Drucksache 18 / 16 493 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 13. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. September 2018) zum Thema: Illegal entsorgte Schlachtabfälle und illegales betäubungsloses Schlachten (Schächten) in Berlin und Antwort vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 493 vom 13. September 2018 über Illegal entsorgte Schlachtabfälle und illegales betäubungsloses Schlachten (Schächten) in Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Ich verweise die Senatsverwaltung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvE 2/11) vom 7. November 2017 zur weiteren Stärkung des verfassungsrechtlichen Auskunftsrechts von Abgeordneten, in dem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Nichtbeantwortung von Parlamentarischen Anfragen gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verstößt, die Regierung dem Parlament gegenüber alle Informationen mitzuteilen hat, über die die Regierung verfügt oder sie diese mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann und eine Antwort nur in sehr engen Grenzen verweigert werden darf, wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt, Grundrechte Dritter betroffen oder das Staatswohl gefährdet ist. 1. Wann und wo wurden in den Jahren 2015-2018 (30.08.2018) in Berlin illegal entsorgte Innereinen und sonstige Körperteile (Fell, Knochen etc.) von Tieren gefunden, die den Verdacht ergaben, dass sie aus illegalen Schwarzschlachtungen stammen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Fundort) Zu 1.: Nach Auskunft des Bezirksamtes Spandau wurde am 27.09.2015 in einer Grünanlage im Falkenhagener Feld von der Polizei ein Körperteil eines Tieres gefunden. Im Jahr 2017 sind zwei Fälle von illegal entsorgten tierischen Abfällen dem Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Kenntnis gelangt. Die Meldungen erfolgten am 03.07.2017 sowie am 17.07.2017 und betrafen zwei Fundorte in Alt-Treptow. Im Frühjahr 2018 wurde im Begleitgrün einer Kleingartenanlage ein gefesseltes nicht gekennzeichnetes Schaflamm gefunden. Es bestand die Befürchtung, dass dieses Tier für eine Schwarzschlachtung vorgesehen war. Am 04.06.2018 wurden laut Mitteilung des Bezirksamtes Neukölln von der Polizei auf dem Kinderspielplatz Karl-Marx-Str. 52, 12043 Berlin Innereien aufgefunden, von den Beamten eingesammelt und nach Fotodokumentation der zugelassenen Entsorgungsfirma zugeführt. 2 Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gab es in besagtem Zeitraum vereinzelte Funde in weniger frequentierten Gegenden (zwei dokumentierte Fälle in der Teilestraße sowie einer in der Schätzelbergstraße). In den übrigen Bezirken gab es bislang keine Funde von Tieren oder Tierkörperteilen, die einen Verdacht auf illegale Schlachtungen begründen würden. 2. Um Teile welcher Tierarten handelte es sich bei den Funden? Zu 2.: Bei dem Fund im Bezirk Spandau handelte es sich um ein Schaffell, im Bezirk Treptow-Köpenick waren es Innereien, Köpfe, Sehnen und Fell von Rindern, Schafen und Ziegen. Bei dem Fund im Bezirk Neukölln handelte es sich um Brustorgane von kleinen Wiederkäuern. Bei den Funden in Tempelhof-Schöneberg handelte es sich überwiegend um Knochen; die Tierart wurde nicht bestimmt. 3. Warum hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick (und offenbar nur das Bezirksamt Treptow-Köpenick) in seiner Pressemitteilung vom 17.08.2018 insbesondere auf das strenge Verbot des betäubungslosen Schlachtens (Schächten) hingewiesen? Welchen konkreten Anlass gab es dafür? Zu 3.: Nach Mitteilung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick war die Intention, im Vorfeld des islamischen Opferfestes vorsorglich auf die geltende Rechtslage hinzuweisen. 4. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die mutmaßlich illegal geschlachteten Tiere durch Schächten getötet wurden und, wenn ja, welche? Zu 4.: Die Veterinäraufsicht Spandau hatte dafür Anhaltspunkte, da es sich um ein ungegerbtes Fell mit getrockneten Blutanhaftungen handelte und der Fundtag in den Zeitraum des islamischen Opferfestes 2015 (23.09. bis 27.09.2015) fiel. Dieser Verdacht konnte jedoch nicht verifiziert werden. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilte hierzu mit, dass der Verwesungszustand der aufgefundenen Tierteile keine solche Feststellung mehr zuließ. In Tempelhof-Schöneberg gab es keine konkreten Hinweise, dass die mutmaßlich illegal geschlachteten Tiere durch Schächten getötet wurden. Berlin, den 2. Oktober 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung