Drucksache 18 / 16 515 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 20. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2018) zum Thema: berlinpass – Abbau von bürokratischen Hürden und Antwort vom 02. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16515 vom 20. September 2018 über berlinpass - Abbau bürokratischer Hürden ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es eine Bestandsaufnahme und Bewertung der bürokratischen Hürden im Zusammenhang mit dem berlinpass? Bitte um Aufstellung der bürokratischen Hürden in Darstellung für einzelne Empfänger*innen-Gruppen? 2. Welche Maßnahmen wurden bisher unternommen, um die Ausgabe und Verlängerung des berlinpass zu erleichtern und zu entbürokratisieren? 3. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die um die Ausgabe und Verlängerung des berlinpass zu erleichtern und zu entbürokratisieren? Zu 1. bis 3.: Die Erstausstellung sowie die Verlängerung des berlinpass erfolgt in einem einfachen und standardisierten Verfahren bei allen anspruchsberechtigten Personenkreisen in gleicher Weise. Ohne vorherige Terminabsprache kann der berlinpass bei den Bürgerämtern direkt vor Ort ausgestellt und verlängert werden. Hierfür ist nur die Vorlage des aktuell maßgeblichen Bescheides über die Bewilligung der Leistung, eines Passbildes sowie der gültigen Ausweispapiere erforderlich. Insofern können hier seitens des Senats keine maßgeblichen bürokratischen Hürden erkannt werden. 2 Ungeachtet dessen wird geprüft, ob eine zukünftige Ausgabe des berlinpass durch die zuständigen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales/LAGeSo und Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten/LAF) eine sachgerechte Alternative zur Ausstellung des berlinpass in den Bürgerämtern darstellt. Berlin, den 02. Oktober 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales