Drucksache 18 / 16 490 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 17. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. September 2018) zum Thema: Barrierenfreies Ehrenamt und Antwort vom 08. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die schriftliche Anfrage Nr. 18/16 490 vom 17. September 2018 über: Barrierefreies Ehrenamt Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung hat für den Senat das ehrenamtliche Engagement in der Stadt? Zu 1.) Ehrenamtliches Engagement bildet eine tragende Säule für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit für die Zukunft der Stadt. 2. Wie unterstützt der Senat organisatorisch und finanziell das ehrenamtliche Engagement der Berlinerinnen und Berliner? 3. Was tun welche Senatsverwaltungen konkret, um in ihrem Bereich die Querschnittsaufgabe ehrenamtliches Engagement jeweils fachbezogen zu fördern? 4. Wie stellt der Senat insgesamt und seine Fachverwaltungen im Einzelnen sicher, dass sich auch Menschen mit Behinderung ehrenamtlich engagieren bzw. engagieren können? 6. Wie stellt der Senat insbesondere sicher, dass das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderung alle Bereiche des Ehrenamtes umfassen kann und sich nicht auf Selbsthilfe fokussiert. Die Fragen 2., 3., 4. und 6. werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs zusammenhängend beantwortet: Der Senat unterstützt und fördert das ehrenamtliche Engagement der Berlinerinnen und Berliner im Sinne einer Querschnittsaufgabe auf vielfältige Weise. - 2 - Mit dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ) fördert das Land Berlin gezielt das Bürgerschaftliche Engagement in Form von Nachbarschaftseinrichtungen, Selbsthilfekontaktstellen und gesamtstädtisch wirkenden Projekten (Kompetenzzentren), wie z.B. die Landesfreiwilligenagentur Berlin e.V. Hinzu kommen Projektförderungen aus dem Integrierten Sozialprogramm (ISP), Angebotsbereich Ehrenamt und Selbsthilfe, die Mobilitätshilfedienste, der Sonderfahrdienst und die Unterstützung weiterer Projekte aus Landesmitteln, wie z.B. die jährliche Fachtagung Freiwilligenmanagement, die Berliner Engagement- Woche und die Runden Tische Zivilgesellschaft. Der Senat fördert beginnend mit dem Jahr 2018 den Aufbau und Ausbau von Freiwilligenagenturen in allen Bezirken. Diese vermitteln Menschen in ein freiwilliges Engagement, das zu ihnen passt und ihren Interessen entspricht. Zudem unterstützen die Freiwilligenagenturen engagierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch Initiativen, Vereine und die lokale Wirtschaft in ihrem Engagement – zum Beispiel durch Qualifizierung und Beratung. Des Weiteren unterstützt und finanziert der Senat die Berlin weite Anerkennungskultur (Ehrenamtskarte Berlin Brandenburg, Berliner Freiwilligenpass und Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement) u.a. durch die Ausgestaltung feierlicher Verleihungsveranstaltungen. Insbesondere die Angebote aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren sind grundsätzlich offen für alle und damit auch für Menschen mit Behinderungen. Allerdings ist die vollumfängliche Erreichung einer Barrierefreiheit und inklusiven Öffnung aller Einrichtungen und Angebote trotz aller Anstrengungen ein längerer Prozess. 5. Welche konkreten Maßnahmen haben die Senatsverwaltungen dazu bisher konkret umgesetzt und welche zusätzlichen Maßnahmen werden bis wann umgesetzt werden? Zu 5.) Die inhaltliche, angebotsseitige inklusive Öffnung unterstützt der Senat beispielsweise durch das Projekt „Stadtteilzentren inklusiv!“ In dem dreijährigen, von der LOTTO-Stiftung Berlin geförderten Projekt des Verbandes für sozial-kulturelle Arbeit e.V. (VskA) werden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 20 Nachbarschaftshäuser und Stadtteilzentren von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des VskA und der Inklusionsfirma GETEQ in dem Prozess beraten und begleitet, um offen und nutzbar für alle im Stadtteil lebenden Bürgerinnen und Bürger, also auch für Menschen mit Behinderungen, zu werden. Ein Bestandteil des Projektes ist die Durchführung von sogenannten „RealitätsChecks Inklusion“ durch die GETEQ. Dabei werden in Nachbarschaftshäusern und Stadtteilzentren Befragungen zu Inklusion und Prüfungen hinsichtlich der Barrierefreiheit durchgeführt. Die Evaluation erfolgt nach dem nueva-Prinzip (nueva steht für „Nutzer und Nutzerinnen evaluieren“). - 3 - 7. Welche Maßnahmen hat der Senat daneben unternommen, um die Selbsthilfestrukturen von Menschen mit Behinderung zu unterstützen und was wird er noch umsetzen? Zu 7.) Der Senat fördert insbesondere im Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren die gesamtstädtischen Selbsthilfestrukturen von Menschen mit Behinderungen, wie z.B. die Landesvereinigung Selbsthilfe und das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. (BZSL e.V.), sowie die flächendeckende Förderung von regionalen Selbsthilfe Kontakt- und Beratungsstellen in allen Bezirken. 8. Wann kommt die Berliner Engagementstrategie, und welche Maßnahmen sind dabei zum Thema „inklusives Ehrenamt“ von Menschen mit Behinderung in Bezug auf Bewusstseinsbildung, Förderung von Zugänglichkeit von Engagementanbietern, Unterstützung durch Assistenz (z.B. Übernahme der Kosten durch Wegeassistenz, Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationsassistenz), Qualifikation der Menschen mit der Behinderung vorgesehen? Zu 8.) Der Senat plant, im Jahr 2018 mit der Erarbeitung einer Berliner Engagementstrategie zu beginnen. Ein Thema wird dabei auch Inklusion sein. Die Verständigung auf einzelne Maßnahmen steht jedoch am Ende des Prozesses. Dem kann und soll hier nicht vorgegriffen werden. 9. Wann wird den ehrenamtlichen Teilnehmern der Arbeitsgruppen für Menschen mit Behinderungen bei den Senatsverwaltungen eine Aufwandsentschädigung zugestanden, bzw. wann wird berufstätigen Menschen mit Behinderung bei den o.g. AGs eine Ausfallentschädigung gezahlt analog den Patientenvertretern im gemeinsamen Landesgremium nach § 90 a bzw. dem Erweiterten Landesausschusses und seinem Erledigungsgremium? Zu 9.) Die Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen, die grundsätzlich in allen Senatsverwaltungen tagen, haben bisher keine gesetzliche Grundlage. Eine solche gesetzliche Verankerung ist im Rahmen der Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist dann auch zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen den Mitgliedern der Arbeitsgruppen eine Aufwandsentschädigung zusteht. Berlin, den 08.Oktober 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei