Drucksache 18 / 16 531 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 20. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2018) zum Thema: Schulleitung und stellvertretende Schulleitungen und benötigte LISUM Kurse mit Wartezeit und Antwort vom 09. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16531 vom 20. September 2018 über Schulleitung und stellvertretende Schulleitungen und benötigte LISUM Kurse mit Wartezeit ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schulleitungsstellen sind derzeit unbesetzt? Zu 1.: Von den 688 Schulleitungsstellen an öffentlichen Schulen im Land Berlin sind derzeit 32 Stellen unbesetzt. Dieses entspricht 4,65 % der Stellen. 2. Wie viele stellvertretende Schulleitungsstellen sind derzeit unbesetzt? Zu 2.: Von den 681 stellvertretenden Schulleitungsstellen an öffentlichen Schulen im Land Berlin sind derzeit 98 Stellen unbesetzt. Dieses entspricht 14,39 % der Stellen. 3. An wie vielen Schulen ist die Stelle der Schulleitung und der stellvertretenden Schulleitung gleichzeitig unbesetzt? Zu 3.: An sieben Schulen sind derzeit die Schulleitung und die stellvertretende Schulleitung gleichzeitig unbesetzt. 2 4. An wie vielen Schulen ist die Stelle der Schulleitung seit mehr als 3 Monaten unbesetzt? Zu 4.: Derzeit sind an 20 Schulen die Schulleitungsstellen mehr als drei Monate unbesetzt. 5. An wie vielen Schulen ist die Stelle der stellvertretenden Schulleitung seit mehr als 3 Monaten unbesetzt? Zu 5.: Derzeit sind an 73 Schulen die stellvertretenden Schulleitungsstellen mehr als drei Monate unbesetzt. 6. Wie viele Lehrkräfte besitzen die gemäß § 15 Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) geforderte Qualifikation für die Besetzung einer Schulleitungsstelle? Zu 6.: Die gesamte Anzahl der Lehrkräfte kann nicht erhoben werden, da neben der LISUM-Qualifizierung auch gleichwertige andere Schulleiter-Qualifizierungen wie beispielsweise von Universitäten anerkannt werden. Mit der Verwaltungsvorschrift vom 12.08.2013 über die Qualifizierung von Lehrkräften, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben, ist der Nachweis einer solchen Qualifizierung Voraussetzung für eine Stellenbesetzung als Schulleiterin oder Schulleiter. 7. Über welche Qualifikation muss man gemäß § 15 Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) verfügen, um eine Schulleitungsstelle besetzen zu können? Zu 7.: In der Verwaltungsvorschrift vom 12.08.2013 über die Qualifizierung von Lehrkräften, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben, ist für die anzuerkennende Qualifizierungsmaßnahme die Kompetenzentwicklung in den Themenfeldern Führungskonzept, Schulentwicklung, Qualitätskonzept sowie Organisation und Verwaltung geregelt. 8. Welche Kurse zur Erlangung dieser Qualifikation gemäß § 15 Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) werden im LISUM (Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg) angeboten? Zu 8.: Die Kurse sind Qualifizierungsreihen für Lehrkräfte, die das Amt einer Schulleiterin/ eines Schulleiters anstreben. 9. Wie viele Teilnehmer haben in den letzten 10 Jahren diese Kurse gemäß § 15 Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) mit Erfolg abgeschlossen (je Jahr)? 3 Zu 9.: Seit dem Schuljahr 2012/2013 finden diese Qualifizierungsreihen für Lehrkräfte, die das Amt einer Schulleiterin/ eines Schulleiters anstreben, statt. In den Schuljahren von 2012/2013 bis 2017/2018 haben 547 Lehrkräfte diese LISUM-Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen. 10. Wie viele Personen haben sich aktuell für diese Kurse gemäß § 15 Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) angemeldet? Zu 10.: Für die LISUM-Kurse sind derzeit im Schuljahr 2018/2019 82 Lehrkräfte, für das Schuljahr 2019/2020 55 Lehrkräfte und für das Schuljahr 2020/2021 32 Lehrkräfte angemeldet. 11. Wie viele Personen werden maximal in diesen Kursen unterrichtet? Zu 11.: Diese Kurse sind jeweils für 24 Lehrkräfte konzipiert. 12. Wie viele Personen haben sich für die Teilnahme an diesen Kursen gemäß § 15 Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) beworben, sind aber nicht angenommen worden? Zu 12.: Seit Beginn dieser Qualifizierungsmaßnahmen, also in den letzten sechs Schuljahren, sind vier Personen nicht angenommen worden. 13. Wie lang ist die Wartezeit für die Zulassung an diesen Kursen gemäß § 15 Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) am LISUM derzeit? Zu 13.: Die Wartezeit beträgt 1,5 – 2 Jahre, wobei ca. sieben Plätze je Schuljahr für Fälle freigehalten werden, die sich beispielsweise erfolgreich auf eine Schulleitungsstelle beworben haben. 14. Welche anderen Kurse gibt es am LISUM bei denen in 2016 bis heute die Zahl der Interessenten größer war als die Zahl der Teilnehmer? (bitte Liste Kurs mit Anmeldezahl und Teilnehmerzahl) Zu 14.: Alle Kurse am LISUM, die sich mit (schul-)rechtsrelevanten Themen beschäftigen, sind in der Regel überbucht. Eine Auflistung der Kurse rückwirkend über den genannten Zeitraum ist nicht möglich, da die Überbuchungen im System nicht archiviert werden. 4 Eine Aufnahme in die Kurse erfolgt über die TIS-Datenbank nach Eingang der Anmeldungen. Berlin, den 09. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie