Drucksache 18 / 16 533 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Henkel (CDU) vom 17. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2018) zum Thema: Straßenbahntrasse in der Leipziger Straße und Antwort vom 07. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Henkel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16533 vom 17.09.2018 über Straßenbahntrasse in der Leipziger Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe - Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Die unklare Planungslage einer Straßenbahn vom Alexanderplatz zum Potsdamer Platz mit möglicher Weiterführung nach Steglitz sorgt für Verunsicherung bei Anwohnern und Gewerbetreibenden, da dadurch auch die Gesamtplanung der Straße nicht in Angriff genommen werden kann. Insbesondere ist die Situation für Radfahrende aufgrund der starken Konkurrenz mit motorisiertem Individualverkehr und ÖPNV als unsicher zu bezeichnen. Ohne eine Priorisierung einzelner Verkehrsmittel vornehmen zu wollen, frage ich den Senat: Frage 1: Ist für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bereits ein entsprechender Partner gefunden worden und falls ja, um wen handelt es sich dabei? Frage 2: Existieren für das Planfeststellungsverfahren und die erforderliche Beteiligung bereits Terminplanungen und falls ja, wie sehen diese konkret aus? 2 Antwort zu 1 und 2: Die BVG ist Vorhabenträger der geplanten Straßenbahnstrecke durch die Leipziger Straße und wird damit zu gegebener Zeit auch die Planfeststellungsunterlagen einreichen. Derzeit findet das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen (Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) von Seiten der BVG statt. Nach Prüfung der Angebote wird die entsprechende Beauftragung voraussichtlich im Herbst diesen Jahres erfolgen. Konkrete Terminplanungen zum Planfeststellungsverfahren bestehen noch nicht. Verantwortlich für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Frage 3: Mit welchen Aufgaben sind die bereits seit Anfang Juli in der Leipziger Straße tätigen Vermesser beauftragt? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit, dass die im Sommer dort tätigen und von der BVG beauftragten Vermesser durch die Schaffung eines Festpunktfeldes die Voraussetzungen für ein digitales Bestandsaufmaß geschaffen haben, welches für die Bearbeitung der Planungen für die Neubaustrecke erforderlich wird. Frage 4: Welche Planungen oder Festlegungen existieren bezüglich der Trassenführung der Straßenbahn im Bereich der Leipziger Straße zwischen Spittelmarkt und Charlottenstraße und von dort aus zum Potsdamer Platz? Antwort zu 4: Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde bereits die Vorzugsvariante der Trassenführung in der Leipziger Straße ermittelt. Weiterführende Untersuchungen zur Querschnittsaufteilung finden erst in den nächsten Planungsphasen statt. Frage 5: Welchen konkreten Wechselwirkungen bestehen zwischen den neu geplanten Trassen Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum und Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz (in der Anlage 3 zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2019-2023 wird im Steckbrief zur Neubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz ausgeführt: "Die Umsetzung der Maßnahme hängt jedoch von der Inbetriebnahme der Neubaustrecke Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum ab.")? Antwort zu 5: Eine Weiterführung der Straßenbahn nach Steglitz ist nur möglich, wenn der Potsdamer Platz an das Straßenbahnnetz angeschlossen wird. Ohne diesen Anschluss an das Bestandsnetz und damit an die Betriebshofinfrastruktur wäre kein sinnvoller Betrieb möglich. 3 Frage 6: Inwieweit sind dem Senat die von der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" entworfenen Pläne zur Trassenführung bekannt (http://leipzigerstrasse.info/data/documents/2018-06-25_Konzeption_Leipziger _Strasse.pptx.pdf)? Antwort zu 6: Die von der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ entworfenen Pläne wurden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht direkt übergeben, sind aber im Internet frei zugänglich. Frage 7: In welcher Form werden die Vorschläge der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" sowie künftige qualifizierte Anregungen zum Neubau der Trasse Einfluss in die Planungen finden? Antwort zu 7: Die Vorschläge der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ basieren auf der Reduzierung der Anzahl der Fahrspuren für den fließenden Kfz-Verkehr. Dies ist ein Ansatz, der grundsätzlich hinsichtlich der Umsetzbarkeit in Bezug auf die Verkehrsabwicklung in der Innenstadt geprüft werden muss, bevor dazu konkrete Planungen entwickelt werden können. Im weiteren Planungsprozess werden dazu mehrere Querschnittsvarianten und Führungsformen untersucht und standardisiert bewertet. Die Forderungen an den Radverkehr aus dem Mobilitätsgesetz werden bei der Querschnittsgestaltung ebenfalls mit berücksichtigt und sollen u.a. auf dem breiten Abschnitt der Leipziger Straße in Form von ausreichend breiten Radwegen angewendet werden. Frage 8: Inwieweit wird sichergestellt, dass die Beteiligung der Anwohner im dicht bewohnten Gebiet zwischen Spittelmarkt und Charlottenstraße sichergestellt wird? Antwort zu 8: Bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sollen mindestens zwei Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, darunter auch die gemäß § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) festgelegte „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ des Vorhabenträgers, durchgeführt werden. Während des Planfeststellungsverfahrens erfolgt die förmliche Anhörung der zuständigen Träger öffentlicher Belange, der Betroffenen sowie der einschlägigen Verbände, welche ihre Einwände geltend machen können. Frage 9: Inwieweit ist seitens des Senates beabsichtigt, auf die Hersteller von Straßenbahnen dahingehend einzuwirken, dass die Lautstärke der Türschließ-Signalanlagen an die Lautstärke der Umgebungsgeräusche angepasst wird? 4 Antwort zu 9: Die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) teilt dazu mit, dass es technisch grundsätzlich möglich ist neue und bestehende Fahrzeuge mit einer lernfähigen akustischen Türschließwarnung auszurüsten. Ein diesbezügliches Einwirken auf die Hersteller bzw. die BVG obliegt der TAB nicht. Berlin, den 07.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz