Drucksache 18 / 16 517 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 20. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2018) zum Thema: Umgang mit Gebrauchtsoftware im Land Berlin und Antwort vom 30. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 517 vom 20. September 2018 über Umgang mit Gebrauchssoftware im Land Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Rolle spielt Gebrauchtssoftware in der öffentlichen Verwaltung im Land Berlin? Zu 1. Als Gebraucht-Software bezeichnet man Software, die bereits verwendet wurde beziehungsweise bei der die zugehörige Lizenz bereits ausgeübt worden ist (kein Zusammenhang mit fehlendem Support). Das ITDZ Berlin bietet seinen Kundinnen bzw. Kunden derzeit keine Gebrauchtsoftware an. 2. Welche Überlegungen gibt es gekaufte aber nicht mehr benötigte Software(Lizenzen) zentral zu verwalten und eine weitere Nutzung zentral zu organisieren? Zu 2. Das ITDZ Berlin wird im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres und Sport für das Land Berlin ein zentrales Lizenzmanagement aufbauen. Dieses wird sukzessive mit der Migration zum IKT-Arbeitsplatz beim ITDZ Berlin aufgebaut. Durch einheitliche IKT-Architekturvorgaben werden z.B. für Betriebssystem-Beschaffungen konkrete Lizenzmodelle vorgegeben, die eine spätere Lizenz-Überführung zum ITDZ Berlin im Rahmen der Infrastruktur-Migration möglich machen. 3. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es in der Frage einer möglichen Weitergabe von Gebrauchtsoftware bspw. an in Berlin aktive Einrichtungen oder Vereine? Zu 3. In der Regel ist in den Softwareverträgen der Hersteller der Weiterverkauf oder auch die Weitergabe der Software untersagt. Allerdings ist umstritten, ob die Weitergabe des Nutzungsrechtes per Softwarevertrag von den Herstellern verboten werden darf. Seite 2 von 2 Dieses muss im Einzelfall und abhängig vom Softwarehersteller (Microsoft, McAfee, Adonis NP, Citrix, Cisco und andere) und der Art der Lizenz geprüft werden. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. 4. Welche Überlegungen gibt es die Lizenzen bspw. des Betriebssystems bei der Migration auf den standardisierten BerlinPC weiter zu verwenden? Zu 4. Siehe Antwort zu Frage 2. Berlin, den 30. September 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport