Drucksache 18 / 16 535 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 14. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2018) zum Thema: Umsetzung des Digitalpakts in Berlin und Antwort vom 09. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Hildegard Bentele (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16535 vom 14. September 2018 über Umsetzung des Digitalpakts in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wird die Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Digitalpakts endgültig abgeschlossen werden? Wo wird diese veröffentlicht werden? Zu 1.: Der Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung ist nach der Grundgesetzänderung bis Ende des Jahres 2018 geplant. Die Veröffentlichung erfolgt durch Bund und Länder auf den Webseiten des Bundes und der Ministerien bzw. Senatsverwaltungen. 2. Welches Konzept zur Umsetzung des Digitalpaktes verfolgt der Senat? Zu 2.: In Berlin wird seit 2005 der „eEducation Berlin Masterplan“ als Konzept, das noch zu aktualisieren und anzupassen ist, zur Steigerung der Qualität des Lernens durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken im Bildungsbereich, umgesetzt . Die drei bereits bestehenden Säulen des „eEducation Berlin Masterplan“ sind die Fortbildung des pädagogischen Personals in Kooperation mit den Berliner Volkshochschulen in den jeweiligen Schulen an dortigen Endgeräten der Lehrerinnen und Lehrer, die zweite Säule ist die Ausstattung der Schulen mit technischer Infrastruktur sowie als dritte Säule die Förderung von Projekten für den IT-gestützten Unterricht. Im Rahmen eines Pilotprojektes wurde 2016/17 die vierte Säule, die der IT-Wartung durch IT-Experten an Berliner Schulen erprobt. Dieser erfolgreich abgeschlossene Pilotversuch wird schrittweise auf weitere Schulen übertragen. 3. Welche Maßnahmen hat die Senatsbildungsverwaltung bereits getroffen und in Zukunft konkret geplant um die in der gemeinsamen Erklärung von Bund und Ländern zum Digitalpakt Schule zugesagten Maßnahmen ab Januar 2019 durchführen zu können? 4. Welche und wie viele Stellen zur Bearbeitung der Förderanträge (Antragsannahme, fachliche Bewertung und Entscheidung) sind vom Senat bereits geschaffen worden oder geplant? 2 5. Welche Stelle benennt der Senat, an der ab Januar 2019 Förderanträge gestellt werden können? 6. Welche Maßnahmen zur Einrichtung einer Beratungs- und Unterstützungsstruktur bei der antragsannehmenden Stelle sind erfolgt und/oder geplant? 7. Wo wird die Stelle zur Beratung und Unterstützung angesiedelt sein? 9. Wird es Personal geben, das als für die Umsetzung des Digitalpaktes zuständiger Ansprechpartner für einzelne Schulen beratend zur Verfügung steht? Wenn ja: In welchen Bereichen werden die Ansprechpartner beraten können (Infrastruktur, Qualifizierung, Antragsstellung, Lehrpläne etc.)? Wie werden Schulen mit ihrem Ansprechpartner in Kontakt treten können? 10. Welches Budget ist für die Besetzung der in Frage 4 und 9 genannten Personalstellen und die Einrichtung der in Frage 6 genannten Beratungszentren eingestellt? (Erbitte die Aufteilung in Jahresscheiben ) Zu 3. bis 7. und 9. und 10.: Die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie an den Berliner allgemeinbildenden Schulen schrittweise eingeführte IT-Wartung ist eine wesentliche Voraussetzung, um Mittel über den geplanten „DigitalPakt Schule“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu beantragen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie plant eine Beratungs- und Unterstützungsstruktur für die Schulträger und Schulen im Haus aufzubauen. 8. Auf Basis welcher Bewertungskriterien wird Berlin die Anträge entscheiden? Zu 8.: Die Bewertungskriterien können erst nach der Grundgesetzänderung und nach Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung im Benehmen mit dem Bund festgelegt werden . 11. Mit welchen Folgekosten für die vom Bund finanzierten einmaligen Anschaffungen rechnet der Senat? 12. Wurde Vorsorge für Folgekosten (u.a. Neuanschaffungen, Wartungskosten) getroffen und an welcher Stelle? Zu 11. und 12.: Gemäß aktuellem Stand der Bund-Länder-Vereinbarung wird der Bund hauptsächlich in die IT-Infrastruktur der Schulen und wenig in Endgeräte investieren, um die Folgekosten durch Ersatzbeschaffungen für die Länder möglichst gering zu halten. 13. Welche Maßnahmen hat der Senat bereits getroffen und/oder geplant zum Ausbau der Qualifizierung des Lehrpersonals, damit die Qualifizierung der Lehrerschaft bedarfsgerecht und programmbegleitend sichergestellt ist? 14. Welche Maßnahmen hat der Senat bereits getroffen und/oder geplant zur Entwicklung bzw. Bereitstellung flächendeckender Fortbildungsformate? Zu 13. und 14.: Die Regionale Fortbildung Berlin bietet verschiedene Fortbildungen zum Thema Medienbildung /Digitalisierung an. Ein Teil der Veranstaltungen fördert die Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf den Medieneinsatz zur eigenen Unterrichtsgestaltung (Nutzung digitaler Werkzeuge, Erstellen eigener Unterrichtsmaterialien, Klassenorganisation ). Ein weiterer Teil vermittelt Inhalte zum Lernen mit Medien (z. B. Internetrecherche , Mediennutzung und -produktion, Präsentation, Coding) und über Medien 3 (kritische Reflexion von Informationen und des eigenen Handelns, Datenschutz, Urheberrecht usw.). Die Nutzung der Lernplattform „Lernraum Berlin“ zur Bereitstellung von Materialien, zur Durchführung von Unterricht und zur Klassenorganisation wird thematisiert. In Kooperation mit den bezirklichen Medienkompetenzzentren und externen Kooperationspartnern werden Fachtage zum Thema und Beratungen durchgeführt . Die Regionale Fortbildung unterstützt zudem Schulen bei der Erstellung eigener Mediennutzungskonzepte . Dazu werden schulinterne Fortbildungen individuell vereinbart . Da dieses Mediennutzungskonzept ein Element des schulinternen Curriculums ist, beschäftigen sich in der derzeitigen Implementierungsphase des Rahmenlehrplans alle Schulen damit. Grundsätzlich sind die Angebote der Regionalen Fortbildung angebots- und nachfrageorientiert am aktuellen gesamtstädtischen Fortbildungsschwerpunkt – Inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung im Ganztag auf der Basis des Rahmenlehrplans 1-10 – sowie am Basiscurriculum Medienbildung des Rahmenlehrplanes ausgerichtet . 15. Werden sich diese Fortbildungsformate neben Lehrkräfte auch an weiteres pädagogisches Personal an Schulen richten (z.B. Sozialarbeiter und Erzieher)? 17. Werden Horteinrichtungen bei der Förderung der digitalen Infrastruktur und der Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte mit einbezogen oder gilt das Angebot nur für Schulen? Zu 15. und 17.: Zahlreiche Angebote richten sich neben Lehrkräften auch an Erzieherinnen und Erzieher sowie weiteres pädagogisches Personal. Sie beziehen sich auf den Ganztagsbetrieb bzw. ermöglichen die koordinierte Bearbeitung eines Themas sowohl im Unterricht als auch im außerunterrichtlichen Bereich. Die Richtlinien zur Förderung der digitalen Infrastruktur werden im Benehmen mit dem Bund erst nach der Grundgesetzänderung und nach Abschluss der Bund- Länder-Vereinbarung erstellt. 16. Wie werden die in den Fragen 13 bis 15 erwähnten Fortbildungs– und Qualifizierungsmaßnahmen strukturiert sein? Zu 16.: Eine inhaltliche Strukturierung ist gemäß des Basiscurriculums Medienbildung des Rahmenlehrplans vorzunehmen: Informieren, Kommunizieren, Präsentieren, Produzieren , Reflektieren, Analysieren. Diese Struktur folgt der Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) "Bildung in der digitalen Welt". Zu diesen Themenfeldern wurden und werden fortlaufend die Schulberaterinnen und Schulberater der regionalen Fortbildung im Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) qualifiziert . Eine Strukturierung in der Umsetzung dieser Fortbildungsmaßnahmen erfolgt in der Regionalen Fortbildung über regionale, überregionale und schulinterne Angebote. 4 18. Welche Maßnahmen hat der Senat bereits getroffen und/oder geplant zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Bildungs- und Lehrpläne aller Bildungsgänge, Schulstufen und Fächer gemäß des KMK-Kompetenzrahmens für die Kompetenzen in der digitalen Welt? Zu 18.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" mit dem Rahmenlehrplan 1-10 Berlin Brandenburg aufgegriffen und das Basiscurriculum Medienbildung als Querschnittsaufgabe für alle Fächer verankert. Für die gymnasiale Oberstufe befinden sich zurzeit curriculare Vorgaben für den Zusatzkurs Digitale Welten in der öffentlichen Anhörung mit dem Ziel der Inkraftsetzung zum Schuljahr 2019/2020. 19. Wie wird der Senat den Ausbau der IT-Infrastruktur in Einrichtungen der Lehrerbildung sicherstellen ? Zu 19.: In Aus-, Fort- und Weiterbildung ist die Medienbildung ein wichtiges Querschnittsthema . Die Schulpraktischen Seminare des Vorbereitungsdienstes werden fortwährend mit moderner Technik ausgestattet, um den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern einen zeitgemäßen Umgang mit Medien und Kompetenzen im Bereich Medienbildung zu vermitteln. Das landeseigene Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS) ist ebenfalls umfangreich mit zeitgemäßen digitalen Medien ausgestattet. Der Kompetenzerwerb von Fachinhalten sowie die Behandlung der pädagogischen Querschnittsthemen werden für die hier studierenden Lehrkräfte durch digitale Medien unterstützt und begleitet. 20. Welche Schulcloud-Lösung wird in Berlin zur Anwendung kommen und wie wird sie organisiert sein? Zu 20.: Hierzu erfolgt eine abschließende Entscheidung erst nach Abschluss des Digitalpakts und im Rahmen des Gesamtkonzepts. Aktuell ist der Lernraum Berlin ein Leitprojekt des „eEducation Berlin Masterplan“ und die Berliner „Cloud“. Mit dem Lernraum Berlin stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie allen öffentlichen Berliner Schulen ein auf Dauer kostenfreies Lernmanagementsystem (auf moodle- Basis) zur Verfügung. Der Lernraum Berlin stellt allen Berliner Lehrerinnen und Lehrern online Kursräume und Lerninhalte für Unterricht und Schulorganisation zur Verfügung. Neue Module werden regelmäßig hinzugefügt, z. B. H5P (interaktive Inhalte, die von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern erstellt werden können). Um die Arbeit mit dem Lernraum Berlin kennenzulernen , zu vertiefen und weitere Angebote rund ums E-Learning zu nutzen, werden durch Lehrkräfte Fortbildungen angeboten. 21. Ist dem Senat das HPI-Konzept bekannt? Wie bewertet der Senat dieses und ist es in die Entscheidung für eine bestimmte Schulcloud-Lösung eingeflossen? Zu 21.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist das Forschungsprojekt des Hasso-Plattner-Instituts, die HPI Schul-Cloud, bekannt. 5 Gemeinsam mit dem nationalen Excellence-Schulnetzwerk MINT-EC als Kooperationspartner startete die Schul-Cloud an 27 Pilotschulen in 13 Bundesländern ab April 2017. In Berlin ist eine Schule seit November 2017 mit 40 Schülerinnen und Schülern in zwei Lerngruppen beteiligt. Ab dem Schuljahr 2018/19 sind drei weitere Berliner MINT-EC Schulen hinzugekommen. Für eine Bewertung der HPI Schul-Cloud durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, ist es zu diesem Zeitpunkt des Projektes noch zu früh. Berlin, den 09. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie