Drucksache 18 / 16 488 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Ina Czyborra (SPD) vom 17. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. September 2018) zum Thema: Onkel-Tom-Straßen-Brücke – ja oder nein? und Antwort vom 04. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Dr. Ina Czyborra (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16488 vom 17. September 2018 über Onkel-Tom-Straßen-Brücke - ja oder nein? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Handelt es sich beim Vorplatz des U-Bahnhofs Onkel Toms Hütte an der Onkel Tom Straße um ein Brückenbauwerk oder als was ist dieser öffentliche Raum gewidmet? Antwort zu 1: Die Onkel-Tom-Straße ist in ihrer Gesamtheit mit Fahrbahn und Gehweg als öffentliche Straße gewidmet. Im Zuge der Onkel-Tom-Straße am Schnittpunkt mit der U-Bahnlinie 3 befindet sich unterhalb das Brückenbauwerk der Onkel-Tom-Straßen-Brücke. Eine gesonderte Widmung einer Brücke erfolgt nicht. Straßenaufbau und Brücke sind durch eine Erdauffüllung baulich voneinander getrennt. Frage 2: Wie genau ist der Vorplatz strukturiert, wo endet das Straßenland und welche Zuständigkeiten sind damit verbunden? Antwort zu 2: Die Zuständigkeiten für das Brückenbauwerk teilen sich das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Objektbereich Ingenieurbauwerke und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Zuständigkeitsgrenze ist nur unterhalb der Brücke an einer vertikalen Fuge sichtbar. Die Zuständigkeit des Objektbereiches Ingenieurbauwerke endet mit der Schutzschicht der oberen Bauwerksdichtung. Die darüber befindliche Erdauffüllung und der Straßenaufbau mit Fahrbahn- und Gehwegsflächen liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Steglitz- Zehlendorf (siehe Allgemeines Zuständigkeitsgesetz [AZG] bzw. Zuständigkeitskatalog). 2 Frage 3: Wenn es sich bei dem Vorplatz um ein Brückenbauwerk handelt, wurde dieser dann als Onkel-Tom-Straßen- Brücke benannt und wann wurde diese Benennung in welcher Form veröffentlicht? Antwort zu 3: Das Brückenbauwerk wurde benannt (Statistischer Schlüssel-Nr. 07368 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg). Wann die Benennung durchgeführt oder bekannt gemacht wurde, ist nicht dokumentiert. Eine Unterscheidung in Vorplatz und Gehweg oder die Benennung eines Vorplatzes ist nicht bekannt. Frage 4: Gibt es Gründe, die dagegen sprechen, den Vorplatz als Platz zu benennen und welche sind dies? Frage 5: Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um den Vorplatz als Platz oder als Brücke nach einer Persönlichkeit zu benennen oder umzubenennen? Antwort zu 4 und zu 5: Die Benennung von Straßen ist in den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (Ausführungsvorschriften Benennung), letzte Bekanntmachung vom 1. Februar 2017 im ABl. Nr. 7 / 17. Februar 2017 Seite 763 ff. geregelt. Eine Umbenennung des Brückenbauwerkes ist unter den im Punkt 2 (Umbenennungen) aufgeführten Bedingungen möglich. Berlin, den 04.10.2018 In Vertretung S t e f a n T i d o w Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz