Drucksache 18 / 16 519 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 18. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2018) zum Thema: Rauchverbot auf Berliner Spielplätzen und Antwort vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16519 vom 18. September 2018 über Rauchverbot auf Berliner Spielplätzen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bezirke hatten bereits im Rahmen bezirklicher Verordnungen auf wie vielen Spielplätzen seit wann das Rauchen untersagt? Bitte nach Bezirken getrennt auflisten. Zu 1.: Übersicht zu Rauchverboten auf Spielplätzen: Bezirk Rauchverbot Seit wann Mitte X 05.06.2009 Friedrichshain-Kreuzberg - - Pankow - - Charlottenburg- Wilmersdorf X Juli 2007 Spandau X 18.12.2007 Steglitz-Zehlendorf X 03.06.2008 Tempelhof-Schöneberg X 11.07.2009 Neukölln - - Treptow-Köpenick X 23.01.2013 Marzahn-Hellersdorf X nicht bekannt Lichtenberg X 01.10.2016 Reinickendorf X 20.03.2008 - 2 - 2 2. Wie viele Spielplätze gibt es aktuell? Bitte nach Bezirken auflisten. Zu 2.: Siehe anliegende Übersicht „Öffentliche Grünflächen in Berlin/Kinderspielplätze“, Grünflächeninformationssystem (GRIS) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz , Stand 31.12.2017 (Anlage 1). 3. Wie hat sich die Stellenanzahl bei den bezirklichen Ordnungsämtern seit 2015 entwickelt? Bitte jährlich nach Bezirken getrennt auflisten. 4. Wie hoch war der Krankenstand in den bezirklichen Ordnungsämtern seit 2015? Bitte jährlich nach Bezirken getrennt auflisten. Zu 3. und 4. Dem Senat liegen zu den Fragen 3 und 4 keine eigenen Erkenntnisse vor. Nachstehend werden die Stellungnahmen der Bezirke wiedergegeben. 1 Ch-Wi 2 FrKr 3 Lich 85,25 85,25 85,25 86,25 4 MaHe 86,38 83,38 82,38 88,38 13,5 15,3 15,1 k. A. 5 Mitt 6 Neuk 98 102 102 106 7 Pank 33 33 38 38 16,8 14,87 15,03 15,78 8 Rein 81,804 82,804 83,025 84,025 k. A. 15,34 21,29 15,8 9 Span 10 StZe 75,33 74,49 74,49 78 k. A. 12,17 11,76 16,09 11 TSch 98,25 106,1 106,1 114,45 13,2 18,17 22,86 17,45 12 TrKö 76 78 78 84 44,2 47 44,7 25,7 BezirkLfd. Nr. 01.01.2015 01.01.2016 01.01.2017 k. A. k. A. s.u. k. A. Stellenanzahl OA zum … (Frage 3) Krankenstand OA in % (Frage 4) 01.01.2018 2015 2016 2017 zum 31.08.2018 k. A. k. A. - 3 - 3 Zu Frage 4 hat das Bezirksamt Lichtenberg folgende Angaben in Form einer Tabelle zugeliefert: Kapitel Fachbereich Quartal Durchschnittliche Zahl der Kalendertage mit Erkrankungen je Beschäftigten - insgesamt 3400 Ord 1/2015 14,2 2/2015 12,1 3/2015 11,7 4/2015 12,2 3400 Ord 1/2016 14,4 2/2016 9,6 3/2016 11,4 4/2016 12,8 3400 Ord 1/2017 12,9 2/2017 9,6 3/2017 11,2 4/2017 12,2 3400 Ord 1/2018 12,8 2/2018 4,2 3/2018 4/2018 5. Wie viele Kontrollen durch die bezirklichen Ordnungsämter haben seit 2015 auf den Spielplätzen stattgefunden? Bitte jährlich nach Bezirken getrennt auflisten. 6. In wie vielen Fällen haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes seit 2015 im Rahmen der oben genannten Kontrollen das Rauchen auf Spielplätzen durch eine mündliche Verwarnung unterbunden, da dies bereits durch entsprechende Beschilderung untersagt war? Bitte jährlich nach Bezirken getrennt auflisten. 7. In wie vielen Fällen haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes seit 2015 im Rahmen der oben genannten Kontrollen ein Verwarngeld aufgrund des Rauchens auf Spielplätzen verhängt, da dies bereits durch entsprechende Beschilderung untersagt war? Bitte jährlich nach Bezirken getrennt auflisten. 8. In wie vielen Fällen haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes seit 2015 im Rahmen der oben genannten Kontrollen ein Bußgeld aufgrund des Rauchens auf Spielplätzen verhängt, da dies bereits durch entsprechende Beschilderung untersagt war? Bitte jährlich nach Bezirken getrennt auflisten. 9. Wie hoch ist die Summe, die durch die verhängten Verwarn- bzw. Bußgelder seit 2015 eingenommen wurde? Bitte jährlich nach Bezirken getrennt auflisten. Zu 5. bis 9.: Hierzu kann der Senat keine Angaben machen. - 4 - 4 10. Sollen die Kontrollen auf Spielplätzen aufgrund des neuen Rauchverbots künftig ausgeweitet werden? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? Zu 10.: Durch das berlinweite Rauchverbot auf Spielplätzen im 2. Änderungsgesetz des Nichtraucherschutzgesetzes wären auch in den bisher nicht geregelten drei Bezirken stichprobenartige und anlassbezogene Kontrollen erforderlich. 11. Zu wann soll das neue Rauchverbot in Kraft treten und wie ist der zeitliche Ablauf bis dahin? Zu 11.: Das 2. Änderungsgesetz des Nichtraucherschutzgesetzes wird derzeit in den Ausschüssen des Berliner Abgeordnetenhauses diskutiert und soll in diesem Jahr beschlossen werden . Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 01. Januar 2019 vorgesehen. Berlin, den 11. Oktober 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung - Seite 1/1 - Öffentliche Grünflächen in Berlin / Kinderspielplätze Zusammenfassung nach Bezirken (Bestand insgesamt und anrechenbare Spielplätze) Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin, Referat Freiraumplanung und Stadtgrün Grünflächeninformationssystem (GRIS) Stand: 31.12.2017 Ausdruck vom 04.10.2018 Seite 1 von 1Bericht Nr. 38Ausdruck vom 04.10.2018 Anmerkungen: * Angerechnet auf die Versorgung mit öffentlichen Spielflächen werden alle Spielflächen, die vom Land Berlin unterhalten werden und die innerhalb von Versorgungsbereichen oder in zumutbarer Entfernung liegen. Versorgungsbereiche sind Wohngebiete mit einem max. Durchmesser von 2 km (Innenstadt) bis 3,5 km (Außenbezirke), die anhand von Verkehrsbarrieren (Hauptstraßen, Bahntrassen, Gewässer), wechselnder Bau- und Nutzungsstruktur abgegrenzt werden. Pädagogisch betreute Spielflächen werden angerechnet, wenn sich die Gesamtfläche im Eigentum Berlins befindet, unabhängig von der Trägerschaft (öffentlich, privat) und den Öffnungszeiten. Zeitweise nutzbare Anlagen sind anrechenbar, wenn mindestens halbjährlich von Frühjahr bis Herbst eine tägliche Vollnutzung möglich ist. Spielanlagen auf Schulhöfen werden angerechnet, wenn ihre Benutzung außerhalb der Schulzeit gesichert ist. Nicht angerechnet werden grundsätzlich die Waldspielplätze und die als Kinderbauernhöfe geführten Anlagen. Die Summe der anrechenbaren, tatsächlich nutzbaren (Netto-) Spielflächen im m² ist ausschlaggebend für die Berechnung der Richtwerterfüllung. ** Gemäß dem Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) vom 15. Januar 1979 (GVBl. S. 90), in der Fassung vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617) entspricht der Richtwert 1m² nutzbare Spielfläche/EW. Bezirk Spielplätze insgesamt (einschließlich Rahmengrün) anrechenbare Spielplätze* Spielfläche Anzahl m² Anzahl m² m²/EW** Mitte 253 344.259 244 226.160 0 60, Friedrichshain-Kreuzberg 180 286.298 175 182.702 0 64, Pankow 218 415.523 215 276.941 0 69, Charlottenburg-Wilmersdorf 123 199.308 117 160.763 0 47, Spandau 120 211.340 103 143.913 0 59, Steglitz-Zehlendorf 139 238.554 139 183.927 0 60, Tempelhof-Schöneberg 159 324.690 151 204.977 0 59, Neukölln 137 331.720 136 210.544 0 64, Treptow-Köpenick 148 251.988 137 158.034 0 60, Marzahn-Hellersdorf 144 233.829 143 124.413 0 47, Lichtenberg 135 287.144 132 203.795 0 71, Reinickendorf 84 179.535 84 176.862 0 67, Berlin gesamt 1.840 3.304.188 1.776 2.253.031 0 61,