Drucksache 18 / 16 494 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 19. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2018) zum Thema: Prämien für besondere Leistungen – Ehrenmedaille für die Berliner Polizei und Antwort vom 26. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16494 vom 19. September 2018 über „Prämien für besondere Leistungen – Ehrenmedaille für die Berliner Polizei“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung (DS 18/0567) wurde der Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache 18/0244 – Einführung einer Ehrenmedaille für besondere Leistungen im Polizeidienst) abgelehnt. Innensenator Andreas Geisel u.a. begründeten dies u.a. damit, dass die Medaille nebst Einmalzahlungen bereits im Haushaltsentwurf (Doppel -haushalt 2018/2019) unter den Titeln 45902, 68123 und 54053 (Prämien für besondere Leistungen , Ehrungen und Preise, Veranstaltungen) eingetragen sei. 2. Wurden Polizisten seit dem 01. Januar 2018 für besondere Leistungen ausgezeichnet? 3. Wenn ja, mit welcher Auszeichnungsform (Medaille, finanzielle Zuwendungen, andere Auszeichnungen ) wurden die Polizisten geehrt? 4. Wenn nein, wurden zumindest die erforderlichen Regularien, nebst Verwaltungsbestimmungen zur Verleihung erarbeitet? Zu 1. bis 4.: Die Verwaltungsvorschriften über die Verleihung der Ehrenzeichen für besondere Leistungen im Dienst des Polizeipräsidenten in Berlin und der Berliner Feuerwehr vom 13. Juni 2018 wurden im Amtsblatt für Berlin vom 20. Juli 2018 (S. 3934 und 3935) veröffentlicht. Demnach verleiht die für Inneres zuständige Senatsverwaltung für besondere Leistungen im Dienst des Polizeipräsidenten in Berlin und der Berliner Feuerwehr ein Ehrenzeichen. Das Ehrenzeichen besteht aus einer silberfarbenen Medaille, die am Bande an der linken Brustseite oder an der Bandschnalle getragen wird. Die diesjährige Verleihungsveranstaltung soll im November 2018 stattfinden. Berlin, den 26. September 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport