Drucksache 18 / 16 548 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 24. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2018) zum Thema: Sperrmüll: verbasteln statt verbrennen? und Antwort vom 09. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16548 vom 24.09.2018 über Sperrmüll: verbasteln statt verbrennen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe - Anstalt des öffentlichen Rechts (BSR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Vorbemerkung des Abgeordneten: Zu Recht besteht in Berlin Unmut über illegal abgelagerten Sperrmüll und wilde Müllhalden. Es gibt nicht genug Student*innen-WGs um alle auf der Straße entsorgten Sofas unterzubringen. Aber wie für anderen Müll, gilt für Sperrmüll ebenfalls das Gebot: lieber wiederverwerten, statt verbrennen. Umweltbildung zur richtigen Entsorgung von Müll ist dafür ein Weg, aber auch die intelligente Wiederbenutzung und Aufbereitung von Sperrmüll ist sinnvoll. Frage 1: Wieviele und welche Projekte zur Sammlung von Sperrmüll auf Kiez- und Quartiersebene wurden nach Kenntnis des Senats von der BSR in den vergangenen 3 Jahren durchgeführt? Antwort zu 1: Die BSR hat in den letzten Jahren Sperrmüllsammeltage gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft organisiert. Die Sperrmüllsammeltage werden von den jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften finanziert und eng begleitet durch die Hausmeister vor Ort. Es ist aus BSR-Sicht denkbar, an spezifischen Stellen auch Kiezsammeltage zu organisieren. Voraussetzung ist eine enge Zusammenarbeit mit den Bezirken und evtl. Kiezinitiativen sowie die Sicherstellung der Finanzierung. 2 Frage 2: Welche Schlussfolgerungen können nach Kenntnis des Senats bisher daraus gezogen werden? Antwort zu 2: Nach Ansicht der BSR können Sperrmüllsammeltage nur dann funktionieren, wenn sie in einem klar abgrenzbaren Gebiet erfolgen und die Durchführung durch verantwortliche Stellen eng begleitet wird (Ordnungsämter, Kiezinitiativen etc.), sowohl im Vorfeld als auch im Nachgang solcher Sperrmülltage. Offene Straßensammlungen sind nicht zielführend, da die Gefahr von illegalen Ablagerungen im Umfeld massiv gesteigert wird. Das Problem der illegalen Entsorgung von Sperrmüll ist dem Senat bekannt. In der Mitteilung zur Kenntnisnahme berichtete der Senat dem Abgeordnetenhaus über die Inhalte der Gesamtstrategie „Saubere Stadt“ (Drucksache 18/1077). Der Senat gibt darin seiner Ansicht Ausdruck, dass illegale Abfallablagerungen im Allgemeinen nicht Ausdruck fehlender Entsorgungsmöglichkeiten sondern lediglich einem sofortigen Entledigungswillen nach dem Neuerwerb von Gütern geschuldet sind. Die Möglichkeit des Neuerwerbs von Konsumgütern weist darauf hin, dass bei den Verursachern finanzielle Mittel und Transportmöglichkeiten grundsätzlich vorhanden wären, um eine ordnungsgemäße Entsorgung vorzunehmen. Die Strategie „Saubere Stadt“ beinhaltet daher u.a. umfangreiche Öffentlichkeitskampagnen und Bildungsangebote mit dem Ziel, ein Bewusstsein für die ordnungsgemäße Entsorgung und die Unrechtmäßigkeit des illegalen Entledigens von Abfällen zu schaffen. Gleichzeitig hat der Senat in Zusammenarbeit mit den Bezirken konkrete praktische Maßnahmen initiiert, um das allgemeine Stadtbild zu verbessern. So bietet das vom Senat eingeführte Anliegenmanagementsystem der Ordnungsämter (AMS) Unterstützung im Kampf gegen illegale Ablagerungen. Hier können Bürgerinnen und Bürger Vermüllungen unbürokratisch melden. In der Regel erfolgt eine rasche Beseitigung der illegalen Abfallablagerungen durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe. Frage 3: Was tut der Senat um die Aufbereitung und Wiederverwendung von Sperrmüll in Berlin zu steigern? Antwort zu 3: Der Berliner Senat verfolgt mit der Vision Zero Waste das Ziel, Abfälle vorrangig zu vermeiden und in zweiter Priorität hochwertig stofflich zu recyceln. Ein wichtiges Augenmerk soll dabei auf die Wiederverwendung von Sperrmüll gelegt werden. Zur Umsetzung dieses Zieles hat der Senat diverse Maßnahmen initiiert. In einem ersten Schritt wird der Versuch unternommen, vorhandene Strukturen der Weitergabe von gebrauchsfähigen Gütern zu stärken. Dazu veranstaltet der Senat in 2018 drei Vernetzungsworkshops mit relevanten Akteuren der Wiederverwendungsszene. Diese Plattformen dienen dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Initiativen zu intensivieren und die Schlagkraft dieser Einrichtungen zu erhöhen. Neben der Bildung von Kooperationen soll die Vernetzung dazu 3 dienen, die Öffentlichkeit gezielt und erfolgreich über die vorhandenen Angebote zu informieren und die Bürgerinnen und Bürger zu nachhaltigem Konsum anzuregen. In der zweiten Phase wird die Gründung einer Dachmarke für Wiederverwendungseinrichtungen angestrebt, um bei den Kundinnen und Kunden durch die Garantie einer definierten Qualität das Vertrauen in Gebrauchtwaren zu stärken. In 2018 werden in einem weiteren Modul Pilotprojekte zur Sammlung und Wiederverwendung von Gebrauchtwaren durchgeführt. Die Internetseite www.berlin.de/re-use informiert über die einzelnen Aktionen. Sperrige Güter sind von diesen Testläufen aus Gründen der Handhabbarkeit bislang ausgenommen. Es ist jedoch erklärtes Ziel, in der sich anschließenden Konzeptions- und Umsetzungsphase auch großvolumige Produkte einer Wiederverwendung zuzuführen. Daneben bietet die BSR bereits seit mehreren Jahren, mit dem Tausch- und Verschenkmarkt eine effektive Möglichkeit, wiederverwendbare Gegenstände wieder in den Umlauf zu bringen. Derzeit werden etwa 6.000 Anzeigen pro Monat geschaltet. Berlin, den 09.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz