Drucksache 18 / 15 647 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2018) zum Thema: Berlin: Rechnungshof kritisiert die Finanzierung der Praxislerngruppen (PLG) und Antwort vom 30. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 647 vom 16. Juli 2018 über Berlin: Rechnungshof kritisiert Finanzierung der Praxislerngruppen (PLG) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Die Senatsverwaltung hat infolge der fehlenden Kriterien nicht untersuchen können, ob und inwiefern die Maßnahmen nach Art und Umfang ursächlich für eine Zielerreichung der PLG waren. Dies wäre jedoch unbedingte Voraussetzung, um beurteilen zu können, welche Maßnahme die größtmögliche Wirkung erzielt. Des Weiteren beanstandet der Rechnungshof zusammenfassend, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Programm Praxislerngruppen ohne ordnungsgemäße Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Planungsphase finanziert hat, indem sie • die Ausgangslage nicht hinreichend analysiert, • die mit dem Programm Praxislerngruppen verfolgten Ziele nicht durch bezifferte und messbare Zielgrößen untersetzt, • die finanziellen Auswirkungen nicht ermittelt und • Kriterien und Verfahren zur Erfolgskontrolle nicht vorgegeben hat. Außerdem hat sie • eine Zielerreichungskontrolle nicht durchgeführt und • den Zusammenhang zwischen der Maßnahme bzw. deren Umfang einerseits und der Wirkung andererseits nicht hergestellt. Der Rechnungshof erwartet, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – wie angekündigt – umgehend die Voraussetzungen für begleitende Erfolgskontrollen des Programms Praxislerngruppen schafft und auf dieser Basis die notwendigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen begleitend durchführt. 2 2 1. Wird die Senatsverwaltung wie vor dem Berliner Rechnungshof angekündigt für das Schuljahr 2018/2019, welches bereits in ein paar Wochen startet, die Richtlinien für die Bewilligung von Zuwendungen für die Einrichtungen der PLG erarbeiten bzw. sind diese schon fertig? 1.1 Wenn ja, wo kann man diese einsehen? Zu 1. und 1.1: Die Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens an allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen – Praxislerngruppen (PLG) – liegt vor. Sie wird zu Beginn des neuen Schuljahres 2018/2019 auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht (https://www.berlin.de/sen/bildung/schule-und-beruf/berufs-undstudienorientierung /duales-lernen). 2. Wie sollen sich die Fördersätze der PLG ab dem Jahr 2018/2019 weiterentwickeln, bzw. waren für 2017/2018? Zu 2.: Der maximale Fördersatz lag für das Schuljahr 2017/2018 bei 1.250 € pro Praxistag. Für das Schuljahr 2018/2019 wird der Fördersatz 1.320 € betragen. Die Anpassung ist unter dem Aspekt einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung erforderlich, um die Qualität des Projekts unter Berücksichtigung des Erhalts der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Projektträger zu sichern und auszubauen. Für durch die Mietpreisentwicklung belastete Träger kann ein Ergänzungsförderbetrag von max. 100 € pro Platz gewährt werden. 3. Seit 2012 haben sich die Fördersätze zu 2017 um knapp 34% erhöht. Mit allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen ist das nicht zu begründen. Wie erklärt die Senatsverwaltung dieses Vorgehen? Zu 3.: Der maximal zuwendungsfähige Höchstsatz pro Praxistag (Praxislernplatz) betrug seit Einführung der Praxisklassen durch das CJD Berlin im Jahr 2005 bis Ende des Schuljahr 2013/14 933 €. Mit der Anhebung des Fördersatzes ab dem Schuljahr 2014/2015 auf 1.100 € wurde erstmals seit langem auf die Kostensteigerungen für Personal, Mieten und Sachkosten reagiert. Ohne diese Anpassung wären die Praxislerngruppen nicht mehr fortführbar gewesen. Weitere Anpassungen erfolgten für das Schuljahr 2015/16 (auf 1.130 €), ab Januar 2016 (auf 1.170 €) und für das Schuljahr 2016/2017 (auf 1.250 €). Im Verlauf der Einrichtung von Praxislerngruppen wurde deutlich, dass der Fördersatz aufgrund veränderter Rahmenbedingungen (verringerte Anzahl von Teilnehmenden, unterschiedliche Mietkosten in Berlin, erhöhter Bedarf an Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen aufgrund einer gestiegenen Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Problemlagen und Hilfebedarfen u.a.) für viele Träger nicht auskömmlich war. Deshalb orientierte sich die schrittweise Erhöhung der Sätze sowohl an den allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen als 3 3 auch an den von den Trägern dargestellten und von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als plausibel bewerteten höheren Kosten für die veränderten Rahmenbedingungen des Programms. Ohne eine Anpassung des Fördersatzes wären die Träger gezwungen gewesen, z.B. Sozialpädagoginnen- und Sozialpädagogenstellen zu reduzieren oder ganz zu streichen. Nur mit dem erhöhten Mitteleinsatz sind die Fortführung und der qualitative Ausbau der Maßnahme Praxislerngruppen für die Bildungsträger möglich und auch zukünftig sichergestellt. Durch eine verstärkte Begleitung der Arbeit der Träger vor Ort wird ein ziel- und leistungsgerechter Einsatz der verwendeten Mittel stetig geprüft. 4. Ist aktuell eine Deckelung für die Fördersätze (ein Praxistag pro Woche im Schuljahr)? Zu 4.: Die Einrichtung von PLG liegt im Ermessen der Schule und erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht (Anzahl der angebotenen Praxistage mit Bezug auf den individuellen Förderbedarf jeder Schülerin und jedem Schüler). Grundlage dafür ist das Schulgesetz von Berlin (SchulG), insbesondere § 67 SchulG. Eine Deckelung der Praxistage ist nicht vorgesehen. 5. Wie hoch sind die aktuellen jährlichen geplanten Kosten? Zu 5.: Im Kapitel 1019, Titel 68569 sind für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 4.240.000 € für das Duale Lernen veranschlagt. Davon sind eingeplant: 171.500 € für das Produktive Lernen, 140.000 € für das Projekt Partner Schule Wirtschaft, 30.000 € für den Berufswahlpass sowie 33.000 € für die Deutsche Kinder und Jugend Stiftung- Schülerfirmen. 500.000 € sind verbindlich für das neue Projekt „Praxiserprobung für geflüchtete Jugendliche“ festgeschrieben. Somit stehen für die Realisierung der Maßnahme Praxislerngruppen/Praxistage für Neuzugänge (NZG) insgesamt 3.365.500 € und damit ausreichende Mittel zur Verfügung. 6. Wie hoch sind die tatsächlich entstandenen Kosten für die PLG pro Jahr? Zu 6.: Im Jahr 2017 betrugen die tatsächlich entstandenen Kosten für PLG/ Praxistage NZG insgesamt 2.810.638,49 € und im Jahr 2016 insgesamt 2.714.801,90 €. Berlin, den 30. Juli 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie