Drucksache 18 / 16 496 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 19. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2018) zum Thema: Verfassungsschutz und Grundrechte II und Antwort vom 30. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 496 vom 19. September 2018 über Verfassungsschutz und Grundrechte II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird die in Artikel 13 Abs. 6 GG von den Ländern geforderte gleichwertige parlamentarische Kontrolle der Wohnungsüberwachungen durch die Berliner Verfassungsschutzbehörde gewährleistet? 2. Stellt die fehlende Gleichwertigkeit (Unterrichtung des Parlaments versus Unterrichtung einer geheim tagenden Kommission) einen fortwährenden Verstoß gegen das Grundgesetz dar? Zu 1. und 2.: Die in Art. 13 Abs. 6 Satz 3 Grundgesetz (GG) geforderte gleichwertige parlamentarische Kontrolle wird auf Landesebene durch die G 10-Kommission des Abgeordnetenhauses von Berlin wahrgenommen (vgl. § 9 Abs. 5 Verfassungsschutzgesetz Berlin). Berlin, den 30. September 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport