Drucksache 18 / 16 532 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 18. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2018) zum Thema: Kosten für die Heiligenseer Gräben und Antwort vom 04. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16532 vom 18. September 2018 über Kosten für die Heiligenseer Gräben Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchem Haushaltstitel wird die Reinigung und die Instandhaltung des Heiligenseer Entwässerungssystems (Gräben und Teiche) bezahlt? Antwort zu 1: Die Reinigung und die Instandhaltung des Heiligenseer Entwässerungssystems (Gräben und Teiche) werden aus dem Kapitel 0740 Titel 52103 „Unterhaltung baulicher Anlagen des Wasserstraßenbaus und der Wasserwirtschaft“ bezahlt. Frage 2: Wie hoch waren die geplanten und die tatsächlichen Ausgaben dafür in den vergangenen zehn Haushaltsjahren? Antwort zu 2: Die geplanten Ausgaben für das Heiligenseer Grabensystem ergaben sich für die vergangenen zehn Haushaltsjahre nach öffentlicher EU-weiter Ausschreibung zu insgesamt rund 500.000 Euro. Die tatsächlich abgerechneten Ausgaben für das Grabensystem Heiligensee betrugen für die vergangenen zehn Haushaltsjahre gerundet 550.000 Euro. Frage 3: Wie lange laufen die Verträge mit dem derzeitigen Dienstleister noch und wann werden diese neu ausgeschrieben? 2 Antwort zu 3: Der aktuelle Auftrag zur Instandhaltung aller fließenden Gewässer zweiter Ordnung im Bezirk Reinickendorf von Berlin begann am 01.08.2018 und endet planmäßig nach drei Jahren am 31.07.2021. Die neue EU-weite Ausschreibung wird mit einem Vorlauf von etwa neun Monaten vor Ablauf des bestehenden Vertrages Ende 2020 gestartet. Frage 4: Werden die zukünftigen Verträge entsprechend den Erfahrungen mit der Reinigung der Gräben aus der Vergangenheit angepasst und falls ja, worin bestehen diese Anpassungen? Antwort zu 4: Die Verträge zur Unterhaltung der Berliner Gewässer werden auf der Grundlage der praktischen ortsspezifischen Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie aktueller gesetzlicher, technischer und ökologischer Spezifikationen im Wasserrecht und Naturschutzrecht fortlaufend fallweise angepasst. Hinweise aus der Bevölkerung, von Naturschutzverbänden und anderen Behörden werden hierbei berücksichtigt und bestmöglich abgewogen. Maximalforderungen lassen sich dabei aufgrund unterschiedlicher Interessenslagen in der Regel nicht umsetzen. Bei der Ausschreibung und Ausführung ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass für die EU-weit ausgeschriebenen Leistungen nur ein sehr begrenzter Bieterkreis zur Verfügung steht. Berlin, den 04.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz