Drucksache 18 / 16 500 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maja Lasić (SPD) vom 18. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2018) zum Thema: Kommt die Lernmittelfreiheit auch bei den Schülerinnen und Schülern an? und Antwort vom 04. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maja Lasić (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 500 vom 18. September 2018 über Kommt die Lernmittelfreiheit auch bei den Schülerinnen und Schülern an? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 1 bis 6 profitieren im aktuellen Schuljahr von der Lernmittelfreiheit im Vergleich zum vorherigen Schuljahr. Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Zu 1.: Zahlen zu den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 1 bis 6 liegen für das aktuelle Schuljahr noch nicht vor. Die Zahlen zu den von der Zahlung eines Eigenanteils befreiten Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2017/18 sind der Broschüre „Zahlen-Daten- Fakten – Ausgewählte Eckdaten Allgemein bildende Schulen 2017/18“ entnommen und in der Anlage 1 abgebildet. 2) Wie haben sich die Kosten für die Beschaffung der Lernmittel in den Schuljahren 2014/15, 2015/16, 2016/17 sowie (soweit vorliegend) im aktuellen Schuljahr entwickelt? Wie hoch waren jeweils die dafür vorgesehenen Zuweisungen des Landes an die Bezirke? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Zu 2.: Die Kostenentwicklung für die Beschaffung der Lernmittel wird nicht statistisch erfasst. In der Anlage 2 sind die auf der Grundlage des § 7 Schulgesetz (SchulG) festgesetzten Veranschlagungsleitlinien in Form von Mindestbeträgen für Lehr- und Lernmittel ab 2014 abgebildet. Das Verfahren zur Ermittlung der Leitlinie wurde ab 2016 optimiert. Im Ergebnis sind für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ab 2016 die Beträge für Lehr- und Lernmittel zusammengefasst. - - 2 3) Wie hat der Senat den Bezirken der Wegfall der Lernmittelfreiheit kompensiert? a) Welche Mittelzuweisungen haben die Bezirke im laufenden Schuljahr vom Land für Lernmittel erhalten und wie viel davon haben sie an die Schulen weitergegeben? Bitte jeweils nach Bezirken aufschlüsseln . b) Inwiefern wird bei der Berechnung der Zuweisungen des Landes die jeweilige IST-Schülerzahl berücksichtigt und nicht nur die des vorangegangenen Schuljahres? c) Auf welcher Grundlage werden die jeweiligen Zuschüsse pro Schüler bzw. Schülerin errechnet? Inwiefern berücksichtigt der Senat dabei, dass ein Teil der Lernmittel, wie z.B. Arbeitshefte, nur einmal pro Schüler oder Schülerin verwendet werden können? d) Wann wurden die Bezirke über die Höhe der Zuweisungen für Lernmittel informiert? e) Wann haben die Bezirke die Schulen darüber informiert, wie viel Geld sie für Lernmittel erhalten? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Zu 3.: Die Fragen 3 a) - e) werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: Neben der dauerhaften Aufstockung der Leitlinie um 25 € pro Schülerin/pro Schüler für die bisherigen Zuzahlerinnen und Zuzahler wird pro Schülerin/pro Schüler jeweils ein Einmalbetrag in Höhe von 50 € für 2018 und 2019 für den Aufbau der Bücherbestände bereitgestellt . Dabei wird grundsätzlich von einer durchschnittlich vierjährigen Nutzungsdauer von Schulbüchern ausgegangen. Im Ergebnis kommt es für jeden Bezirk zu einer Leitlinienerhöhung , die sich über alle Bezirke auf rd. 9 Mio. € summiert. Die Beträge für die jeweiligen Bezirke für das Haushaltsjahr 2018 sind ebenfalls der Anlage 2 zu entnehmen. Damit wird jeder Bezirk grundsätzlich in die Lage versetzt, die erforderlichen Ausgaben zu leisten. Es obliegt jeweils den bezirklichen Schulträgern, denen gem. § 109 SchulG die Verwaltung und Unterhaltung (auch Ausstattung) der äußeren Angelegenheiten der allgemeinbildenden bezirklichen Schulen obliegt, im Rahmen von Prioritätensetzungen die zugewiesenen Mittel aufzuteilen und gem. § 7 Abs. 5 SchulG Wertausgleichsmaßnahmen zwischen den Schulen zur bedarfsgerechten Ausstattung zu veranlassen. Die Mindestveranschlagungsbeträge können die Bezirke bei Bedarf aus den ihr zur Verfügung gestellten Globalsummen aufstocken. Die Mindestveranschlagung wird im Zuge der Nachschau der Bezirkshaushaltspläne überprüft. Die Zuweisung ist Bestandteil der den Bezirken zur Verfügung gestellten Globalsummen. Im Rahmen der Zuweisung werden auf Basis der jährlich von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aktualisierten Modellrechnungen die Sachmittel für das entsprechende Jahr fortgeschrieben und zugewiesen. Die Zuweisung basiert somit auf einem Prognoseplanmengenmodell. Die Ist-Zahlen an Schülerinnen und Schülern werden in der Berechnung der Zuweisung lediglich für Verhältnisberechnungen herangezogen (u.a. Aufteilung aufgrund unterschiedlicher Grundschulprodukte). Die auf Senatsebene abgestimmte Leitlinie für Lehr- und Lernmittel wird jeweils auf Basis der aktuellen bezirksindividuellen (nicht standortbezogenen) Anzahl an Schülerinnen und Schülern für den kommenden aufzustellenden Doppelhaushaltsplan ermittelt und erhöht sich aufgrund der steigenden Anzahl entsprechend. Für die Produkte, die vereinbarungsgemäß bei der Zuweisung mit Prognoseplanmengen hinterlegt sind, erfolgt zusätzlich standardmäßig eine Nachbudgetierung auf Basis der Mengen des jeweiligen Kosten-Leistung-Rechnung-Jahresabschlusses. Im Bereich der Schulartenprodukte liegt diese in Abstimmung mit dem Projektteam Budgetierung vereinbarungsgemäß bei 10 %. Die Bezirksämter von Berlin wurden über die Erhöhung der Veranschlagungsleitlinie mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 7.03. 2018 und ergänzend vom 23.03.2018 informiert. - - 3 Wie hoch der Anteil der direkt an die Schulen weitergegebenen Mittel ist und wann die Bezirke die Schule darüber informiert haben und wie viel Geld sie erhalten ist der Anlage 3 – soweit Rückmeldungen der Bezirke erfolgt sind - zu entnehmen. Um die Schulen bezüglich nur einmal zu verwendender Arbeitshefte zu unterstützen, wurde durch das Land Berlin bereits im Jahr 2015 ein sog. Fotokopiervertrag mit den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition und den Bildungsmedienverlagen abgeschlossen. In einer Zusatzvereinbarung ermöglicht dieser Vertrag den Schulen Werke zu Unterrichtszwecken (Bücher und Arbeitshefte) im Umfang von maximal 15 Prozent , höchstens jedoch 20 Seiten je Werk analog und digital pro Schuljahr und Schulklasse zu vervielfältigen. Der Vertrag ist bis Ende des Jahres 2018 gültig und wird bereits neu verhandelt. 4) Besteht für die Bezirke die Möglichkeit die ihnen zugewiesenen Mittel für Lehr- und Lernmittel für größere Anschaffungen, wie etwa im Unterricht genutzte Server, zurückzuhalten? a) Wenn ja, in welchem Umfang? b) Wie stellt der Senat sicher, dass die Bezirke die Zuweisungen für Lernmittel gemäß der jeweiligen Schülerzahl an die Schulen weitergeben? Zu 4.: Die Bezirke haben die Möglichkeit, Mittel zeitweise zurückzuhalten. Zurückgehaltene Mittel sind gemäß den Angaben der Bezirke in der Anlage 3 aufgelistet. Die Bezirke erhalten im Rahmen der Globalsummenzuweisung die Mittel der Veranschlagungsleitlinie Lehr- und Lernmittel zweckgebunden zugewiesen. Die Leitlinie für Lehr- und Lernmittel ist eine Mindestveranschlagung. Die Zuweisung der Mittel an die Bezirke erfolgt jedoch nicht standortbezogen. Die Bezirke verteilen die Mittel in eigener Verantwortung auf die Schulen. Zur Sicherstellung der gleichmäßigen Ausstattung aller Berliner Schulen mit Lehr- und Lernmitteln sowie mit Unterrichtsmaterial sind die Bezirke verpflichtet, von den ihnen zugewiesenen Finanzmitteln für die Schulen insgesamt einen Betrag zu verwenden , der mindestens den für die einzelnen Schularten festgelegten Mindeststandards entspricht. Sie können auch weitere Haushaltsmittel für Lehr- und Lernmittel einsetzen und Schwerpunktsetzungen sowie Wertausgleichsmaßnahmen vornehmen. Die Bezirke können daher Mittel z.B. für größere Anschaffungen zentral zurückhalten und in eigener Verantwortung zuweisen. Auch um ein möglichst einheitliches, transparentes Verfahren der Weitergabe von Finanzmitteln zu beraten und ggf. erforderliche Nachsteuerungen vorzunehmen wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Schulleitungen und Vertretungen der bezirklichen Schulämter aller Berliner Bezirke zusammenarbeiten. 5) Wie werden die Vorgaben der Lernmittelverordnung und der Umfang der Eigenbeteiligung bei der Ausgabe der Bücherlisten geprüft und wer ist dafür zuständig? a) Wie viele Fälle sind dem Senat bekannt, in denen Schülerinnen und Schüler auch nach der Einführung der Lernmittelfreiheit aufgefordert wurden, einen Eigenanteil zu leisten bzw. sich Bücher mit anderen Schülerinnen und Schülern zu teilen? b) Wie geht der Senat bei derartigen Fällen vor? c) An wen können sich die betroffenen Eltern wenden? - - 4 Zu 5.: Die Vorgaben der Lernmittelverordnung und der Umfang der Eigenbeteiligung, die im Schuljahr 2018/19 nur noch für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen ab Jahrgangsstufe 7 erhoben werden darf, werden von den Schulen in ihrer Eigenverantwortung umgesetzt. Die Einhaltung der Obergrenze der Eigenbeteiligung an weiterführenden öffentlichen Schulen wird über die einzelne Lehrkraft sowie die Beschlüsse der Fachkonferenzen , der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz einer Schule gewährleistet. Fälle, in denen Schülerinnen und Schüler auch nach der Einführung der Lernmittelfreiheit aufgefordert wurden, einen Eigenanteil zu leisten, werden nicht zentral erfasst. Die Klärung derartiger Vorkommnisse liegt in der Zuständigkeit der regionalen Schulaufsichten, die nach der Schulleitung Ansprechpartner der Eltern sind und in der Folge bei den bezirklichen Schulämtern. Berlin, den 04. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ALLGEMEIN BILDENDE SCHULEN Schuljahr 2017/18 3.2 Schüler, Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind nach Schulart und Jahrgangsstufe Berlin insgesamt - Schulen insgesamt Grundstufe Schulart lnsge- Jahrgangsstufe samt 1 1 2 1 3 1 4 1 5 G 1) Schüler 170369 17153 36126 37095 27836 24552 Dar. LmB 62369 5073 13236 13907 9735 9213 in% 36,6 29,6 36,6 37,5 35,0. 37,5 ISS Schüler 92059 1215 2184 4152 1784 1803 Dar. LmB 34290 249 656 1025 409 441 in% 37,2 20,5 30,0 24,7 22,9 24,5 OG Schüler 76138 - - - - 2373 Dar. LmB 10965 - - - - 126 in% 14,4 - - - - 5,3 FW Schüler 4532 509 391 364 367 357 Dar. LmB 453 35 44 40 41 47 in% 10,0 6,9 11,3· 11,0 11,2 13,2 SUSG 2) Schüler 3713 - - 47 95 70 Dar. LmB 2398 - - 42 73 57 in% 64,6 - - 89,4 76,8 81,4 (übr.) S Schüler 2) 4438 181 616 404 390 399 Dar. LmB 2519 82 372 254 240 245 in% 56,8 45,3 60,4 62,9 61,5 61,4 Insgesamt Schüler 351249 19058 39317 42062 30472 29554 Dar. LmB 112994 5439 14308 15268 10498 10129. in% 32,2 28,5 36,4 36,3 34,5 34,3 zu- 1 6. sam-men 27607 170369· 11205 62369 40,6 36,6 3551 14689 979 3759 27,6 25,6 2258 4631 135 261 6,0 5,6 361 2349 31 238 8,6 10, 1 102 314 74 246 72,5 78,3 468 2458 286 1479 61, 1 60,2 34347 194810 12710 68352 37,0 35, 1 Mittelstufe Jahrgangsstufe 7 1 - - - 14619 6387 43,7 13333 2464 18,5 357 37 10,4 97 68 70, 1 379 220 58,0 8 . - - - 15590 6924 44,4 12394 2045 .16,5 343 41 12,0 156 106 67,9 460 282 61,3 28785 28943 9176 9398 31,9 32,5 1 9 1 10 - - - - - - 16261 16841 6980 7090 42,9 42, 1 11715 11731 1863 1830 15,9 '15,6 329 321 29 36 8,8 11,2 150 249 98 166 65,3 66,7 330 591 156 318 47,3 53,8 28785 29733 9126 9440 31,7 31,7 1) einschließlich Integrationsklassen an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 2) ohne Integrationsklassen Seite 4 zu- Obersam - stufe men - - - - - - 63311 14059 27381 3150 43,2 22,4 49173 22334 8202 2502 16,7 11,2 1350 833 143 72 10,6 8,6 652 - 438 - 67,2 - 1760 98 976 5 55,5 5, 1 116246 37324 37140 5729 31,9 15,3 Klassen mitFSP Geistige Entwicklung - - - - - - - - - - - - 2747 1714 62,4 122 59 48,4 2869 1773 61,8 Anlage 1 Anlage 2 Schriftliche Anfrage 18/16500, Frage 2 Lernmittel Lehrmittel Nachholbetrag 2012 Leitlinie insg. Lernmittel Lehrmittel Leitlinie insg. 31 Mitte 1.451.298 1.934.176 393.170 3.778.644 1.451.298 1.934.176 3.385.474 32 Friedrichshain-Kreuzberg 1.032.744 1.590.426 35.829 2.658.999 1.032.744 1.590.426 2.623.170 33 Pankow 860.157 2.082.176 2.942.333 860.157 2.082.176 2.942.333 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.148.019 1.895.932 3.043.951 1.148.019 1.895.932 3.043.951 35 Spandau 847.802 1.553.519 220.645 2.621.966 847.802 1.553.519 2.401.321 36 Steglitz-Zehlendorf 1.093.817 2.137.054 3.230.871 1.093.817 2.137.054 3.230.871 37 Tempelhof-Schöneberg 1.186.432 2.087.226 3.273.658 1.186.432 2.087.226 3.273.658 38 Neukölln 1.323.138 2.019.872 3.343.010 1.323.138 2.019.872 3.343.010 39 Treptow-Köpenick 653.811 1.456.536 45.194 2.155.541 653.811 1.456.536 2.110.347 40 Marzahn-Hellersdorf 672.804 1.516.835 2.189.639 672.804 1.516.835 2.189.639 41 Lichtenberg 685.145 1.479.482 2.164.627 685.145 1.479.482 2.164.627 42 Reinickendorf 1.007.033 1.896.006 2.903.039 1.007.033 1.896.006 2.903.039 11.962.200 21.649.240 694.838 34.306.278 11.962.200 21.649.240 33.611.440 Nachholbetrag 2014 Leitlinie insg. 31 Mitte 3.201.840 32 Friedrichshain-Kreuzberg 2.622.804 33 Pankow 3.266.804 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 47.736 2.935.553 35 Spandau 13.118 2.464.386 36 Steglitz-Zehlendorf 4.222 3.320.507 37 Tempelhof-Schöneberg 3.271.711 38 Neukölln 3.194.871 39 Treptow-Köpenick 2.311.668 40 Marzahn-Hellersdorf 35.161 2.434.884 41 Lichtenberg 2.478.526 42 Reinickendorf 3.037.566 100.237 34.541.120 Lehr-und Lernmittel 2016 2017 Bezirk 3.201.840 3.037.566 34.440.883 Lehr-und Lernmittel 2.622.804 2.887.817 3.266.804 3.037.566 34.440.883 2014 2015 Bezirk 2.478.526 2.311.668 2.399.723 2.478.526 2.451.268 3.316.285 3.271.711 3.194.871 3.201.840 2.622.804 3.266.804 2.887.817 2.451.268 3.316.285 3.271.711 3.194.871 2.311.668 2.399.723 Anlage 2 Schriftliche Anfrage 18/16500, Frage 2 Lehr-und Lernmittel vor Einführung Lernmittelfreiheit 1 Nachholbetrag 2016 Leitlinie insg. bisher fortgeschriebene Leitlinie insg. (inkl. Grundstufe u. inkl. Sondersch.) 2 Fortschreibungsbetrag insgesamt davon durch Erhöhung Schülersatz 3 davon für Aufbau Bücherfonds 4 31 Mitte 3.320.406 3.320.406 3.926.417 606.011 274.661 331.350 32 Friedrichshain-Kreuzberg 2.690.176 2.690.176 3.337.567 647.391 255.091 392.300 33 Pankow 3.465.782 3.465.782 4.912.946 1.447.164 605.314 841.850 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.975.486 2.975.486 3.715.142 739.656 281.006 458.650 35 Spandau 2.584.876 2.584.876 3.169.892 585.016 265.666 319.350 36 Steglitz-Zehlendorf 3.382.337 3.382.337 4.336.195 953.858 356.958 596.900 37 Tempelhof-Schöneberg 3.335.234 3.335.234 4.073.260 738.026 267.126 470.900 38 Neukölln 3.161.025 3.161.025 3.631.088 470.063 171.063 299.000 39 Treptow-Köpenick 2.414.571 2.414.571 3.139.071 724.500 270.700 453.800 40 Marzahn-Hellersdorf 2.533.968 2.533.968 3.263.210 729.242 326.492 402.750 41 Lichtenberg 2.763.906 2.763.906 3.525.592 761.686 339.386 422.300 42 Reinickendorf 3.055.109 9.974 3.065.083 3.688.313 633.204 241.154 392.050 35.682.876 9.974 35.692.850 44.718.693 9.035.817 3.654.617 5.381.200 1 Basis Schülerzahlen Schuljahr 2016/2017 2 Basis Schülerzahlen Schuljahr 2017/2018 3 Beträge enthalten zudem die Anpassung an die aktuelle Schülerstatistik Schuljahr 2017/2018 4 Einmalbetrag 50,00 € pro Schüler/In in der Grundstufe für Aufbau Bücherfonds Bezirk 2018 Anlage 2 Schriftliche Anfrage 18/16500, Frage 2 2014 2015 2016 2017 31 Mitte 4.116.513 3.693.436 3.574.943 3.582.703 32 Friedrichshain-Kreuzberg 2.664.100 2.628.100 2.676.962 2.623.000 33 Pankow 2.954.251 3.009.716 3.292.744 3.421.748 34 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.944.715 2.833.400 2.973.329 3.026.429 35 Spandau 2.608.848 2.479.010 2.498.221 2.509.905 36 Steglitz-Zehlendorf 3.226.649 3.292.497 3.326.401 3.281.084 37 Tempelhof-Schöneberg 3.567.918 3.402.701 3.431.688 3.401.800 38 Neukölln 3.451.382 3.466.250 3.269.943 3.278.929 39 Treptow-Köpenick 2.216.614 2.110.000 2.410.214 2.368.857 40 Marzahn-Hellersdorf 2.154.478 2.218.524 2.484.991 2.490.761 41 Lichtenberg 2.166.292 2.250.179 2.676.434 2.666.562 42 Reinickendorf 2.964.822 2.969.049 3.027.592 3.032.574 35.036.583 34.352.862 35.643.463 35.684.351 Bezirk Ist-Ausgaben Lehr- und Lernmittel inkl. Saldo Rücklagenbildung Anlage 3 Zu Fragen 3a, 3e und 4a Bezirk Zu 3a Höhe der weitergegebenen Mittel an die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in € Zu 3e Information an die Schulen durch die Bezirke über die Höhe der Zuweisung Zu 4a Umfang der durch die Bezirke zurückgehaltenen Mittel in 2018 in € Mitte 2.997.077,69 05.02.2018 und 15.05.2018 zzt. 5% entspricht ca.196.000 Friedrichshain- Kreuzberg ca. 3.000.000 01.06.2018 10% entspricht ca. 334.000 Pankow 3.874.235* 03.04.2018 und 26.04.2018 rd. 874.000 Charlottenburg-Wilmersdorf keine Angaben Spandau 2.483.030 23.04.2018 686.862 Steglitz-Zehlendorf keine Angaben Tempelhof-Schöneberg ca. 4.000.000 Mai 2018 ca. 16.700 Neukölln keine Angaben Mai 2018 Treptow-Köpenick keine Angaben Marzahn-Hellersdorf ca. 2.837.144* 09. bis 13.04.2018 ca. 421.000 Lichtenberg keine Angaben Reinickendorf ca. 3.650.300* 07.03.2018 und 04.04.2018 0 *Angaben der Bezirke und der Senatsverwaltung für Finanzen stimmen nicht vollkommen überein (siehe Anlage 2)