Drucksache 18 / 16 527 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 14. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2018) zum Thema: Entwicklung der Kinderzahlen/Kinderarztversorgung in Lichtenberg und Antwort vom 08. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 527 vom 14. September 2018 über Entwicklung der Kinderzahlen/Kinderarztversorgung in Lichtenberg ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder leben derzeit in Berlin (bitte aufgeschlüsselt nach den Berliner Bezirken und dem jeweiligen Alter)? Zu 1.: Auf Basis des Einwohnerregisters wurde folgende Tabelle mit dem Stand vom 31.12.2017 erstellt. Demnach lebten am 31.12.2017 insgesamt 588.320 Kinder (Bevölkerung unter 18 Jahren) in Berlin. Neuere Daten liegen zurzeit noch nicht in der erforderlichen Tiefe vor. - 2 - 2 2. Wie hat sich die Anzahl der Kinder in den Jahren 2008 bis 2018 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)? Zu 2.: Die Anzahl der Kinder (Personen unter 18 Jahren) in Berlin ist in den letzten Jahren in allen Bezirken angestiegen. Bevölkerung Berlin vor vollendetem 18. Lebensjahr Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Daten aus dem Einwohnerregister; Stand: 31.12.2017) Altersgruppe Mitte Friedrichshain - Kreuzberg Pankow Charlottenburg - Wilmersdorf Spandau Steglitz- Zehlendorf Tempelhof- Schöneberg Neukölln Treptow- Köpenick Marzahn- Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin Gesamt bis 1 Jahr 3.895 3.339 4.503 2.733 2.347 2.387 3.242 3.487 2.781 2.560 3.170 2.388 36.832 1 bis unter 2 Jahre 4.199 3.504 4.875 2.942 2.566 2.699 3.557 3.628 2.853 2.958 3.478 2.741 40.000 2 bis unter 3 Jahre 3.992 3.111 4.774 2.785 2.509 2.569 3.396 3.441 2.672 2.915 3.142 2.607 37.913 3 bis unter 4 Jahre 3.808 2.960 4.676 2.677 2.500 2.691 3.170 3.443 2.683 2.932 3.085 2.607 37.232 4 bis unter 5 Jahre 3.510 2.682 4.398 2.475 2.387 2.722 2.985 3.168 2.504 2.844 2.892 2.516 35.083 5 bis unter 6 Jahre 3.422 2.676 4.398 2.566 2.359 2.704 2.926 3.100 2.455 2.925 2.901 2.613 35.045 6 bis unter 7 Jahre 3.322 2.372 4.220 2.355 2.455 2.652 2.891 2.966 2.203 2.705 2.651 2.404 33.196 7 bis unter 8 Jahre 3.175 2.453 4.197 2.405 2.377 2.746 2.970 2.957 2.300 2.668 2.659 2.498 33.405 8 bis unter 9 Jahre 3.139 2.349 4.085 2.354 2.327 2.702 2.897 2.771 2.264 2.697 2.668 2.417 32.670 9 bis unter 10 Jahre 3.160 2.305 4.078 2.490 2.319 2.732 2.852 2.806 2.241 2.694 2.409 2.463 32.549 10 bis unter 11 Jahre 2.989 2.248 3.919 2.437 2.310 2.657 2.812 2.807 2.069 2.546 2.329 2.390 31.513 11 bis unter 12 Jahre 2.985 2.111 3.502 2.224 2.239 2.682 2.787 2.712 1.923 2.381 2.188 2.346 30.080 12 bis unter 13 Jahre 2.862 1.964 3.351 2.307 2.144 2.613 2.665 2.639 1.940 2.268 2.174 2.319 29.246 13 bis unter 14 Jahre 2.751 1.969 3.320 2.251 2.237 2.689 2.745 2.637 1.984 2.203 2.071 2.457 29.314 14 bis unter 15 Jahre 2.666 1.891 2.916 2.319 2.077 2.648 2.738 2.621 1.879 2.112 1.993 2.299 28.159 15 bis unter 16 Jahre 2.729 1.843 2.980 2.289 2.179 2.666 2.654 2.556 1.841 2.117 1.982 2.394 28.230 16 bis unter 17 Jahre 2.676 1.830 2.950 2.256 2.246 2.702 2.749 2.641 1.926 2.113 1.864 2.426 28.379 17 bis unter 18 Jahre 2.801 2.033 2.903 2.377 2.348 2.799 2.834 2.891 1.917 2.113 1.933 2.525 29.474 GESAMT 58.107 43.632 70.068 44.237 41.922 48.080 52.875 53.255 40.437 45.755 45.567 44.387 588.320 Bezirk - 3 - 3 3. Wie wird sich die Anzahl der Kinder in 2018 in den einzelnen Bezirken entwickeln? Zu 3.: Die Entwicklung der Anzahl der Kinder im Jahr 2018 ist zum derzeitigen Zeitpunkt naturgemäß noch unbekannt. Verifizierbare Daten hierzu werden erst 2019 vorliegen. Gemäß der mittleren Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist jedoch in allen Bezirken bis zum Jahr 2025 mit einem weiteren Anstieg der Zahl der Kinder (Personen unter 18 Jahren) zu rechnen. Gemäß der genannten Prognose ist für das Jahr 2018 von folgenden Kinderzahlen auszugehen: Bezirk Kinder (unter 18 Jahre) Mitte 60.193 Friedrichshain-Kreuzberg 44.605 Pankow 69.997 Charlottenburg-Wilmersdorf 45.282 Spandau 41.990 Steglitz-Zehlendorf 47.166 Bevölkerung Berlin vor vollendetem 18. Lebensjahr Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Daten aus dem Einwohnerregister; Stand: jeweils 31.12.) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Mitte 50.056 50.172 50.657 51.329 51.787 52.882 54.177 55.911 57.619 58.081 Friedrichshain-Kreuzberg 38.102 38.124 38.501 38.987 39.373 39.958 40.600 41.952 42.876 43.640 Pankow 49.902 51.661 53.644 55.699 57.821 60.048 62.514 65.413 68.074 70.045 Charlottenburg-Wilmersdorf 38.496 38.653 38.913 39.121 39.846 40.438 41.308 42.850 44.174 44.242 Spandau 34.639 34.639 34.930 35.467 35.918 36.585 37.702 39.302 40.939 41.926 Steglitz-Zehlendorf 43.352 43.648 44.239 44.498 44.782 45.235 45.502 46.250 47.431 48.060 Tempelhof-Schöneberg 47.786 47.768 47.799 48.073 48.124 48.659 49.083 50.713 52.171 52.870 Neukölln 50.242 50.074 50.301 50.494 50.841 51.058 51.310 52.318 52.682 53.271 Treptow-Köpenick 30.512 30.971 31.705 32.601 33.544 34.410 35.501 37.064 38.941 40.435 Marzahn-Hellersdorf 33.532 33.972 35.003 36.394 37.790 39.045 40.568 42.269 43.797 45.751 Lichtenberg 31.358 32.283 33.222 34.422 36.005 37.305 38.583 41.007 44.235 45.589 Reinickendorf 38.212 38.197 38.257 38.827 39.639 40.585 41.478 42.387 44.075 44.410 BERLIN GESAMT 486.189 490.162 497.171 505.912 515.470 526.208 538.326 557.436 577.014 588.320 Jahr Bezirk - 4 - 4 Tempelhof-Schöneberg 52.105 Neukölln 53.800 Treptow-Köpenick 41.884 Marzahn-Hellersdorf 45.250 Lichtenberg 44.773 Reinickendorf 45.262 Gesamt 592.307 Quelle: Bevölkerungsprognose für Berlin 2015-2030 SenStadtUm; mittlere Variante auf der Basis des Einwohnerregisters, Stand 31.12.2014 4. Wie viele Kinderärzte sind in den Berliner Bezirken (bitte aufgeschlüsselt nach den Berliner Bezirken) aktuell tätig? Zu 4.: Die folgenden Angaben beschränken sich auf die ambulant tätigen, niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzte mit kassenärztlicher Zulassung. Dargestellt werden die jeweiligen Versorgungsaufträge je Bezirk. Ein voller Versorgungsauftrag bedeutet, dass die Kinderärztin oder der Kinderarzt gemäß § 17 Absatz 1a des Bundesmantelvertrags- Ärzte den Patientinnen und Patienten mindestens 20 Stunden je Woche zur Verfügung steht. Ein halber Versorgungsauftrag entspricht demzufolge einer Mindestsprechzeit von 10 Stunden je Woche. Arztgruppe: Kinderärzte Berücksichtigung des Sozialindexes I 2013 (Spreizung durch Sozialindex um max. +/- 10 %) Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Daten aus dem Einwohnerregister; Stand: 31.12.2017) Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2017 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 2.405 Ohne Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. GKV- Versorgungsstärkungsgesetz Name des Planungsbereiches Bevölkerung (Kinder u. Jugendliche u18) Versorgungsaufträge Kinderärzte Versorgungsgrad in % Mitte 58.081 33,50 138,7 Friedrichshain-Kreuzberg 43.640 22,50 115,3 Pankow 70.045 39,00 129,5 Charlottenburg-Wilmersdorf 44.242 29,50 172,3 Spandau 41.926 19,00 117,2 Steglitz-Zehlendorf 48.060 32,50 154,5 Tempelhof-Schöneberg 52.870 30,80 154,1 - 5 - 5 Neukölln 53.271 23,00 107,4 Treptow-Köpenick 40.435 17,50 94,4 Marzahn-Hellersdorf 45.751 20,00 109,3 Lichtenberg 45.589 23,25 118,2 Reinickendorf 44.410 18,00 95,8 Berlin 588.320 308,55 123,3 Weitere Kinderärztinnen und Kinderärzte sind an Krankenhäusern tätig, doch liegen der Senatsverwaltung für diese Personengruppe keine Angaben über den zeitlichen Umfang der einzelnen Arbeitsverträge vor. 5. Wie wird sich die Verfügbarkeit der Kinderärzte in 2018 in den einzelnen Bezirken entwickeln? Zu 5.: Die Neuzulassung sowie die Genehmigung von Umzügen von Versorgungsaufträgen, die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Kinderärzten in den einzelnen Bezirken haben könnte, liegt allein in der Zuständigkeit der Zulassungsausschüsse nach § 96 des Fünften Buches Sozialversicherung (Gesetzliche Krankenversicherung, SGB V) als Organe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Hier sind die Landesverwaltungen nicht beteiligt. Von den bisherigen Entscheidungen des Zulassungsausschusses bezüglich Kinderarztzulassungen im Jahr 2018 sind dem Senat zum derzeitigen Zeitpunkt bekannt: 1. Es ist gelungen, gemeinsam mit den verantwortlichen Selbstverwaltungspartnern eine erste Entlastung zu realisieren. Im Rahmen der Honorarverhandlungen 2017/18 zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und den Krankenkassenverbände wurden insgesamt acht Versorgungsaufträge für Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie zwei Versorgungsaufträgen für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen oder –psychiater als Sonderbedarfszulassungen gezielt in die Bezirke mit den geringsten Versorgungsgraden vergeben. Durch diese Sonderbedarfszulassungen konnte nunmehr für alle Bezirke ein Versorgungsgrad von mindestens 100% erreicht werden: Bezirk Versorgungsaufträge alt Versorgungsgrad alt Sonderzulassung Versorgungsgrad neu Marzahn-Hellersdorf 20 101,2% 1 106,3% Neukölln 23 94,2% 3 106,5% Reinickendorf 18 95,3% 2 100,6% Spandau 19 103,6% 1 109,0% Treptow-Köpenick 17,5 108,2% 1 114,4% 2. Der Umzug von drei Kinderärzten aus dem Bezirk Lichtenberg in den Bezirk Marzahn- Hellersdorf. Durch diesen Umzug wird der Versorgungsgrad des Bezirks Lichtenberg perspektivisch bei der nächsten Feststellung zum 31.12.2018 von ca. 121% auf ca. 107% bis 108% sinken. Gleichzeitig wird der Versorgungsgrad im benachbarten Bezirk Marzahn- Hellersdorf von 106% auf ca. 121% ansteigen. Aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben auf Bundesebene ist perspektivisch von einer Änderung der Zulassungsvoraussetzungen auszugehen. - 6 - 6 6. Wie bewertet der Senat den aktuellen Kinderärztemangel in den einzelnen Bezirken? 7. Welche Maßnahmen trifft der Senat, um dem Kinderärztemangel in den einzelnen Bezirken entgegenzuwirken ? Zu 6. und 7.: Der Senat teilt die Bedenken vieler Berlinerinnen und Berliner, ob angesichts der Ausweitung der medizinischen Aufgaben gerade im pädiatrischen Bereich eine angemessene Versorgung in Berlin derzeit noch flächendeckend vorhanden ist. Hinsichtlich der lokalen Versorgungslagen mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen sind die Handlungsmöglichkeiten des Senats jedoch leider noch eingeschränkt, da die gesetzlichen Grundlagen der ambulanten Bedarfsplanung auf der Bundesebene lokalisiert sind, namentlich in den §§ 99 ff SGB V und der hierauf beruhenden Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Danach sind die unter 5. (1) genannten Sonderbedarfszulassungen als großer Erfolg zu bewerten. Die bundesweit gültige Bedarfsplanungsrichtlinie legt Berlin als einen einheitlichen Planungsbereich fest und berücksichtigt bisher nicht die bezirkliche Ebene bzw. kleinere Verwaltungseinheiten . Dies hat zur Folge, dass in Berlin zum Teil bereits auf Bezirksebene deutliche Unterschiede hinsichtlich der Versorgungsgrade bei verschiedenen Arztgruppen bestehen, während auf der Landesebene als einheitlicher Planungsbereich insgesamt eine Überversorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben festzustellen ist. Die Feststellung eines Versorgungsgrads von über 110% gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie zieht nach § 103 Absatz 1 Satz SGB V Zulassungsbeschränkungen nach sich, so dass - mit Ausnahme von Sonderbedarfszulassungen nach § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder Nummer 3a SGB V oder einer oder eines vertragsärztlichen Partnerin oder Partners einer Berufsausübungsgemeinschaft mit einer anderen Vertragsärztin oder einem anderen Vertragsarzt nach § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB V - der gesamte Planungsbereich Berlin für weitere Zulassungen von Ärztinnen und Ärzten aller Arztgruppen seit Jahren gesperrt ist. Um die räumliche Verteilung von Arztpraxen innerhalb Berlins zu optimieren, wurde 2012 das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V eingerichtet. Das Gemeinsame Landesgremium kann u.a. Stellungnahmen und Empfehlungen zu den Bedarfsplänen und Fragen der sektorenübergreifenden Versorgung abgeben, hat jedoch keine rechtlich bindende Wirkung. Mit dem sogenannten „Letter of Intent“ (LOI) v. 09.10.2013 wurde vom gemeinsamen Landesgremium Berlin ein Konzept zur Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Bezirke beschlossen. Dadurch sollen Praxissitze aus Bezirken mit überdurchschnittlichem Versorgungsgrad schrittweise nach Freiwerden in Bezirke mit unterdurchschnittlichem Versorgungsgrad verlegt werden. Im Ergebnis wird die Versorgungsstruktur in der Stadt insgesamt ausgewogener und das Prinzip der wohnortnahen Versorgung wird für alle Arztgruppen der patientengebundenen Versorgung konsequent umgesetzt. Die Absichtserklärung zur Versorgungssteuerung wurde im Bericht zum LOI 2016 auf Nachbesetzungsverfahren erweitert und mit Zielrichtung auf die drei Bezirke mit dem jeweils geringsten Versorgungsgrad konkretisiert. Das Verfahren wird derzeit in einer Arbeitsgruppe des Landesgremiums fortentwickelt, um die Wirkung des LOI auch zukünftig auszuweiten. - 7 - 7 Perspektivisch eröffnen sich zudem aufgrund aktueller Entwicklungen auf der Bundesebene möglicherweise weitere Optionen im Bereich der Bedarfsplanung. So hat das Bundeskabinett am 26.09.2018 den Entwurf eines „Terminservice- und Versorgungsgesetzes“ beschlossen. Dieser sieht für die obersten Landesbehörden das Recht vor, „strukturschwache Teilgebiete eines Planungsbereichs (zu) bestimmen, die auf ihren Antrag von den Zulassungsbeschränkungen auszunehmen sind. Der Landesausschuss legt in den von den Zulassungsbeschränkungen ausgenommenen Teilgebieten arztgruppenbezogen die Anzahl der zusätzlichen Zulassungsmöglichkeiten fest“. Des Weiteren ist geplant, bestehende Zulassungsbeschränkungen befristet bis zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags an den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 101 Absatz 1 Satz 7 bei der Zulassung von Fachärzten für innere Medizin und Rheumatologie, von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, die sich gegenüber dem Zulassungsausschuss verpflichten, mindestens 80 Prozent ihrer abrechnungsfähigen Leistungen aus dem Bereich der psychiatrischen Leistungen zu erbringen, sowie Fachärzten, die der Arztgruppe der Kinderärzte angehören, aufzuheben, soweit diese Ärztinnen und Ärzte in den fünf Jahren vor Beantragung der Zulassung nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilgenommen haben. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird sich im weiteren politischen Willensbildungsprozess entschlossen für Einflussmöglichkeiten seitens der Länder und eine stärke Flexibilisierung der Bedarfsplanung mit dem Ziel der Berücksichtigung regionaler Versorgungsstrukturen einsetzen. Berlin, den 08. Oktober 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung