Drucksache 18 / 16 549 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 20. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2018) zum Thema: Keine Verstärkung der Ordnungsämter = Kein sauberes Berlin und Antwort vom 08. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16549 vom 20. September 2018 über Keine Verstärkung der Ordnungsämter = Kein sauberes Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele VZÄ waren den einzelnen Bezirken zum Stichtag 31.12.17 jeweils für ihre Ordnungsämter und in ihren Ordnungsämtern (OA) jeweils für den Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) zugewiesen? 2. Wie viele dieser zugewiesenen VZÄ waren zum Stichtag 31.12.17 in welchem bezirklichen OA und AOD tatsächlich besetzt und wie viele Stellen waren in welchem bezirklichen OA und AOD jeweils unbesetzt? 3. Wie werden die über 100 zusätzlichen VZÄ für die Ordnungsämter, die die Bezirke über das auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossene Programm "Sauberes Berlin" im Rahmen des Landeshaushalts 2018/2019 erhalten, jeweils auf die Bezirke verteilt? 4. Wie viele dieser zusätzlichen über 100 VZÄ sind bereits in welchen Bezirken im OA bzw. AOD besetzt und wann werden die noch offenen Stellen in den jeweiligen Bezirken besetzt? 5. Wie viele VZÄ stehen den jeweiligen bezirklichen OA und dem jeweiligen bezirklichen AOD aktuell zur Verfügung und wie viele dieser VZÄ sind jeweils besetzt und wie viele VZÄ sind jeweils unbesetzt in den einzelnen Bezirken? Seite 2 von 3 Zu 1. bis 5.: 6. Wie viele Plätze zur Ausbildung von Mitarbeiter/innen in OA und AOD standen zum 31.12.17 in der Berliner Verwaltungsakademie zur Verfügung, wie viele Plätze stehen aktuell zur Verfügung und wie wird der Senat für eine ausreichende Ausbildungskapazität an der Akademie sorgen, um die zusätzlichen über 100 Stellen für OA/AOD zeitnah besetzten zu können, um das vom Abgeordnetenhaus im Rahmen des Landeshaushalts 2018/2019 beschlossene Programm "Sauberes Berlin" zügig umsetzen zu können? Zu 6.: Für die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Parkraumkontrolle standen 2017 40 Plätze zur Verfügung, die mit 37 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgelastet waren. In 2018 wurden 100 Plätze zur Verfügung gestellt mit einer Auslastung von 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Für die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Allgemeinen Ordnungsdienst standen 2017 40 Plätze zur Verfügung, die mit 39 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgelastet waren. In 2018 wurden 80 Plätze zur Verfügung gestellt mit einer Auslastung von 66 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Für 2019 wird auf Grundlage des Programms „Sauberes Berlin“ sowie weiterer von den Ordnungsämtern gemeldeter Bedarfe (Fluktuation) für den Allgemeinen Ordnungsdienst ein Angebot an 120 Schulungsplätzen geplant. 7. Trifft es zu, dass nicht alle Bezirke ihren Stellenanteil an zusätzlichen Mitarbeiter/innen für ihr OA bzw. ihren AOD, die den Bezirken durch das Programm "Sauberes Berlin" im Rahmen des Landeshaushalts 2018/2019 zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich für den Einsatz für ein sauberes Berlin einsetzen wollen und wenn ja, was sind die jeweiligen Gründe dieser Bezirke und für welche anderen Aufgaben planen diese Bezirke die bzw. einen Teil dieser zusätzlichen Stellen einzusetzen? OA insg. davon AOD unbesetzt OA insg. unbesetzt davon AOD zugewiesen davon besetzt Stand 27.9.18 Zeitpunkt der geplanten Besetzung der noch offenen Stellen OA insg. davon AOD unbesetzt OA insg. unbesetzt davon AOD 1 Ch-Wi 241,15 49,225 29,9 11,975 9 0 Auswahlverfahren läuft 253,511 68,25 57,25 17 2 FrKr 93 26 7 3 11 0 4 VZÄ ab 01.11.18, 7 VZÄ Frühjahr 2019 90,5 43 11 7 3 Lich 85,25 34 13,76 7 6 0 zzt. Stellenausschreibung mit Bewerbungsfrist zum 26.10.2018 - 6 Stellen 91,25 40 21,61 9 4 MaHe 82,280 30 4,702 0 5 0 frühestens ab 01.12.2018/01.01.2019 90,78 36 14,41 7 5 Mitt 162,82 47 35,4 7,59 12 11 (zum 01.11.2018) Ausschreibung bereits veröffentlicht (I. Quartal 2019) 182,51 70 34,49 21 6 Neuk 109 50 11,64 1 11 0 01.01.2019 113 61 18,65 14 7 Pank 113,5 33,5 6 0 9 0 01.01.2019 102,5 44 18 10 8 Rein 83,025 33,25 4,25 2,75 8 0 01.12.2018 92,03 42,5 12,25 10 9 Span 105,25 44 17 3 6 0 Ende 2018/Anfang 2019 105,25 45,25 24 11 10 StZe 73,06 29,06 5 2 8 2 Anfang 2019 76,56 37,06 10 6 11 TSch 106,1 30,25 11,5 3,5 9 0 01.02.2019 105,45 41,25 19,7 12,5 12 TrKö 79 30 2 0 8 0 01.02.2019 84 32 4 2 BezirkLfd. Nr. VZÄ Stand 31.8.18 (Frage 5) zusätztl. Stellen pro Bezirk für den AOD (Frage 3) (Frage 4) VZÄ 31.12.2017 (Fragen 1 + 2) Seite 3 von 3 Zu 7.: Zur Durchsetzung des Aktionsprogramms Sauberes Berlin sollen die bezirklichen Ordnungsämter um durchschnittlich 8,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) verstärkt werden. Die personelle Verstärkung der Allgemeinen Ordnungsdienste befindet sich in der Umsetzung. Die Bezirke und der Senat haben dabei einvernehmlich eine Aufteilung der durchschnittlich 8,5 und damit zusammen 102 Verstärkungskräfte auf die Bezirke abgestimmt. Maßgeblich für diese Festlegung, wie viele zusätzliche Ordnungsdienstkräfte jeder einzelne Bezirk erhält, war einerseits der unterschiedliche Umfang des Vermüllungsproblems (gemessen an der Anzahl der Vermüllungsmeldungen der Bürgerinnen und Bürger) und andererseits eine Mindest- und Höchstverstärkungszahl . Der Senat wie auch die weit überwiegende Mehrheit der Bezirke bewerten die Aufforderung des Auflagenbeschlusses, für ein verstärktes Vorgehen der Ordnungsämter gegen Vermüllungen die Allgemeinen Ordnungsdienste personell zu verstärken, als besser geeignet als die zuvor auch diskutierte Alternative, eine gesonderte, nur für Vermüllung im öffentlichen Raum zuständige, Gruppe von Ordnungsamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern zu schaffen. Unter anderem wäre es bei einer zusätzlichen gesonderten Gruppe noch schwieriger geworden, die verschiedenen jeweils spezifischen Zuständigkeiten der einzelnen Ordnungsamts-Außendienste gegenüber der Bevölkerung zu erklären. Nach der Verstärkung der allgemeinen Ordnungsdienste können und werden die Ordnungsämter verstärkt und unter anderem gezielt im Rahmen der Schwerpunktsetzung gegen Vermüllung im öffentlichen Raum vorgehen . 8. Wird der Senat die Möglichkeit schaffen, dass Mitarbeiter/innen der OA bzw. des AOD ihren Dienst auch in ziviler Bekleidung verrichten können und wenn ja, wann? Zu 8.: Eine Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Dienstkleidung und Ausstattung der Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter befindet sich derzeit in der verwaltungsübergreifenden Abstimmung. Hierfür ist eine Beteiligung der Personalvertretung gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 7 PersVG Bln notwendig. 9. Wird der Senat die Möglichkeit für eine Dienstzeitverlängerung des OA bzw. des AOD über 22 Uhr hinaus schaffen und wenn ja, wann und wie soll diese Dienstzeitverlängerung konkret ausgestaltet werden? Zu 9.: Eine Änderung der Dienstvereinbarung „Rahmenarbeitszeitregelung für die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter (Allgemeiner Ordnungsdienst und Überwachung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete)“ vom 01.02.2010 mit dem Hauptpersonalrat mit dem Ziel einer Erweiterung der Rahmenarbeitszeit befindet sich derzeit in der verwaltungsübergreifenden Abstimmung. Berlin, den 08. Oktober 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport