Drucksache 18 / 16 525 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 18. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2018) zum Thema: Kältehilfe startklar für den Winter? und Antwort vom 05. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16525 vom 18.September 2018 über Kältehilfe startklar für den Winter? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind Zeitungsberichte zutreffend, nach denen die BVG im kommenden Winter die U-Bahnhöfe nachts nicht mehr für obdachlose Menschen öffnen will? Zu 1.: Die BVG bemüht sich seit vielen Jahren, in der Kältehilfeperiode ausgewählte Bahnhöfe in der Nacht geöffnet zu lassen. Das war immer als letzte Zuflucht gedacht. Seit dem vergangenen Jahr ist die Zahl der Obdachsuchenden in den Bahnhöfen stark gestiegen, und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BVG sehen sich sehr viel stärker als zuvor mit Sprachbarrieren, Alkohol-, Drogen- oder psychischen Problemen konfrontiert. Es besteht Konsens darüber, dass die sog. „Kältebahnhöfe“ kein Teil des Hilfesystems für Obdachlose sein können und insbesondere keine Notübernachtungsangebote ersetzen können. Der Senat ist im Gespräch mit der BVG und um eine einvernehmliche Lösung bemüht. 2. Wie viele obdachlose Menschen haben im vergangenen Winter durchschnittlich in U-Bahnhöfen übernachtet, wie viele in Spitzenzeiten? Zu 2.: Im vergangenen Winter haben auf den geöffneten Bahnhöfen durchschnittlich 422 Obdachsuchende pro Monat übernachtet. 2 3. Wie bewertet der Senat diese Situation? Zu 3.: Der Senat wird zusammen mit der BVG Maßnahmen für eine Entspannung der Situation auf den Bahnhöfen abstimmen. Hierzu wird es ein Spitzengespräch zwischen Frau Senatorin Breitenbach und Frau Nikutta Vorsitzende des Vorstandes/Vorstand Betrieb der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) geben. Dabei muss die Frage der Bahnhofsöffnung in den Wintermonaten unter Beachtung der sozialen Belange der Obdachlosenhilfe und der öffentlichen Sicherheit geklärt werden. 4. Wird der Senat dafür Sorge tragen, dass im kommenden Winter kein Mensch auf der Straße bleiben muss? Zu 4.: Die Bezirksämter sind gemäß § 2 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) i. V. m. Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des ASOG Bln verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit soweit keine Zuständigkeit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) besteht. Die ordnungsrechtliche Aufgabe der Unterbringung Wohnungsloser in eine Notunterkunft dient dem Schutz vor Selbstgefährdung des Lebens bzw. der Gesundheit bei wohnungslosen Personen. Daneben gibt es die niedrigschwelligen Projekte der Wohnungslosenhilfe, die sich insbesondere an den Personenkreis von wohnungslosen Menschen richtet, die die Regelversorgung noch nicht erreicht hat. Der Berliner Senat fördert hierzu im Integrierten Sozialprogramm - ISP gesamtstädtisch ausgerichtete niedrigschwellige Einrichtungen und Dienste in der Wohnungslosenhilfe. Das Programm umfasst unterschiedliche - in der Regel anonym zu nutzende - Projekte in den Angebotsbereichen Beratungsstellen, Notübernachtungen, Straßensozialarbeit, ambulante medizinische Versorgung, Bahnhofsdienste oder Beratung für psychisch kranke wohnungslose Frauen. Ziel aller Projekte ist neben der Bereitstellung einer Grundversorgung und Soforthilfe auch eine Beratung zur Weitervermittlung in die Regelversorgung. Die Menschen sollen in die Regelversorgung integriert werden. Ihnen wird dabei Unterstützung angeboten, ihre sozialen Schwierigkeiten zu überwinden. Die Angebote richten sich sowohl an Menschen, die auf der Straße leben, als auch an Menschen, die von Wohnraumverlust bedroht sind. Die Projekte arbeiten niedrigschwellig und können unbürokratisch in der Regel anonym und ohne besondere Zugangsvoraussetzungen in Anspruch genommen werden. 5. Wie viele Plätze plant der Senat im Rahmen der Kältehilfe für die Unterbringung obdachloser Menschen im kommenden Winter? 6. Sind hierbei die obdachlosen Menschen berücksichtigt, die bisher in U-Bahnhöfen übernachtet haben? Wenn nein, warum nicht? Zu 5. und 6.: In den Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 hat der Berliner Senat die politische Festlegung getroffen, die Kapazitäten der Kältehilfe auf 1000 Plätze auszubauen. Dieses Ziel ist in der letzten Kältehilfesaison bereits erreicht und teilweise übertroffen worden. Damit konnte dem gesteigerten Bedarf an Übernachtungsplätzen in der Kältehilfe im Land Berlin nachgekommen werden. Die Auslastung in der vergangenen Saison betrug 86,5 %. Auch für die kommende Kältehilfesaison, die bereits am 1. Oktober 2018 beginnt, plant der Senat 1000 Plätze anzubieten. Dabei soll ab Oktober mit bis zu 500 Plätzen begonnen werden, bis November erfolgt eine Steigerung auf 1000 Plätzen, die dann 3 gehalten werden soll oder an aktuellen Bedarf angepasst werden, um im April wieder mit 500 Plätzen die Saison zu beenden. Diese Plätze stehen allen obdachlosen Menschen zur Verfügung, die eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen. Berlin, den 05. Oktober 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales