Drucksache 18 / 16 516 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 20. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2018) zum Thema: IT-Verfahren und Abbau von Bürokratie im Bereich der Leistungen „Bildung und Teilhabe“ (BuT) und Antwort vom 09. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16516 vom 20. September 2018 über IT-Verfahren und Abbau von Bürokratie im Bereich der Leistungen „Bildung und Teilhabe“ (BuT) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den bürokratischen Aufwand in Bereich der Leistungen „Bildung und Teilhabe“ (BuT)? Zu 1.: Ein Großteil der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sind gesetzlich als Sach- oder Dienstleistung ausgewiesen und daher auch als solche zu erbringen. Gleiches gilt für gesetzlich geregelte Verwaltungskostenzahlungen, hier die Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils der Bezirke an die Jobcenter von 12,6 auf 15,2 % durch die Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe im Jahr 2011. Mit der Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen entsteht zwangsläufig ein entsprechender Verwaltungsaufwand. Unabhängig davon wurden und werden seitens des Senats Maßnahmen ergriffen, um Zugangshürden abzubauen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren. 2. Welche IT-gestützten Verfahren kommen im Land Berlin bereits zum Einsatz, um den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu reduzieren? Zu 2.: Liegt die Zuständigkeit für die Leistungserbringung bei den Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialämter, Wohngeldstellen und Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten), erfolgt die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe über die dort jeweils eingesetzten IT- Fachverfahren (ALLEGRO, OPEN/Prosoz und Diwo). - - 2 3. Welche Gründe sprechen dagegen, für die schulnahen BuT-Leistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen), entsprechend der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2013 das Fachverfahrens ISBJ (Integrierte Software Berliner Jugendhilfe) um ein sogenanntes BuT-Modul zu ergänzen? 4. Welches Finanzvolumen wäre mit einem solchen BuT-Modul verbunden und wie lange würde die Einführung eines solchen Moduls dauern? Zu 3. und 4.: Die Entwicklung und Umsetzung eines elektronischen Verfahrens für die schulnahen BuT- Leistungen (Lernförderung, Ausflüge, Mittagessen) wird aus fachlicher Sicht befürwortet. Für die Entwicklung und Produktivsetzung würden voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro für einen Zeitraum von drei Jahren entstehen; hinzu kämen ca. 170.000 Euro jährlich für Pflege, Weiterentwicklung und Betrieb des IT-Fachverfahrens. Im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 wurden Mittel hierfür aufgrund anderer Prioritätensetzung nicht vorgesehen. 5. In welchem Umfang ist durch ein BuT-Modul mit einer Entlastung von Schulen, Eltern und weiteren betroffenen Verwaltungen zu rechnen? Zu 5.: Für alle BuT-Leistungen ist neben der Erhöhung der Inanspruchnahme stets auch die Verwaltungsvereinfachung für alle beteiligten Personen und Institutionen Kern der Überlegungen und maßgebend bei der Gestaltung der Verfahren zur Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Der Umfang der Entlastung von Schulen, Eltern und anderen Beteiligten durch ein BuT-Modul in ISBJ lässt sich nicht konkret beziffern. Berlin, den 09. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie