Drucksache 18 / 16 481 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) vom 14. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2018) zum Thema: 15 Jahre Weihnachtszirkus – ein Trauerspiel für die Tiere? und Antwort vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 481 vom 14. September 2018 über 15 Jahre Weihnachtszirkus – ein Trauerspiel für die Tiere? ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft hat das zuständige Veterinäramt vor Beginn und während des Gastspiels des sogenannten Weihnachtszirkusses in den letzten 15 Jahren die Haltungs- und Sicherheitsbestimmungen der Tiere überprüft ? Wie viele dieser Kontrollen waren im Vorfeld angekündigt? Bitte listen Sie die Anzahl der Kontrollen pro Jahr auf. 2. An welchen Tagen des Gastspielauftrittes wurden jeweils die Kontrollen durchgeführt (z.B. am ersten oder am letzten Tag)? Zu 1. und 2.: Grundsätzlich sind nach dem Tierschutzgesetz Aufzeichnungen über die Besichtigungen und deren Ergebnisse ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Aufzeichnung mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Die Kontrollen des Weihnachtszirkus kann das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (VetLeb), bis einschließlich 2011 rückverfolgen. Danach wurde der Zirkus in Charlottenburg -Wilmersdorf wie folgt kontrolliert: 2011 einmal, 2012 dreimal, 2013 einmal, 2014 zweimal, 2015 zweimal, 2017 einmal und 2018 einmal. Die Kontrollen fanden laut Aussage des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin unangemeldet statt. Nach Mitteilung des VetLeb Charlottenburg-Wilmersdorf wird dort keine Statistik über die genauen Termine der Kontrollen von Zirkusgastspielen (z. B. ob erster oder letzter Tag des Gastspiels) geführt. 3. Wie viele und welche tierschutzrechtlichen Verstöße wurden in den letzten 15 Jahren durch das zuständige Veterinäramt im Weihnachtszirkus registriert? Bitte listen Sie die Anzahl und Art der Verstöße pro Jahr auf. 4. Wie wurden die festgestellten Tierschutzverstöße geahndet und wurden diese Verstöße durch das zuständige Veterinäramt in das Zirkus Zentralregister eingetragen? 2 Zu 3. und 4.: Es wurden bei den Kontrollen keine tierschutzrechtlich relevanten Verstöße festgestellt. Die Ergebnisse der Kontrollen wurden nach Mitteilung der Veterinäraufsicht Charlottenburg-Wilmersdorf in das Zirkuszentralregister eingetragen. 5. Wird das zuständige Veterinäramt bei einem voraussichtlich auch diesjährig stattfindenden Gastspiel das „Ausladen“ der Tiere und ihren gesundheitlichen Zustand nach der Anreise kontrollieren? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Dem VetLeb liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, an welchem Tag die nächste Anreise des Zirkus erfolgen soll. Erst nach Kenntnis dieser Daten kann über eine Kontrolle entschieden werden. 6. Wie viele Kontrollen plant das zuständige Veterinäramt für das voraussichtlich diesjährig stattfindende Gastspiel? Werden die Kontrollen angemeldet oder nicht angemeldet stattfinden? Zu 6.: Während des geplanten Gastspiels werden Kontrollen laut Auskunft des VetLeb bei Bedarf und unangemeldet stattfinden. 7. Verfügen die Mitarbeiter*innen des zuständigen Veterinäramts über entsprechende Qualifikationen den Gesundheitszustand jeder Art von Wildtieren in Zirkussen zu kontrollieren? Wenn ja, was befähigt sie dazu ? Wenn nein, sind entsprechende Weiterbildungen geplant? Zu 7.: Die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte der Berliner VetLeb sind grundsätzlich ausreichend qualifiziert, um den Gesundheitszustand von Zirkustieren zu beurteilen. Das VetLeb Charlottenburg-Wilmersdorf zieht bei Kontrollen von Zirkussen, die Wildtiere mitführen , regelmäßig einen Fachtierarzt für Zoo-, Gehege- und Wildtiere hinzu. 8. Mit welchen und wie vielen Tieren wird der Weihnachtszirkus beim kommenden Gastspiel in Berlin sein? Gibt es gemeldete Vorerkrankungen einzelner Tiere? Zu 8.: Der Zirkus beabsichtigt, Tiere folgender Arten mitzuführen: Pferd, Esel, Giraffe, Elefant, Flusspferd, Zebra, Gans, Huhn, Kamel, Lama und Hund. Insgesamt handelt es sich laut Auskunft des VetLeb Charlottenburg-Wilmersdorf um 44 Tiere. Es sind keine Vorerkrankungen gemeldet worden. 9. Kann der Weihnachtszirkus eine Erlaubnis nach §29 Abs. 3 StVO für die Fahrt nach Berlin für den eventuell stattfindenden Giraffentransport vorlegen? Wenn nein, wird die zuständige Behörde darauf drängen? Zu 9.: Die Zuständigkeit für Erteilung der Erlaubnisse für Schwertransporte nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) liegt in Berlin bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Wenn der Tiertransport der Giraffen des Weihnachtszirkus die zulässigen Maße der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) überschreitet, ist eine Erlaubnis zu beantragen, ohne die der Transport nicht durchgeführt werden darf. Die Kontrolle obliegt der Polizei. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegt kein diesbezüglicher Antrag nach § 29 Abs. 3 StVO vor. 10. In Berlin-Mitte wurden im Sommer 2017 beim Gastspiel des Circus Voyage, welcher den Weihnachtszirkus veranstaltet, Tierschutzverstöße festgestellt. Wird sich das zuständige Veterinäramt im Vorfeld mit anderen Veterinärämtern, wie z.B. Berlin-Mitte, austauschen, um Erkenntnisse für ihre Kontrollen zu gewinnen? 3 Zu 10.: Das VetLeb Charlottenburg-Wilmersdorf steht generell in engem Kontakt und Informationsaustausch mit anderen Berliner VetLeb und den Veterinärbehörden anderer Länder – dies wird auch weiterhin übliche Praxis bleiben. Berlin, den 2. Oktober 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung