Drucksache 18 / 16 538 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 20. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2018) zum Thema: Berlin: Forschungsprojekt der Universität Hildesheim zum sogenannten „Kentler-Experiment“ II und Antwort vom 03. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16538 vom 20. September 2018 über Berlin: Forschungsprojekt der Universität Hildesheim zum sogenannten „Kentler-Experiment“ II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Laut Pressemitteilung vom 17. September 2018 wollen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und Wissenschaftler der Universität Hildesheim Mitte Oktober zum sogenannten „Kentler- Experiment“ den Rahmen eines Forschungsprojekts vorstellen. 1. Über welchen Zeitraum soll sich das Forschungsprojekt erstrecken? 2. Wie viele Mittel werden für das Forschungsprojekt bereitgestellt? Zu 1. und 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat ein Forschungsteam an der Universität Hildesheim beauftragt, ein weiterführendes Aufarbeitungskonzept zum sogenannten „Kentler-Experiment“ zu erarbeiten, zu dem auch ein Zeit- und Finanzierungsplan gehört. Diese Vorgänge befinden sich zurzeit in Vorbereitung. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden Mitte Oktober 2018 den Rahmen 2 des Aufarbeitungskonzepts vorstellen. Berlin, den 03. Oktober 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie