Drucksache 18 / 16 498 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 20. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2018) zum Thema: Spandau: Teiba e.V. und Antwort vom 04. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16498 vom 20. September 2018 über Spandau: Teiba e.V. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat der Verfassungsschutz über den Verein „Teiba Kulturzentrum e.V.“ in Berlin Spandau? (Ggf. aufschlüsseln und begründen) Zu 1.: Offene Erkenntnisse speisen sich aus den Internetauftritten des „Teiba Kulturzentrum e.V.“ (TKZ) und seiner Mitglieder. So lässt sich aktuell aus dem facebook-Profil des Imam und Vorsitzenden des TKZ dessen Teilnahme und sein Auftritt als Gastreferent bei der Jahresversammlung der „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V.“ (IGD) am 9. September 2018 in Hagen feststellen. 2. Welches waren die Gründe dafür, dass der Verein in den Berliner Verfassungsschutzberichten 2014-2016 genannt wurde? Zu 2.: Wie in den Berliner Verfassungsschutzberichten 2014 bis 2016 ausgeführt, beruht die Nennung des TKZ auf den Verbindungen des Vereins zur IGD. 3. Bestehen oder bestanden Verbindungen des Vereins zur „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V.“? (Bitte konkretisieren und nach Jahren aufschlüsseln) Zu 3.: Es bestanden und bestehen strukturelle und personelle Verbindungen zur IGD. Seite 2 von 2 4. Bestehen oder bestanden Verbindungen des Vereins zur islamistischen und/oder salafistischen Szene? (Bitte konkretisieren und nach Jahren aufschlüsseln) Zu 4.: Aufgrund seiner Verbindungen zur IGD ist das TKZ dem Spektrum des legalistischen Islamismus zuzurechnen. Erkenntnisse über Verbindungen des TKZ zum salafistischen Spektrum liegen nicht vor. 5. Bestehen oder bestanden Verbindungen des Vereins zu Parteien, Projekten, Vereinen und/ Organisationen in Spandau? (Ggf. aufschlüsseln und benennen) Zu 5.: Es liegen hier keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. Berlin, den 4. Oktober 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport