmtsblatt) und über das Berliner Stadtportal zugänglich gemacht. Die IT- Bestands- und Planungsübersicht (IT-BePla) als Berichtsinstrument für bestehende und geplante IKT- Fachverfahren der Berliner Verwaltung wurde um genauere Angaben zur Barrierefreiheit der Verfahren erweitert, um der IKT-Staatsekretärin Informationen zum Thema aufzuliefern. Die Landesredaktion berlin.de bei der Senatskanzlei hat das Projekt Leichte Sprache/Gebärdenvideos für das Berliner Stadtportal mit Finanzierung im Rahmen ServiceStadtBerlin initiiert, mit dem Ziel, alle Start-Seiten der Behörden mit leichter Sprache und Gebärdensprachenvideos auszustatten. Aktuell wird zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 das „Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik- Gesetz Berlin – BIKTG Bln“ erarbeitet, das im Beteiligungsverfahren an die Beauftragte für Menschen mit Behinderung gesandt wird. Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt bietet ihre Flyer und Veröffentlichungen barrierearm entsprechend des BITV auf ihrer Internetseite an. Die Ergänzung der GGO I durch eine Regelung eines Leitprinzips zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist vorgesehen und wird Teil einer umfassenden Änderung der GGO I werden. Durch die 11. Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung (LWO) vom 22.03.2016 (GVBl. S. 127) wurde in § 12 LWO die Vorgabe aufgenommen, dass ein Wahllokal so weit wie möglich barrierefrei im Sinne des § 4a des Landesgleichberechtigungsgesetzes sein soll und die kontinuierliche Steigerung des Anteils barrierefreier Wahllokale anzustreben ist. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den BVVen am 18.09.2016 konnte der Anteil der Wahllokale, die barrierefrei und barrierefrei mit Hilfsperson sind, auf 82,3 % gesteigert werden. 8 BPL 4 Arbeit und Beschäftigung: Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt hat im Jahr 2016 den Ersten Preis des jährlichen Berliner Präventionspreises an das "Aktionsbündnis gegen Gewalt an gehörlosen Menschen" vergeben. Der Wettbewerb zum Thema "Wenn Menschen Opfer werden" war berlinweit ausgeschrieben und hat gleichberechtigt Menschen mit und ohne Behinderung angesprochen." Auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird durch die Teilnahme Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen an Besprechungen, Auswahlverfahren hingewirkt. Für den Bereich des Sports durch die Sportförderung - institutionelle Förderung, durch Projektförderung (Teilhabeprogramm) und durch Veranstaltungsförderung Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport erfüllt die Schwerbehindertenquote von 5 %. Dennoch erfolgt in den Stellenausschreibungen regelmäßig der Hinweis, dass anerkannte Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Dieser Erfüllungsgrad gilt gleichermaßen bei der Einstellung von Auszubildenden und beamteten Nachwuchskräften. BPL 5 Beteiligung: Die Koordinierungs- und Kompetenzstelle in der SenInnDS hat sich seit der Arbeitsaufnahme im Jahr 2015 etabliert und weiterentwickelt. Die Arbeitsgruppe tagt dreimal im Jahr. Die Tagesordnungspunkte werden mit der Geschäftsstelle der Landesbeauftragten abgestimmt. Vertreterinnen und Vertreter der Fachabteilungen nehmen zu den entsprechenden Besprechungspunkten teil. Die Zusammenarbeit ist konstruktiv und vertrauensvoll. Bereits im Vorfeld der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den BVVen am 18.09.2016 gab die Landeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung Berlin und dem "Blauen Kamel — Berliner Aktionsbündnis für Menschen mit Behinderungen" eine Informationsbroschüre in leicht verständlicher Sprache (»Berlin wählt – ich auch«) heraus, die die Wahlen und insbesondere die Stimmabgabe detailliert und bebildert erläutert. Auf dieses Informationsangebot wird seit der Änderung der Landeswahlordnung im Jahr 2016 auch auf der Wahlbenachrichtigung hingewiesen. Zur Bundestagswahl 2017 wurde eine Wahlbroschüre in leichter Sprache sowie eine Stimmzettelschablone für sehbehinderte Menschen herausgegeben. SenInnDS bereitet derzeit die Bewerbung Berlins um die Ausrichtung der Special Olympics Weltspiele 2023 vor. Die Special Olympics sind eine weltweite Sportbewegung für Menschen mit einer geistigen Behinderung, die sich zukünftig zu einer allgemeinen Inklusionsbewegung weiterentwickeln möchte. 9 BPL 8 Gleichbehandlung: Bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention wird der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau zugrunde gelegt. Die Umsetzung erfolgt z. B. bei Ausschreibungen durch entsprechende Hinweise und ist verankert im Frauenförderplan der SenInnDS. Der Grundsatz liegt bei allen personellen Maßnahmen zugrunde. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales BPL 2 Barrierefreiheit: Für Menschen mit Behinderung sind barrierefrei Websites und Fachanwendungen unabdingbar. Auf die Barrierefreiheit im IT- Bericht wird für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Beschäftigten geachtet. Die IKT-Steuerung die SenInnDS legt u.a. verbindliche Standards und Grundsätze zur Gewährleistung der Barrierefreiheit fest (§ 20 Abs2 Nr. 8 EGovG Bln). Die Anforderungen zur barrierefreien Zugänglichkeit der Informationstechnik werden bei der Einführung von IT-Verfahren in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) berücksichtigt. Die Belange von Menschen mit Behinderungen werden bei allen baulichen und technischen Maßnahmen im Dienstgebäude der SenIAS im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in Zusammenarbeit mit der BIM berücksichtigt. BPL 4 Arbeit/Beschäftigung: Die SenIAS stellt sicher, dass insbesondere die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen gleichermaßen bei Neueinstellungen und Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderung erfüllt wird. Die Beschäftigtenvertretungen wachen hierüber. In der SenIAS waren zum 1.7.2018 (inklusive des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit/LAGetSi) 7,10 % Dienstkräfte schwerbehindert oder gleichgestellt. Damit wird die vorgeschriebene Beschäftigungsquote i. H. v. 5 % übertroffen. Im Rahmen der verschiedenen Auswahlverfahren der SenIAS werden Menschen mit Behinderung bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Dieser Hinweis ist Bestandteil des Ausschreibungstextes. Die Schwerbehindertenvertretung und die Beauftragten des Arbeitgebers für Menschen mit Behinderung werden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften an den verwaltungsinternen Verfahren beteiligt. Im Rahmen von Arbeitsplatzbegehungen und nach Empfehlungen der Betriebsärztin bzw. des arbeitsmedizinischen Dienstes sowie der Schwerbehindertenvertretung erfolgt umgehend die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Soweit erforderlich werden die notwendigen finanziellen Mittel bei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales/Integrationsamt personenbezogen beantragt. 10 BPL 6 Teilhabe: Die Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sowie die Formulierung weiterer Artikel befindet sich im Abstimmungsprozess. Der Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird zur Zeit von der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe UN-BRK unter Beteiligung sämtlicher Senatsressorts erarbeitet. Die Zuwendungsvergabe erfolgt unter Maßgabe der einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben. Die SenIAS ist maßgeblich an der Umsetzung von Leistungen zur Teilhabe und von sonstigen Sozialleistungen beteiligt. Der Integrationsbeauftragte fördert im Rahmen des Partizipationsund Integrationsprogramms 2018/19 das Projekt Mina - Leben in Vielfalt. Das Projekt wendet sich an geflüchtete Väter und geflüchtete Familien mit behinderten Kindern oder anderen behinderten Angehörigen. Sie werden muttersprachlich zu Leistungen der Behindertenhilfe beraten, bei der Antragstellung zu Leistungen unterstützt, außerdem gibt es Infoveranstaltungen, Freizeitaktivitäten, aufsuchende Beratung in Notunterkünften sowie Aufbau von und Integration in Selbsthilfegruppen. Der Integrationsbeauftragte fördert 2016/17 außerdem das Projekt „Selbstbestimmt in die Zukunft“ des Trägers "Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e. V.". Es bietet aufenthalts- und asylrechtliche Beratung für Geflüchtete mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen an. BPL 8 Gleichbehandlung: In der SenIAS gilt der Gleichberechtigungsgrundsatz bei der Umsetzung von Maßnahmen ebenso wie der Grundsatz der uneingeschränkten Inklusion von Menschen mit Behinderungen. In der SenIAS wurde zwischen der Leitung der Senatsverwaltung, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat bei der SenIAS eine Inklusionsvereinbarung über die berufliche Inklusion von Beschäftigten mit Behinderung abgeschlossen, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, also deren gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe in der SenIAS zu fördern unter Beachtung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucher - schutz und Antidiskriminierung Auch bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (SenJustVA) findet regelmäßig die Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderung“ statt. Diese dient zum einen der Bewusstseinsbildung, als auch der Sensibilisierung für eine Gleichbehandlung sowie der Überprüfung und Verbesserung der Maßnahmen für die Menschen mit Behinderung. Bisher konnten zum Beispiel die folgenden Verbesserungen erreicht werden: Im Landgericht Berlin (Dienststelle Tegeler Weg) ist die Baumaßnahme des Einbaus eines behindertengerechten Aufzuges im Jahre 2016 11 abgeschlossen worden. Bei dem Kammergericht ist die Aufstellung eines behindertengerechten Nachtbriefkastens und die Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei der Installation einer elektronischen Schließanlage erfolgt. Die im Kammergericht befindlichen behindertengerechten Toiletten sind für Besucherinnen und Besucher sowie für die Dienstkräfte uneingeschränkt zugänglich. In den Berliner Gerichten werden schwerbehinderte Dienstkräfte gleichberechtigt beschäftigt. Das neue Gebäude der Staatsanwaltschaft Berlin in der Turmstraße 22 ist barrierefrei errichtet worden. Im Gebäude der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wurden alle Automatiktüren im Dienstgebäude im Auftrag der BIM GmbH nachträglich gleichmäßig eingestellt (Öffnungsgeschwindigkeit und Öffnungszeitpunkt). Dort wurden außerdem die Beleuchtungsstärke der innen liegenden Treppenhäuser im Auftrag der BIM GmbH erhöht und das Haupttreppenhaus mit selbstreflektierenden Stufenmarkierungen ausgestattet. Internetauftritt der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit Die Gerichte haben ihren Internetauftritt (unter Imperia 9) neu gestaltet und strukturiert. Sowohl für den Internetauftritt als auch für die (mehr als 70) eingestellten Dienstleistungsbeschreibungen im Service-Portal des Landes Berlin sind die Richtlinien des Landes-Layouts verbindlich. Damit gelten alle im Landes-Layout enthaltenen Barrierefreiheiten auch für den Internetauftritt der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für den Auftritt der Berliner Gerichte ist unter der Überschrift „Service“ eine Pflichtrubrik „Barrierefreiheit“ eingeführt worden. Die Gerichte informieren unter dieser Rubrik über den barrierefreien Zugang, Behindertenparkplätze und rollstuhlgerechte Toiletten am jeweiligen Standort. Auf der Seite des Kammergerichts befinden sich darüber hinaus ein Link zur Zugänglichmachungsverordnung und Informationen zum Verfahren für den Zugang zu barrierefreien Dokumenten. Der derzeitige Internet-Auftritt des Kammergerichts wurde einem „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV)-Test unterzogen. Der BITV-Test gehört zum Projekt „barrierefrei informieren und kommunizieren“ (BIK). Den im Testergebnis ausgewiesenen Verbesserungsmöglichkeiten für den Aufbau der Seiten hat das Kammergericht insbesondere durch die übersichtlichere Gestaltung und Strukturierung weitgehend entsprochen. Im Internetauftritt aller Strafverfolgungsbehörden und Gerichte gibt es detaillierte und leicht zugängliche Informationen über die jeweiligen barrierefreien Gebäudezugänge. Informationstechnik Bei der Einführung und Aktualisierung von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) werden Herstellerunabhängigkeit, IKT- Barrierefreiheit und ökologische Nachhaltigkeit (Green IT) beachtet: Bei der Entwicklung und Einführung neuer Fachverfahren werden entsprechende Vorgaben zur Barrierefreiheit eingehalten. Bei bereits bestehenden Fachverfahren wird durch Einsteuerung entsprechender 12 Change Requests in den Entwicklungsverbünden (forumSTAR, eKP, eIP) nachdrücklich auf Barrierefreiheit z. B. im Rahmen der Maskengestaltung hingewirkt. Zugleich werden die Arbeitsplätze betroffener Mitarbeitender in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt individuell mit der zusätzlich benötigten Hard- und Software ausgestattet. Die Beschaffung neuer Hardware erfolgt unter Einhaltung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). Die im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingesetzten, über das ITDZ beschafften ThinClients und FatClients sind mit dem Siegel EPEAT-Gold zertifiziert. Die Beschaffung erfolgt zudem grundsätzlich herstellerunabhängig, soweit keine justizspezifischen Anforderungen entgegenstehen. Alle Arbeitsplätze bei der Staatsanwaltschaft Berlin wurden mit größeren Bildschirmen ausgestattet. Es besteht für Mitarbeitende mit motorischen Einschränkungen die Möglichkeit, Spracherkennungsprogramme für die Textverarbeitung zu nutzen. Fortbildung Das Aus- und Fortbildungsreferat des Kammergerichts bietet für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit verschiedenste Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung und zur Bewusstseinsbildung für ihre Belange und Rechte an: Fortbildungen zur Personalauswahl Fortbildungen zum Personalvertretungsrecht Fortbildung zum Beamtenrecht mehrere Veranstaltungen zum Umgang mit in der Hörfähigkeit beeinträchtigtem Publikum Diversity-Seminar: Von der Integration zur Inklusion Umgang mit schwierigen Situationen im Publikumsverkehr Umgang mit psychisch erkrankten Menschen Diversity- und AGG-Grundlagentraining Diversity-Schwerpunkt-Training: Diskriminierung und Sprache Ausbildung Im Rahmen der verschiedenen Auswahlverfahren beim Kammergericht werden Menschen mit Behinderung bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Dieser Hinweis ist Bestandteil des Ausschreibungstextes. Die Angabe zum Grad der Behinderung kann dabei freiwillig im Bewerbungsformular erfolgen. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung erhalten ein Informationsblatt zu ihren Rechten. Sie können für das Auswahlverfahren einen Nachteilsausgleich beantragen. Für das Einstellungsjahr 2017 wurden zehn Anträge auf Nachteilsausgleich gestellt. Die verwendete Software für die Eignungsdiagnostik ist barrierefrei gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Die Ausbildung im Justizwachtmeisterdienst sieht seit 2015 Unterweisungen für den Umgang mit Gehörlosen bzw. hörbehinderten Menschen vor. 13 Die Bediensteten im Justizwachtmeisterbereich sind an den einzelnen Gerichtsstandorten in der Regel die ersten Ansprechpartner, die in Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen treten. Merkblätter, Formulare und Leichte Sprache Alle, im Serviceportal „Was möchten Sie erledigen“ hinterlegten Antragsformulare sind online ausfüllbar. Das Merkblatt für den Umgang mit gehörlosen bzw. hörbehinderten Menschen wurde im Oktober 2016 aktualisiert und den Gerichten, insbesondere für die Bediensteten im Justizwachtmeisterbereich, für die Infostellen und die Rechtsantragstellen bereitgestellt. Die Merkblätter, welche im Internet abrufbar sind, sind sprachlich überarbeitet und adressatengerecht formuliert worden. Den Gerichten sind darüber hinaus das Hinweisblatt und die Ausfüllhilfe zum Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ sowie das Hinweisblatt und die Ausfüllhilfe zum „Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe“ in Leichter Sprache zur Aushändigung an Rat suchendes Publikum übersandt worden. Das Kammergericht beabsichtigt, weitere Hinweistexte in Leichter Sprache, die gemeinsam vom Justizministerium des Landes Niedersachsen und der Universität Hildesheim - Forschungsstelle Leichte Sprache - entwickelt wurden bzw. werden, den Gerichten zur Verfügung zu stellen. Gleichbehandlung Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und die Beauftragten des Arbeitgebers für Menschen mit Behinderung werden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften beteiligt. Es stehen Beschwerdestellen gem. § 13 AGG zur Verfügung. Nach dem Vorschlag des betriebsärztlichen Dienstes erfolgt umgehend die leidensgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Soweit erforderlich werden die notwendigen finanziellen Mittel bei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales/Integrationsamt personenbezogen beantragt. Bei Einrichtung des Arbeitsplatzes steht der Arbeitsmedizinische Dienst beratend zur Seite. Senatsverwaltung für Kultur und Europa BPL 1 Bewusstseinsbildung: Bei der Kulturverwaltung fungiert das Referat II A als Koordinierungs- und Kompetenzstelle im Sinne der Konkretisierten BPL; zugleich ist das Thema „Sensibilisierung und Umdenken“ mit Blick auf die interne Organisationsentwicklung auch eine Leitungsaufgabe. Konkret sieht dies insbesondere ein ständiges Mitdenken des Themas „Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ durch Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Die zuständige Organisationseinheit nimmt hier die Aufgabe der Koordination und Information (u.a. über die Besprechungspunkte und Ergebnisse der Sitzungen der AG „Kultur barrierefrei“) laufend wahr. Zudem werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachreferate themenspezifisch zu den AG-Sitzungen eingeladen und in die Erfüllung der aus den Sitzungen resultierenden Aufgaben 14 eingebunden. Im externen Verhältnis findet die Sensibilisierung für das Thema insbesondere in den Quartalsgesprächen und Gremiensitzungen mit den Einrichtungsleitungen der geförderten Kultureinrichtungen statt. Die Thematisierung soll in den Quartalsgesprächen künftig stärker fokussiert werden. Im Rahmen des Pilotprojekts “Spartenoffene Förderung barrierefrei” werden Angaben zu barrierefreien Maßnahmen im Antrags- und Berichtsprozess eingefordert. Die Übertragung auf weitere Förderprogramme wird überprüft. Angebote der Verwaltungsakademie (VAK) beinhalten die Themen „Erstellen von barrierefreien PDF-Dateien“ und „Barrierefreies Bauen“. An den zentralen Angeboten nehmen auch Mitarbeitende der Senatsverwaltung teil. Die Kulturverwaltung hat u.a. die Publikationen von SenStadtWohn zu Barrierefreiheit ausgelegt sowie Flyer des Grund-Bildungs-Zentrums und legt auch gerne für den Bereich Kultur relevante Handreichungen o.ä. der Verbände aus. Zudem wurde ein Informationsblatt zu Barrierefreiheit für Antragstellende in den Förderprogrammen entwickelt und auf der Website veröffentlicht. BPL 2 Barrierefreiheit: Nach Auskunft der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) plant diese eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänge zu den Kulturliegenschaften im SILB und hat auch in der Vergangenheit diverse kleinere und größere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit durchgeführt. Beispiele dafür sind der Einbau von Aufzügen, behindertengerechten WC- Anlagen, Automatiktüren oder auch Orientierungsstreifen an den Treppen. Es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf z. B. bei der Barrierefreiheit innerhalb der Gebäude und beim selbständigen Zugang zu den Gebäuden. Dabei war und ist das Thema Barrierefreiheit ein Schwerpunkt des „Gebäudescans“, welcher als planerische Grundlage zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs dient. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse über etwaige Mängel werden systematisch erfasst und sukzessive im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten abgearbeitet. Des Weiteren werden die Planenden zur Erbringung ihrer Leistungen grundsätzlich damit beauftragt, die Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG Bln) zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die Planenden haben daher bei der Planung öffentlich zugänglicher Gebäude die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“ jeweils in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung umzusetzen. Somit wird bei jeder umfangreichen baulichen Maßnahme die Barrierefreiheit thematisiert bzw. berücksichtigt. 15 Bei der Bewirtschaftung von Gebäuden werden jegliche unterstützenden haustechnischen Anlagen zur Schaffung der Barrierefreiheit laufend in ihrer Funktion überprüft und instand gehalten. Barrierefreiheit von Gebäuden im Kulturportfolio der BIM ist im Übrigen ein regelmäßiger TOP in der AG „Kultur barrierefrei“. Die zuständige Mitarbeiterin nimmt an den Sitzungen teil. Nach Auswertung der bisherigen Praxiserfahrungen mit der „Checkliste zur Konzeption und Gestaltung von barrierefreien Ausstellungen“ wurde über die Herstellung einer größeren Verbindlichkeit bei der Konzeption barrierefreier Angebote intensiv diskutiert. Im Ergebnis dessen wurde – auch unter Beteiligung der „AG Kultur barrierefrei“ – in die Förderverfahren des Hauptstadtkulturfonds (HKF) und der Stiftung Deutsche Klassenlotterie (DKLB) entsprechende Kriterien in die Antragsformulare und Entscheidungsverfahren aufgenommen. BPL 3 Bildung: Grundsätzlich sind die vom Land Berlin geförderten Kulturangebote in einem erweiterten Verständnis Teil der Bildungslandschaft von Berlin. Auch zahllose weitere kulturelle Angebote, die nicht vom Land Berlin gefördert werden, sondern privat finanziert sind oder aus anderen öffentlichen Quellen ermöglicht werden, sind aus bildungspolitischer Perspektive relevant. In dieser Situation hat die Kulturverwaltung bei der Umsetzung der Leitlinie 3 ihren Schwerpunkt bei den Vorhaben des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung und beim Museumsdienst gesetzt. Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung (BPKB), angegliedert bei der landeseigenen Kulturprojekte Berlin GmbH, fördert u.a. auch Projekte der kulturellen Bildung, die in herausgehobenem Maße auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zielen. 2018 wurde das niedrigschwellige Fördermodul “Durchstarten” eingeführt, das u.a. durch barrierearme Informationen und Antragsverfahren explizit an Akteure der Kulturellen Bildung mit Behinderungen adressiert ist. Das Fördermodul sowie weitere Maßnahmen werden von der Diversitätsbeauftragten des Projektfonds eng begleitet. BPL 4 Arbeit/Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen in der SenKultEuropa zeigt, dass die „Pflichtquote“ von 5% deutlich übertroffen ist. Die Frage der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben betrifft jedoch den gesamten Kulturbereich unabhängig von der Frage der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst oder der Finanzierungsquelle. Hier mangelt es bisher an der Datenlage, die es erlaubt, einen Beitrag zur beruflichen Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu leisten und Kulturakteure adäquat unterstützen zu können. 16 BPL 5 Beteiligung: Auch im Bereich der Kulturverwaltung wird die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in der Regel über die sie vertretenden Organisationen verwirklicht. Hierbei kommt bereits seit Jahren der AG „Kultur barrierefrei“ eine zentrale Rolle zu, in der diverse Betroffenenverbände vertreten sind. Hier wird aktuell über eine Neujustierung der Beratungsstrukturen beraten, die es erlauben, effizientes Verwaltungshandeln mit effektiver Beteiligung zu verbinden. BPL 6 Teilhabe: Grundsätzlich stehen die vom Land Berlin und anderen öffentlichen Stellen geförderten Kulturangebote allen Menschen offen. Die tatsächliche Teilhabemöglichkeit von Menschen mit Behinderungen in den sehr verschiedenen Rollen des Publikums/Benutzers/Konsumenten, des künstlerisch Mitwirkenden/Urhebers/Interpreten bzw. des Beschäftigten in Kulturinstitutionen oder Kulturunternehmen hängt aber vom Vorliegen vielfältiger Faktoren ab, auf deren Verwirklichung die Kulturverwaltung im Rahmen der Leitlinie 6 hinwirken will. Allerdings können die Einrichtungen aufgrund ihrer inhaltlichen Autonomie nicht auf bestimmte Maßnahmen verpflichtet werden. Dem Einfluss des Landes sind besonders im Bereich der privat gewinnorientiert oder gemeinnützig finanzierten Kulturangebote enge Grenzen gesetzt. Die Umsetzung der Leitlinie konzentriert sich gegenwärtig auf drei Bereiche: Beseitigung von baulichen Barrieren und Hindernissen, die dem Besuch und der Nutzung von Kulturangeboten durch Menschen mit Behinderung entgegenstehen (vgl. Leitlinie 2). Sensibilisierung der vom Land Berlin finanziell geförderten Kultureinrichtungen und deren Motivierung zu eigenen Maßnahmen im Bereich des Abbaus von Barrieren für die Kulturnutzung und zu Maßnahmen im Bereich künstlerischer Mitwirkung bzw. der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Wichtige Instrumente sind in diesem Zusammenhang die Quartalsgespräche und Gremiensitzungen mit bzw. in den Kultureinrichtungen. Hier wird die Koordinierungsund Kompetenzstelle bei Belangen der Barrierefreiheit eingebunden. Förderung von Barrierefreiheit und Inklusion in den Förderprogrammen für Künstlerinnen, Künstler, freie Gruppen und Projekte. BPL 7 Selbstbestimmung: Die Verwirklichung des Ziels der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Kultur besitzt mindestens zwei Aspekte: Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Angebot 17 (insb. bauliche Barrierefreiheit; vgl. Leitlinie 2). Anpassung und Aufbereitung von Informationen und Regularien (vor allem unterhalb der gesetzlichen Ebene in Verwaltungsvorschriften und Merkblättern) für eine selbstbestimmte Nutzung (in den o.g. Rollen als Nutzer/in, Künstler/in oder Mitarbeiter/in). Zum zuletzt genannten Punkt wird insbesondere die Bereitstellung von Informationen in verschiedenen Formaten (u.a. als barrierefreie pdf- Datei) ein wichtiger erster Schritt sein. BPL 8 Gleichbehandlung: Dem Grundsatz der Gleichbehandlung Geltung zu verschaffen ist primär Aufgabe der Kultureinrichtungen und -anbieter. Die Kulturverwaltung sieht hier liegt vor allem eine Sensibilisierungsaufgabe (Leitlinie 1) gegenüber den Akteuren. BPL 9 Sicherstellung: Die Sicherstellung der erforderlichen finanziellen Mittel erfolgt auch im Kulturbereich auf entsprechende Anmeldung der Kulturverwaltung durch Beschluss des Abgeordnetenhauses über den Haushaltsplan. Die finanzielle Förderung des Theater Ramba Zamba, des Theater Thikwa, der Blindenhörbücherei als Angebote, die in besonderer Weise mit oder/und für Menschen mit Behinderung arbeiten, sowie des Projektbüros für Diversitätsentwicklung (DAC – Diversity.Arts.Cultur) soll gesichert werden. Parallel dazu sollen die Mittel vorhandener Förderinstrumente noch effektiver für das Thema „Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ und damit mobilisiert werden. Auch die Einwirkung auf die Leitung der Einrichtungen z.B. über Quartalsgespräche dient der Sicherstellung von Ressourcen für die Umsetzung der UN-BRK. BPL 10 Überprüfung: Kulturförderung erfolgt eher selten auf spezialgesetzlicher Basis. für die die Kulturverwaltung auf Seiten der Exekutive federführend die Gesetzgebung beeinflussen könnte. Unterhalb der Ebene gesetzförmiger Regelungen bestehen jedoch im Bereich der Verwaltungsvorschriften, Leitlinien, Handreichungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regularien, bei denen das Thema „Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen“ mitgedacht wird. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen BPL 1 Bewusstseinbildung: Studentenseminar Barrierefreiheit und Denkmalschutz einschließlich Wanderausstellung (Europa weit) und Publikation gemeinsam mit dem Landesdenkmalamt 2016 sowie Europäische Prämierung mit dem Europa Nostra Preis 2017 https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/aktuelles/publikatione n/2013-2016/ Symposium „Denkmal barrierefrei“ 2016 Berliner Architektenkammer, SenStadtUm, Landesdenkmalamt Weiterbildungsveranstaltungen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) 2017 Barrierefreiheit in Öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie 18 Gendermainstreaming Barrierefreiheit in Öffentlichen Freiraum sowie Gendermainstreaming Weiterbildungsveranstaltung 2018 in der SenSW „Diversity- Grundlagentraining“ Publikation „Berlin – Design for all – Projektbeispiele“ http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bau en/download/designforall/Berlin-Design-for-all- Projektbeispiele.pdf BPL 2 Barrierefreiheit: 3. Änderungsgesetz Bauordnung für Berlin, in Kraft getreten am 1.1.2017 mit o Erhöhung der Anzahl barrierefreier Wohnungen, o Benennung konkreter Anforderungen an barrierefreie Wohnungen, o Entwicklung einer Barrierefreien Wohnen Verordnung (BWV) mit konkreten und umfänglich formulierten Qualitätsvorgaben, o barrierefrei erreichbare und nutzbare Abstellräume für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen, o barrierefreien Sanitäreinrichtungen in Verkaufsstätten ab 400 m2. Standards, Normenreihe DIN 18040 o Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, in Kraft getreten im April 2018: Verbesserungsvorschläge noch in Bearbeitung (Barrierefreiheit in Beherbergungsstätten, Betriebsverordnung, AV Stellplätze) Handbücher „Berlin – Design for all“ werden z.Z. aktualisiert und weiterentwickelt ‚Konzept Barrierefrei‘ o Für landeseigene Projekte werden die einschlägigen Vorgaben über ein zu erstellendes ‚Konzept Barrierefrei‘ obligatorisch im Planungsprozess ausgesteuert. Damit konnten bedeutende Fortschritte erreicht werden. Sachverständige: o Die Installation von Sachverständigen wurde mit entsprechenden Entwürfen ausgiebig mit der Architektenkammer Berlin beraten. Ziel muss es sein – und darin wurde Übereinstimmung gefunden – dass bei allen am Bau Beteiligten der qualifizierte Sachverstand vorhanden sein muss und in die Planungs- und Bauprozesse einzubringen ist. Es gilt, Entwerfenden grundsätzlich Bewusstsein und Wissen für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu vermitteln. Es liegt in der Verantwortung von Bauherren und Bauherrinnen sowie Planerstellenden selbst einzuschätzen, welche Art von Sachverstand ggf. zusätzlich und projektbezogen erforderlich wird. Eine Erhöhung des Planungsaufwandes mit neuen Schnittstellen. Die Prozesse sind zu 19 vereinfachen und zeit- und kosteneffektiv zu gestalten. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz meldet Fehlanzeige. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot werden durch die AGG - Stelle geahndet; bisher ist kein Fall aufgetreten Bei uns verfügen insbesondere die Servicebereiche Innerer Dienst und das Personalreferat über sehr gute Kenntnisse, die Führungskräfte unseres Hauses sind lt. Anforderungsprofil im Rahmen ihrer Mitarbeiterführung verpflichtet, über hinreichende Kenntnisse zu verfügen. Dieses schlägt sich in einer guten und umfassenden Beratungskompetenz nieder, z.B. erfolgen die Gestaltung des Raumes und die Einrichtung des IT-Arbeitsplatzes anhand der Bedarfe schwerbehinderter Dienstkräfte. Hinweis in Ausschreibungen erfolgt seit Jahren, es werden alle schwerbehinderten Bewerber*innen, die die formale Voraussetzung (z.B. Studium) erfüllen, zum Gespräch eingeladen; 2016 waren 5,4 % der Neueingestellten schwerbehindert. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) übertrifft die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote erheblich, sie liegt bei knapp 12 %. Die Zuständigkeit für Barrierefreiheit ("Sachverständige) für IT-Verfahren liegt im IT-Referat, diese Zuständigkeit erfährt durch das e-Goverment- Gesetz noch mehr an Bedeutung und wird demnächst personell unterlegt. Der Entwurf der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den eichtechnischen Dienst wird eine Vorschrift enthalten, dass Menschen mit Behinderung während der Ausbildung auf Antrag den Auswirkungen ihrer Behinderung angemessene Erleichterung erhalten. Fazit: Bis auf die geplanten (erneuten) Qualifizierungen werden alle Maßgaben erfüllt. Eine erneute Qualifizierung der Führungskräfte sowie die Schulung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Schwerpunkt "Belange und Rechte von Menschen mit Behinderungen" ist geplant. BPL 4 Arbeit/Beschäftigung: Im Rahmen der Maßnahmen für die Umsetzung der Konkretisierung der 10. Behindertenpolitischen Leitlinien 2015/2016 wurde bereits beschlossen, dass Regelungen, Merkblätter, Formulare und Internetportale zum Vergabewesen hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe geprüft und ggf. optimiert werden. Darüber hinaus enthalten die ober- und unterschwelligen Vergabevorschriften zwingend einzuhaltende Regelungen über den barrierefreien Zugang zur elektronischen Kommunikation bei Vergabeverfahren. Mit der Einführung der verpflichtenden elektronischen Vergabe im Land Berlin bis zum 18.10.2018 werden auch die bei der Vergabe verwendeten Formulare 20 barrierefrei gestaltet, soweit noch nicht geschehen. BPL 5 Beteiligung: Im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen der AG Menschen mit Behinderungen wurden in den letzten Jahren auch die 10 Behindertenpolitischen Leitlinien mit den Vertreterinnen und Vertretern des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen erörtert. In einem Geschäftsbereich wird der Umsetzung der UN-BRK bis zum Jahr 2020 eine hohe Bedeutung zugemessen. Daher werden im Rahmen der Möglichkeiten laufend Maßnahmen umgesetzt, die diesem Ziel dienen. Themenschwerpunkte waren u.a. die Inklusion bei der IHK und das Aktionsprogramm Handwerk 2018-2020, der Barrierefreie Tourismus (Erörterung mit visitBerlin) und das Tourismuskonzept 2018+, die Berliner Wirtschaftsförderung und der Wirtschaftsfördertag 2015, das operationelle Programm für den ESF 2014-2020 und die Innovationsförderung durch ProFIT. Diese Themen haben diverse Schnittmengen mit den übrigen Themen der 10 BPL. 2. Welche Handlungserfordernisse ergeben sich für die einzelnen Ressorts bei der Umsetzung und Konkretisierung der einzelnen BPL? Zu 2.: Senatsverwaltung Handlungserfordernisse für Konkretisierung BPL Skzl Skzl sowie Skzl Wissenschaft und Forschung melden Fehlanzeige SenBJF Bereich Schule (einschließlich berufliche Schulen): In Berlin ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Förderung, die in allgemeinen Schulen integrativ unterrichtet werden, stetig gestiegen, ohne dass ihr Anteil an der Gesamtschülerzahl sich wesentlich erhöht hätte. Im Schuljahr 2017/18 waren somit etwas mehr als 68 % dieser Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen, während weniger als 32 % sich noch auf Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt befanden. Im Schuljahr 2011/12 war das Verhältnis noch 48,6 % zu 51,4 %. Damit wird deutlich, dass einerseits sich bereits kurz nach der Ratifizierung der UN-BRK ein großer Anteil von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen befanden, sich dieser Trend in den Folgejahren aber stetig fortgesetzt hat. Damit kommt das Land Berlin der Forderung nach einer integrativen/inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen nach. Obwohl die Umsetzung der UN-BRK in der Berliner Schule schon weit fortgeschritten ist, besteht im schulischen Bereich weiterhin auf allen Felder der Umsetzung Entwicklungsbedarf. Bereich Lehrkräftebildung: Erforderlich wird die Erhöhung der Barrierefreiheit, was die Räumlichkeiten der Lehrkräftebildung angeht. Hier wird noch Entwicklungsbedarf gesehen. 21 Bereich Lebenslanges Lernen: Insgesamt geht es in den kommenden Jahren darum, die Sensibilisierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen in der Erwachsenenbildung zu vertiefen, die Kompetenz der freien und festen Mitarbeitenden zur inklusiven Arbeit mit der Ziel- bzw.- Bedarfsgruppe zu steigern, Barrieren in den Verwaltungsstrukturen abzubauen und die Partizipationsangebote zu erhöhen, um noch stärker gemeinsam mit der Bedarfsgruppe ein adäquates Angebot zu erarbeiten. SenFin Der Maßnahmenplan für ein Konzept zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für die Jahre 2020 bis 2025 wird berücksichtigen, dass Im öffentlichen Dienst des Landes Berlin die Anzahl der Auszubildenden mit Behinderungen noch sehr gering ist. Im Jahr 2016 wiesen von über 3.500 Auszubildenden lediglich 35 ein solches Merkmal auf. Von daher ist beabsichtigt, die Anzahl der Auszubildenden mit Behinderungen zu erhöhen und dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Diese Ziele sollen im Rahmen einer – voraussichtlich noch im Jahr 2018 in Kraft tretenden – landesweiten „Rahmendienstvereinbarung Ausbildung“ definiert werden. Da die Frist für die Zuarbeit zum beabsichtigten Maßnahmenplan noch nicht abgelaufen ist, können derzeit weitere Aussagen noch nicht getätigt werden. SenGPG Ziel ist es, bei allen neuen Angeboten der Pflege Zugang wie Nutzung im umfassenden Sinne barrierefrei auszugestalten. In der bestehenden Struktur sind bei Angeboten, die noch nicht barrierefrei sind, bestehende Potenziale zur Nachrüstung auszunutzen. Wesentliche Vorhaben in den nächsten Jahren sind hierbei: Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs sowie einer barrierefreien Nutzung der Pflegestrukturen in Berlin Ausbau des Informationsangebotes zu den Pflegestützpunkten (PSP) in barrierefreier Form Erweiterung der Broschürenreihe „Gut altern in Berlin“ um barrierefreie Angebote BPL 2 Barrierefreiheit: Aktuell hat die Entscheidungsinstanz des E-Gov- Umsetzungsprojektes der Sen GPG ein neues Vorgehenskonzept zur Barrierefreiheit im Internet verabschiedet. Im nächsten Schritt wird für die weitere Umsetzung der bei der zentralen IKT-Steuerung dafür neu etablierte Bereich in die Arbeit einbezogen. Ziel ist es, die künftigen landesweiten Regelungen frühzeitig mit zu gestalten bzw. Festlegungen umfassend und passgenau zu den künftigen Landesvorgaben zu gestalten. SenInnDS Für die SenInnDS wurden folgende ressortspezifische Handlungsfelder identifiziert, die aktuell für die Erstellung eines Maßnahmenplans geprüft und konkretisiert werden: 1. Art. 30 UN-BRK – Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport Sportstätten, Olympia- und Bundesstützpunkte, Sport im Verein, Sportangebote/ Reha 2. Art. 11, 21, 29 – Politische Partizipation und Teilhabe Inklusives Wahlrecht, Zugang zu Information und Kommunikation sowie Notruf und Katastrophenschutz. 22 SenIAS Konzept zur Erstellung eines Maßnahmenplans, das sich zur Zeit in Erarbeitung befindet (s. auch Antwort Frage 3). SenJustVA Als Handlungserfordernis ist immer die Sensibilisierung und Fortbildung der Mitarbeitenden und Führungskräfte zu sehen, gleichwohl dies bereits in großem Umfang erfolgt. Außerdem soll die Nutzung von Schulungsangeboten zu den Belangen von Menschen mit Behinderung durch die Mitarbeitenden noch erhöht werden. Ebenfalls ist die Verbesserung und Weiterentwicklung für die Barrierefreiheit von IT-Fachverfahren geplant. Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit geeigneten Parkmöglichkeiten soll verbessert werden. Als weiteres Handlungserfordernis sind weitere Maßnahmen zu erkennen, die im Gebäudebestand zu Verbesserungen führen. SenKultEU Um den Erfolg bisheriger Maßnahmen zur Umsetzung der BPL bei der Kulturverwaltung zu überprüfen, wird derzeit die Erhebung repräsentativer und vergleichbarer Daten eruiert. Es wird geprüft, inwiefern die Inklusion von Menschen mit Behinderungen Berücksichtigung bei bestehenden Instrumenten finden kann, wie den Erhebungen im Rahmen der Grundlagenforschung des Berliner Projektbüros für Diversitätsentwicklung, der Nutzerinnenund Nutzerbefragung an öffentlich geförderten Kultureinrichtungen (KulMon) und der geplanten Studie zu Nicht-Nutzerinnen und Nutzern. Darüber hinaus fehlen bislang Daten über die Anzahl von Kunst- und Kulturschaffenden mit Behinderungen in Berlin sowie Studierender mit Behinderungen in Studiengängen im Bereich Kunst und Kultur. Die Barrierefreiheit der Kulturliegenschaften im SILB wird im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung berücksichtigt. Grundlage für die Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit ist eine Bestandsanalyse. Ziel ist daher die Erstellung einer Gesamtübersicht zum Ist- und Soll-Zustand der Barrierefreiheit in diesen Kulturliegenschaften. SenSW Unter 1 genannte Grundlagen werden permanent weiterentwickelt und im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Vorgaben und deren Änderungen aktualisiert und aufeinander abgestimmt. Ziel dabei ist es, sowohl die Anwendung als auch die Kontrolle der Vorgaben soweit wie möglich zu vereinfachen, Bundesrecht soweit als möglich zu übernehmen bzw. zu beeinflussen. Moderne Instrumente (Digitalisierung) sind für Planende und Kontrollierende mit Transparenz, Konsequenz und Planungssicherheit weiter zu entwickeln. Einführung von Normen DIN 18040 Teile 1,2 und 3 o Vorschläge zur Einführung der DIN 18040-3 in Landes- und Bundesrecht, Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. AG Bauen barrierefrei wird konsequent durchgeführt. 2017 nahm auch die Senatorin an einer Sitzung teil. Personalproblem für die Koordinierungsstelle barrierefreies Bauen 23 wurde durch eine zusätzliche Zeitstelle zunächst verbessert. SenUVK Sen UVK meldet Fehlanzeige SenWEB Zur Zeit wird eine Dienstkraft zur Diversity-Beauftragten für die SenWEB ausgebildet. 3. Welche Überarbeitungen und Ergänzungen der BPL sind vorgesehen und welchen wurden bereits aktualisiert oder weiterentwickelt? Zu 3.: Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Land Berlin wurde die ressortübergreifende Arbeitsgruppe (RAG UN-BRK) reaktiviert. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind die Koordinierungs- und Kompetenzstellen der einzelnen Senatsverwaltungen, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (LfB) sowie eine/ein Vertreterin/Vertreter der Monitoring-Stelle Berlin (MSt). Nach dem Auslaufen der Gültigkeit der zehn Behindertenpolitischen Leitlinien (BPL) in 2020 ist es das Ziel der RAG UN-BRK, in dieser Legislaturperiode ein Konzept zur Umsetzung der UN-BRK ab 2020 zu entwickeln. Berlin hat bislang, im Gegensatz zu anderen Ländern, noch keinen Maßnahmen- bzw. Aktionsplan zur Umsetzung der UN- BRK aufgelegt. Für einen solchen Plan wurden von der RAG UN-BRK Themengebiete, sogenannte Handlungsfelder, erarbeitet, für die dann von den einzelnen Ressorts konkrete Maßnahmen im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Berücksichtigung der notwendigen finanziellen Mittel entwickelt werden sollen. Der partizipative Prozess gewährleistet die frühzeitige Einbindung der LfB sowie des Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen (LBB) insbesondere im Rahmen der Arbeitsgruppen für Menschen mit Behinderungen der einzelnen Senatsverwaltungen. Die Handlungsfelder orientieren sich nach dem aktuellen Ressortzuschnitt und fußen auf den BPL, die damit deutlich konkretisiert und weiterentwickelt werden. Die Maßnahmen für die jeweiligen Handlungsfelder werden zielorientiert und nicht nur deskriptiv entwickelt. Grundlage für die Konzeption und Beschreibung der Maßnahmen bildet der IST- Zustand, der in einem deskriptiven, der Tabelle mit den einzelnen Maßnahmen vorangestellten Teil, erläutert wird. Die Mitglieder der RAG UN-BRK einigten sich darauf, dass die Laufzeit des Maßnahmenplans den Zeitraum 2020-2025 betragen solle. 2022, zwei Jahre nach Start des Maßnahmenplans, soll eine Evaluation der einzelnen Maßnahmen vorgenommen werden, um rechtzeitig vor Beendigung der Laufzeit des Plans steuernd eingreifen zu können - sofern erforderlich. Da die Umsetzung der UN-BRK eine ständige Aufgabe ist und künftig bleiben wird, muss für die Zeit nach dem Auslaufen des ersten Maßnahmenplans im Land Berlin ab 2026 rechtzeitig eine zweite Auflage eines solchen Plans erarbeitet werden. 4. Welche Maßnahmen sind geplant, um einerseits die Öffentlichkeit, andererseits die Mitarbeiter der Verwaltung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren? Zu 4.: Senatsverwaltung Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit Skzl Skzl sowie Skzl Wissenschaft und Forschung melden Fehlanzeige. SenBJF Bereich Schule (einschließlich berufliche Schulen): 24 Die Konzeptentwicklung und der Umsetzungsprozess der o. g. Maßnahmen wurden und werden jeweils dem Fachbeirat Inklusion, dem auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen sowie Vertreter*innen des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen angehören, vorgestellt, dort beraten und ggf. mit Änderungsvorschlägen versehen. Der Fachbeirat Inklusion wurde in der Nachfolge des Beirats „Inklusive Schule in Berlin“ im Jahr 2013 eingerichtet. Seine Arbeit endete mit dem Ende der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses im Juni 2017. Zur 18. Wahlperiode wurde von der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie dieser Fachbeirat neu berufen. Der Fachbeirat veranstaltet mindestens ein Fachforum pro Jahr, auf denen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entwickelte Konzepte einem größeren Fachpublikum vorgestellt und von diesem diskutiert werden. Die Fachforen sind Teil der Partizipation aller Beteiligten. Bereich Lehrkräftebildung Im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte konnten wesentliche Maßnahmen des BLP bereits strukturell verankert und umgesetzt werden. Die Verbindlichkeit zur Ausbildung der Junglehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Bereich Inklusion wurde durch Verankerung in den relevanten rechtlichen Vorschriften (wie zum Beispiel in der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter) deutlich erhöht. Insbesondere bei den Qualifizierungsmaßnahmen der Führungskräfte sowie der Ausbilderinnen und Ausbilder wie auch der Fortbildnerinnen und Fortbildner ist das Thema Inklusion intergraler Bestandteil. Allen Ausbilderinnen und Ausbildern stehen darüber hinaus Materialien und Informationen in einem „Inklusionsbaukasten“ in stets aktualisierter Form zur Verwendung in den Seminarveranstaltungen zur Verfügung. Bereich Lebenslanges Lernen: Fortbildung für Kursleitende und didaktisches Material - Auf Ebene der Senatsverwaltung wird im Rahmen der Fortbildung für Kursleitende in der Weiterbildung mit dem Titel „Inklusive Didaktik in der Erwachsenenbildung“ das Thema bearbeitet. Eine kontinuierliche Fortbildung und Ausweitung der didaktischen Materialien ist nötig. Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung wird im kommenden Jahr einen Förderschwerpunkt der Projektarbeit „Inklusive politische Bildung“ etablieren. Die Berliner Volkshochschulen verfügen mit der Geschäftsstelle Integration, Inklusion und Diversität über eine Anlaufstelle, die sich verstärkt mit dem Thema befassen wird. Eine umfassende qualitative und quantitative Evaluierung zum Stand der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen an den Berliner Volkshochschulen ist geplant. SenFin SenFin hat im Leitbild für das Ressort Finanzen den Anspruch formuliert, jedem Menschen mit Wertschätzung zu begegnen. Konkret heißt es außerdem: „unsere Verschiedenheit zu akzeptieren und zugewandt, freundlich und harmonisch miteinander umzugehen.“ Weiter heißt es: „Auch Beschäftigte mit 25 eingeschränkter Leistungsfähigkeit, Mobilität oder Sinneswahrnehmung wollen wir die volle Teilhabe am Arbeitsalltag ermöglichen.“ Diesen Anspruch hat SenFin nach innen formuliert. Das Leitbild ist allen Beschäftigten des Ressorts in Informationsveranstaltungen bekannt gegeben worden. Im Rahmen der derzeit laufenden Überarbeitung ist es das Ziel, diesen Anspruch auch nach außen darzustellen. Derzeit wird ein Diversity-Konzept erstellt, in der die Dimension „Behinderung“ eine wichtige Rolle spielen wird und die Sensibilisierungsmaßnahmen nach sich ziehen wird. Am 21.11.2018 findet eine Inhouse-Schulung zu der UN-BRK statt, an der mit dem Thema befasste Beschäftigte teilnehmen werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen aktuelle Maßnahmen begleiten sowie das Thema als Querschnittsthema in den Bereichen vertreten und neue Maßnahmen initiieren. Die Arbeit der Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“ soll mit einer speziellen Themenseite im Beschäftigtenportal allen Beschäftigten informativ und transparent zugänglich gemacht werden. Der Fortbildungsbereich verweist auf seiner Seite auf die landesinternen spezifischen Fortbildungsangebote zu den Themen „Diversity“ und „Schwerbehinderung“. SenGPG Wesentliche Vorhaben in den nächsten Jahren sind hierbei: Ausbau des Informationsangebotes zu den Pflegestützpunkten (PSP) in barrierefreier Form Erweiterung der Broschürenreihe „Gut altern in Berlin“ um barrierefreie Angebote Maßnahmen für die Öffentlichkeit: Z B meldet Fehlanzeige. Maßnahmen für die Sensibilisierung der Mitarbeiter der Verwaltung: hier ist geplant nach Abschluss einer neuen Inklusionsvereinbarung eine Veranstaltung für die Führungskräfte der SenGPG anzubieten, um sie über die Regelungen zu informieren und sie für die Besonderheiten im Umgang mit schwerbehinderten Mitarbeitenden zu sensibilisieren. SenInnDS Die SenInnDS hat im November 2016 eine Vortragsveranstaltung mit dem Titel „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Herausforderung und Gewinn für die Öffentliche Verwaltung“ in Zusammenarbeit mit der VAK initiiert und durchgeführt. Die Veranstaltung bestand aus zwei Impulsvorträgen mit anschließender Diskussion. Im ersten Teil wurden die Entstehung und die Ziele der UN- Behindertenrechtskonvention dargestellt und im zweiten Teil wurde auf die Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin und deren Umsetzungsstand eingegangen. Die Vorträge richteten sich vor allem an die Führungskräfte der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und ihrer nachgeordneten Behörden. Um den überbehördlichen Austausch zu fördern, wurde die Veranstaltung auch für Führungskräfte anderer Berliner Behörden geöffnet. Darüber hinaus wird im Jahr 2018 ein Inhouse-Seminar für Praxisanleitungen, interessierten Beschäftigten und Führungskräften mit externer Expertise (Lebenshilfe e.V.) konzipiert. Ziel der Sensibilisierung 26 ist einen Perspektiv- und Ideologiewechsel zu ermöglichen, den wertschätzenden Umgang von Menschen mit Behinderungen während der Ausbildung, eines Praktikums oder der laufbahnrechtlichen Probezeit zu gewährleisten und das Erkennen der spezifischen Bedarfe / Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu erkennen und zu fördern. In die jährliche Fortbildungsplanung der SenInnDS werden Seminare zu dem o.g. Themenfeld mit aufgenommen. SenIAS Im Rahmen der Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen der SenIAS werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für die Belange der Menschen mit Behinderungen sensibilisiert. Auch die Ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Umsetzung der UN- BRK erfüllt diese Funktion, da dort die Koordinierungs- und Kompetenzstellen aller Senatsverwaltungen vertreten sind, die als Multiplikatoren die Belange von Menschen mit Behinderungen in ihren Häusern kommunizieren und vertreten. Die Konferenz „Inklusion: Wege in gute Arbeit – eine europäische Konferenz“ kann als Beginn für weitere Veranstaltungen dieser Art gesehen werden, auf denen eine breite Öffentlichkeit angesprochen wird, um die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Focus zu rücken. In 2017 fand ein Fachtag zum LGBG statt, auf dem ebenfalls die Zivilgesellschaft und breite Öffentlichkeit auf das Thema „Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft“ aufmerksam gemacht wurde. Die Barrierefreiheit von IT-(Fach-)Verfahren ist ein selbstverständliches Anliegen der Verwaltung. SenJustVA Es ist weiterhin geplant, Fortbildungen, auch insbesondere der Führungskräfte, zur Sensibilisierung der Belange von Menschen mit Behinderung und zur Diversity durchzuführen und im Rahmen der Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“ die Verbesserung der Sensibilisierung der Mitarbeitenden anzuregen. Es wird zusätzlich zu der bereits bestehenden ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderung“ ein Workshop angestrebt, um Mitarbeitende weiter zu den Belangen von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Auch in der Ausbildung für die Justiz ist geplant, auf die Belange von Menschen mit Behinderung einzugehen. So haben bereits Justizhauptwachtmeisteranwärterinnen und Justizhauptwachtmeisteranwärter im Rahmen ihrer Ausbildung Sensibilisierungskurse im Umgang mit Hörgeschädigten wahrgenommen. SenKultEU Bislang haben in der Verwaltung mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Kultur und Europa Schulungen zur Erstellung barrierefreier Dokumente und Websites besucht sowie zur Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Verwaltung. Es wurde eine Inhouse-Schulung zur UN- Behindertenrechtskonvention für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Kultur und Europa angeboten. 27 Die Kulturverwaltung hat einen Workshop zu Barrierefreiheit und Inklusion für die Museen und für die Verbände der Freien Szene organisiert. Auf Initiative der Kulturverwaltung wurde 2017 das Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung Diversity.Arts.Culture eingerichtet. Das Projektbüro bietet u.a. Workshops für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen an sowie Veranstaltungen für Kulturschaffende und Organisationen, bspw. zu folgenden Themen: Barriereabbau, Leichte Sprache, inklusive Arbeit in Kulturprojekten und in der Kulturellen Bildung, audismuskritische Kulturarbeit. SenSW Bewusstseinsbildung/Kooperationen: Weiterbildungsveranstaltungen wie in 2016/17 sollen in erweiterter bzw. auch pointierter Form fortgeführt werden. Die aktuelle Veröffentlichung „Berlin – Design for all – Projektbeispiele“ stellt realisierte Beispiele zur Diskussion. Organisierte Projektbegehungen sollen den Blick für verschiedene Lösungen schärfen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Berlin wird gefestigt. Ideen und Aktionen zu Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit sind bereits angelaufen. Die internationale Zusammenarbeit besonders in der „Working Group Barrier-free City for All“ u.a. stärkt die eigene Entwicklung ebenso wie die Berliner Außenwirkung sowie den Austausch wichtiger Erfahrungen. Die Arbeitsgruppe nimmt mit ihrer Arbeit Einfluss auf Entscheidungen der Europäischen Kommission. Berlin soll auch weiter internationaler Austauschpartner bleiben und den zahlreichen Interessenten/Delegationen mit Information, Erfahrung und Neugierde begegnen. Mangelndes Bewusstsein in Lehr- und Forschungseinrichtungen muss überwunden werden. Bisherigen Bemühungen werden nicht weitergetragen. SenUVK SenUVK meldet Fehlanzeige SenWEB Eine erneute Qualifizierung der Führungskräfte sowie die Schulung für MA mit dem Schwerpunkt "Belange und Rechte von Menschen mit Behinderungen" ist geplant. Zur Zeit wird eine Dienstkraft zur Diversity-Beauftragten für unser Haus ausgebildet. 5. Aus welchem Grund gibt es nach wie vor keine verpflichtenden ressortübergreifenden Schulungen, die speziell die Mitarbeiter der Senatsverwaltung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren sollen? Zu 5.: Aufgrund von Erfahrungswerten der VAk zu anderen verpflichtenden Schulungsthemen (mit Sensibilisierungscharakter) würde explizit von dieser Variante der Fortbildung abgeraten werden. Seit 2013 gibt es zu diesem Themenfeld im offenen Programm (freiwillige) Angebote, die jedoch nicht immer ausgebucht sind. Daneben wird dieses Thema im Rahmen von Inhouse- Anfragen auch für geschlossene Zielgruppen aus Senats- und Bezirksverwaltungen sowie nachgeordneten Behörden umgesetzt. Das Format der Inhouse-Seminare ist nach Einschätzung und Erfahrung der VAk am besten geeignet, solche Themen nachhaltig in den Behörden zu verankern. 28 Die Dozentinnen und Dozenten der Verwaltungsakademie sind selbstverständlich für das Thema Inklusion sensibilisiert und so in der Lage in ihren Veranstaltungen darauf einzugehen und Bezug zu nehmen. In speziellen Fortbildungsangeboten der VAk zum Thema Diversity spielt die Sensibilisierung für die Belange behinderter Menschen ebenfalls eine Rolle. 6. Eine inklusive Gesellschaft und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die Leitidee des Berliner Senats. Welche grundsätzliche Einstellung hat der Senat zu den BPL? Zu 6.: Der Senat hat sich in seiner Koalitionsvereinbarung den Ausbau Berlins zur inklusiven Stadt zum Ziel gesetzt. Wörtlich heißt es hierzu im Koalitionsvertrag: „Die inklusive Gesellschaft ist die Leitidee der Politik der Koalition. Die Koalition legt zur Umsetzung der Behindertenpolitischen Leitlinien ein ressortübergreifendes Konzept in Koordinierung mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, dem Landesbehindertenbeirat und den Arbeitsgruppen „Menschen mit Behinderungen vor“. Der Auftrag des Senatsbeschlusses Nr. D-308/2015 besteht bis 2020 nach wie vor fort. Das Konzept zur Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-BRK fußt auf den BPL, entwickelt diese weiter und unterlegt sie konkret mit Maßnahmen. Dies ist auch als ein Ziel der Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021. Die ressortübergreifende AG UN-BRK war sich einig, dass nur mit Hilfe von Maßnahmen eine wirkungsvolle Umsetzung der Ziele der UN-BRK gewährleistet werden kann. Berlin, den 26. September 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales