Drucksache 18 / 16 491 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 13. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. September 2018) zum Thema: E- Ladesäulen in Berlin, speziell im öffentlichen Raum / 3. Nachfrage zu DS 18/15687 und Antwort vom 08. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16491 vom 13. September 2018 über E- Ladesäulen in Berlin, speziell im öffentlichen Raum / 3. Nachfrage zu DS 18/15687 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die außerhalb der Zuständigkeit und des Verantwortungsbereiches des Senats liegen. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Verwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin um Übersendung einer Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Ich verweise die Senatsverwaltung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvE 2/11) vom 7. November 2017 zur weiteren Stärkung des verfassungsrechtlichen Auskunftsrechts von Abgeordneten, in dem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Nichtbeantwortung von Parlamentarischen Anfragen gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verstößt, die Regierung dem Parlament gegenüber alle Informationen mitzuteilen hat, über die die Regierung verfügt oder sie diese mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann und eine Antwort nur in sehr engen Grenzen verweigert werden darf, wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt, Grundrechte Dritter betroffen oder das Staatswohl gefährdet ist. Vorab: Aus DS 18/5687 ergibt sich, dass die darin enthaltenen Fragen Nr. 11 und 12 nicht beantwortet werden konnten, da die benötigten Informationen innerhalb der Bearbeitungsfrist nicht bereitgestellt werden konnten. Bereits mit meiner Nachfrage vom 23.08.2018, DS 18/16109 hatte ich mit einer VERLÄNGERTEN FRISTSETZUNG eine Beantwortung dieser Fragen nochmals eingefordert, was erneut nicht geschehen ist. Ich stelle daher diese beiden Fragen erneut und erlaube mir die Berarbeitungsfrist bis zum 30.10.2018 zu verlängern, in der Annahme, dass bis dahin die benötigten Informationen bereitgestellt werden können. Frage 1: (vormals 11.) Wie oft wurden an den zwei, auf dem Parkplatz des Berliner Abgeordnetenhauses befindlichen, E-Ladestationen schon Fahrzeuge mit Strom betankt? (Stichtag: 01.08.2018) 2 Antwort zu 1: Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Der Senat empfiehlt dem Abgeordneten die Informationen bei der Verwaltung des Berliner Abgeordnetenhauses abzufragen. Frage 2: (vormals 12.) Verfügen auch alle Parkplätze der Senatsverwaltungen über E-Ladestationen? Wenn nein, welche haben solche Ladestationen? Frage 3: Wie oft wurde die unter 2. genannten E-Ladestationen seit ihrer Inbetriebnahme schon genutzt? Konkret, wie viele Ladevorgänge gab es dort bis zum 01.08.2018? Frage 4: Wie viele Ladestationen sind auf den Parkplätzen des AGH und aller Senatsverwaltungen insgesamt installiert? Frage 5: In wessen Eigentum befinden sich diese Ladestationen und wie hoch war ihr Preis? Frage 6: Wurden diese Ladestationen komplett oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert? Antwort zu 2 bis 6: Nicht alle Parkplätze der Senatsverwaltungen verfügen über E-Ladestationen. Die aktuell vorliegenden Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Senatskanzlei / Senatsverwaltung für: Angaben Senatskanzlei Fehlanzeige Bildung, Jugend und Familie Fehlanzeige Finanzen Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Jahre 2017 insgesamt 5 Ladesäulen (Schnelllader 22kW) auf den beiden Höfen des Stammhauses installieren lassen. Die Ladensäulen sind ausweislich der Dokumentation bis zum genannten Stichtag für insgesamt 451 Ladevorgänge genutzt worden. Die Ladesäulen sind Eigentum des Landes Berlin, hier vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Die Kosten für die komplette Installation betrugen insgesamt 59.725,85 Euro. Die Finanzierung der Installation der E-Ladesäulen erfolgte aus den laufenden Haushaltsmitteln der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Nutzung von Förderprogrammen (soweit der Begriff „öffentliche Mittel“ hiermit gemeint ist) konnte nicht erfolgen, 3 da insoweit die Anforderungen der damals bestehenden Förderprogramme nicht erfüllt waren (i.d.R. ist dort öffentliche Zugänglichkeit zur Lademöglichkeit gefordert, die wir nicht ermöglichen können). Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Fehlanzeige Inneres und Sport Für das Dienstgebäude Altes Stadthaus der SenInnDS ist die Installation von drei Ladesäulen für die Dienst-Kfz geplant. Für die zentralen Sportstätten ist keine Installation geplant. Die Finanzierung der Ladesäulen für das Dienstgebäude Altes Stadthaus wird zurzeit noch abgestimmt. Integration, Arbeit und Soziales Fehlanzeige Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Fehlanzeige Kultur und Europa Fehlanzeige Stadtentwicklung und Wohnen Auf dem Parkplatz der Württembergischen Straße 6 gibt es eine Ladestation, die zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gehört. Nach Senatsumbildung ging das bisher genutzte Elektroauto in die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über und wird nicht mehr bei SenStadtWohn geparkt und aufgeladen. Die Ladestation ist Eigentum des Landes Berlin, der Preis lag bei 2.081,28 € (2016) netto. Die Stromabrechnung erfolgte über den jeweiligen „Hausstrom“ der Dienststelle und wird über die Betriebskosten mit der BIM (Hauseigentümer / Hausverwaltung) abgerechnet. Die Ladestation wurde aus Kapitel 1200, Titel 51925 – Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility- Managements – finanziert. Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Drei Ladeeinrichtungen am Standort Innenhof Am Köllnischen Park 3 (insgesamt 414 Ladevorgänge bis zum 31.07.2018), drei Ladeeinrichtungen am Standort Innenhof Württembergische Str. 6 (insgesamt 47 Ladevorgänge bis zum 31.07.2018), eine Ladeeinrichtung am Standort Tempelhofer Damm 45 und zwei Ladeeeinrichtungen am Standort Columbiadamm 22 befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. An den Standorten Tempelhofer Damm 45 und Columbiadamm 22 haben bis zum 01.08.2018 keine Ladevorgänge stattgefunden, da der Stromanschluss noch nicht fertiggestellt war. Die genannten Ladeeinrichtungen werden aus Haushaltsmitteln der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert. Die Rechnungen liegen noch nicht vor. Eine weitere Ladeeinrichtung wurde als Pilotprojekt am Standort Innenhof Am Köllnischen Park 3 für 4.805,39 Euro aus Haushaltsmitteln der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz errichtet und ist Eigentum des Landes Berlin. Die Anzahl der Ladevorgänge für diese Ladeeinrichtung wird nicht erfasst. 4 Wirtschaft, Energie und Betriebe Die SenWiEnBe verfügt über zwei eLadestationen auf den ausschließlich den Dienstfahrzeugen der Senatorin und der Staatssekretäre vorbehaltenen Stellplätzen. Die Anzahl der Ladevorgänge - ausschließlich für Dienstfahrzeuge - wird nicht separat erfasst. Im Zeitraum von 365 Tagen wurden insgesamt 1.841,8 kwh verbraucht. Die Ladestationen befinden sich im Eigentum des Landes Berlin; sie wurden im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens beschafft. Beschaffung und Errichtung verursachten Ausgaben i.H.v. rd. 6.500 € netto (rd. 7.740 € brutto). Hinzu kommen jährliche Wartungskosten i.H.v. rd. 174 € netto (r. 206 € brutto). Beschaffung und Errichtung der ausschließlich dienstlich genutzten Ladesäulen der SenWiEnBe erfolgten vollständig aus im Haushaltsplan veranschlagten Mitteln. Berlin, den 08.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz