Drucksache 18 / 16 487 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 13. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. September 2018) zum Thema: Nicht nur Diesel stinken… und Antwort vom 28. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16487 vom 13.09.2018 über Nicht nur Diesel stinken… Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass das Verbrennen von Holz in Berlin laut einer Untersuchung des Bundesinstituts für Risikoforschung im Schnitt 11-18%, in Spitzen bis zu 65% der Feinstaub-Emissionen in Berlin und Brandenburg ausmacht? Antwort zu 1: Die zitierte Untersuchung wurde im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts der Länder Berlin und Brandenburg vom Bundesinstitut für Risikoforschung durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass an einer begrenzten Anzahl von Tagen die Holzverbrennung signifikant zur Überschreitung des Tagesgrenzwertes für Feinstaub beiträgt. Es handelt sich dabei um ein regionales bis überregionales Phänomen, das nicht auf Berlin allein eingegrenzt werden kann. Frage 2: Wird der Senat den aktuell gültigen Luftreinhalteplan angesichts der o.g. Zahlen und der Tatsache, dass Berlin in puncto Emissionsschutz noch einige Hausaufgaben zu erledigen hat, einhalten können? Wann ist mit entsprechenden Ergebnissen zu rechnen? Antwort zu 2: In Berlin wird eine rückläufige Tendenz der Jahresmittelwerte sowie der Überschreitungstage für Feinstaub beobachtet. Um die Feinstaub-Belastung weiter zu senken, werden bereits beschlossene Maßnahmen weiter umgesetzt. Im Flächennutzungsplan Berlin wurde bereits vor Jahrzehnten ein Vorranggebiet für Luftreinhaltung festgelegt, in dem Feststofffeuerungen nur dann errichtet werden dürfen, wenn die Feinstaubemissionen nicht höher sind als bei vergleichbaren Heizöl-EL-Anlagen. 2 Derzeit wird geprüft, ob und wie für das ganze Stadtgebiet Feinstaubbegrenzungen für Kleinfeuerungsanlagen eingeführt werden können. Frage 3: Wird der Senat sich auf Bundesebene für eine entsprechende Novellierung des Bundesemissionsschutzgesetzes einsetzen? Wann ist damit zu rechnen? Antwort zu 3: Derzeit führt das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ, Leipzig) im Auftrag des Umweltbundesamtes ein Forschungsvorhaben zu dem Thema „Evaluierung der 1. BImSchV von 2010“ durch. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Emissionsminderung an Einzelraumfeuerungsanlagen. Berlin unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, Möglichkeiten einer Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen zu prüfen. Der Senat plant derzeit keine weitergehende Initiative auf Bundesebene. Frage 4: Welche Vorranggebiete für Luftreinhaltung wurde bisher im FNP erklärt? Wo befinden sich diese? Nach welchen Kriterien wurden diese ausgewiesen, und werden diese - in Absprache mit den Bezirken - evaluiert, um sie ggf. auszuweiten? Antwort zu 4: Derzeit ist im Flächennutzungsplan ein Vorranggebiet für Luftreinhaltung festgelegt. Es umfasst im Wesentlichen die Berliner Innenstadtbezirke mit ca. 100 Quadratkilometer Fläche. Die exakten Grenzen sind im Flächennutzungsplan kenntlich gemacht. Das Vorranggebiet für Luft wurde ausgewiesen, um die Feinstaubemissionen aus innerstädtischen Feststofffeuerungen, vornehmlich aus Kohle- und Holzöfen, zu reduzieren. Eine Evaluierung der Wirksamkeit der Berliner Regelung der zulässigen Heizungsarten wird dergestalt durchgeführt, dass die PM10-Konzentrationen in unterschiedlichen Wohngebieten kontinuierlich überprüft werden. Diese liegen in innerstädtischen Wohngebieten flächendeckend annähernd auf gleichem Niveau. Um den spezifischen Einfluss der Quelle Holzverbrennung kontinuierlich abschätzen zu können, wurde an der Verkehrsmessstation Frankfurter Allee (MC174) in 2016 ein automatisches Messgerät zur Erfassung der für Holzverbrennung typischen Inhaltsstoffe im Feinstaub installiert. Im August 2017 wurde auch die Neuköllner Station (MC042) im innerstädtischen Hintergrund mit einem solchen Gerät ausgestattet. Die Auswertungen der erfassten Daten ergaben für das Jahr 2017 einen prozentualen Anteil der Holzverbrennung an PM10- Überschreitungstagen von 5,2 % bis 21,3 % bei einem mittleren Anteil von 12 %. Eine Absprache mit den Bezirken besteht weder hinsichtlich der Kriterien des Luftvorranggebietes noch der Evaluierung. Die Zuständigkeit für die Luftreinhalteplanung liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Frage 5: An wen können sich Bürger realistischerweise wenden, wenn sie bemerken, dass in sog. Kleinfeuerungsanlagen statt Brennholz etwa lackierte Hölzer o.Ä. verbrannt werden? 3 Antwort zu 5: Zuständig für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, zu denen Kleinfeuerungsanlagen zählen, sind die Bezirksämter. Beschwerden über nicht fachgerechtes Beheizen bzw. über Verbrennen von unzulässigen Brennstoffen können an die Umwelt- und Naturschutzämter gerichtet werden. Im Eilfall kann auch die Polizei verständigt werden. Frage 6: Welche weiteren entsprechenden Initiativen - etwa in Hinblick auf die Kleinfeuerungsanlagen - plant der Senat zum Wohle seiner Bürger? Antwort zu 6: Es wird auf die Antworten zu Frage 2 und 3 verwiesen. Berlin, den 28.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz